PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
sicherlich bin ich nicht die erste mit dieser Frage, aber irgendwie haben mich die anderen Antworten im Forum nicht richtig zufriedengestellt.
Ich war zwei Jahre lang im aussereuropaeischen Ausland taetig, habe aber waehrend dieser Zeit weiterhin meine Beitraege in die PKV in D gezahlt. Ich habe nun meinen Wohnsitz wieder nach D zurueck verlegt und werde bald eine Taetigkeit mit Gehalt > Versicherungspflichtgrenze aufnehmen.
Meine Frage ist nun, ob fuer mich wieder die 3jaehrige Verweildauer in der GKV gilt oder ob ich weiterhin bei der PKV versichert bleiben kann. Seit ich wieder in D bin habe ich mich nicht arbeitslos gemeldet (da ich dann m.E. garantiert Mitglied in der GKV geworden waere). Vor meinem Wegzug ins Ausland war ich 6 Monate Mitglied der PKV.
Fuer eine kurze Antwort waere ich sehr dankbar!
Besten Dank!
Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland
Ja und Herzlich Willkommen in der GKV!
Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland
Hallo,
Ich habe genau die gleiche Situation wie Britta mit den folgenden Unterschieden:
- ich war 5 Jahre im nicht-europäischen Ausland
- war vor Ausreise aus Deutschland nicht privat krankenversichert
Meine Frage wäre auch: Kann ich mich privat versichern lassen (werde Jahreseinkommen über 50k EUR haben - nächste Woche ist Vertragsabschluss)?
Die Antwort von Joachim Röhl war ja wohl doch etwas kurz. Es muss doch eine Möglichkeit geben, in die private Krankenversicherung einzutreten, oder?
Danke
Gruß
Dirk
Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland
stimmt aber...
wenn du eine Beschäftigung hier in Deutschland aufnimmst, wirst du versicherungspflichtig. Versicherungsfrei kannst du erst dann werden, wenn dein Entgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt...
Gruß
GKVler
Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland
Hallo,
ich arbeite momentan auch im Ausland (Neuseeland) und bin weiter bei meiner deutschen privaten KV versichert. Mein Kenntnisstand ist auch, dass man auch im Ausland ueber der Versicherungspflichtgrenze sein muss, um in D weiter in der privaten zu bleiben.
Mich wuerde interessieren, ob jemand von Euch inzwischen eine andere Aussage/Moeglichkeit gefunden hat.
Vielen Dank
Joachim
Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland
Ist man in der Bundesrepublik nach Einreise abhängig pflichtig beschäftigt, gehts (bis zum 55.Lebensjahr) zwangsweise für 3 Jahre ab in die GKV. Tip: Jahre des über BBG-Verdienens im Ausland werden angerechnet! Ist man in der Bundesrepublik jedoch freiberuflich bzw. selbständig tätig oder wird als Zwitter (angestellt+selbständig aber als ein vorrangig Selbständiger) von der Kasse eingestuft, verbleibt man weiterhin in der PKV. Fragen? beantwortet besser die GKVlerin...prüft solche Dinge Tag für Tag mit Argusaugen:=((