1.Etwas unklar ist, was denn nun ein "privates Studium" ist.
Gehen wir im Folgenden davon aus, dass es eine informelle Ausbildung ist.
2.Gehen wir weiter davon aus, dass sie zuletzt als Studentin gesetzlich krankenversichert waren.
Unternehmen sie nichts, fallen sie wegen Punkt 2 per Gesetz der lezten GKV als Mitglied zu.
Dies ist geregelt in §5 Abs.1 Nr.13 SGB V.
Dabei handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft. Dennoch werden die Beiträge nach den Grundsätzen der freiwilligen Mitgliedschaft ermittelt .
Hierbei ist unangenehm, dass nahezu ALLE Einkünfte zur Bemessungsgrundlage der Beiträge herangezogen werden.
Auch Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen usw.
Selbst Einnahmen aus eigentlich "abgabenfreien" Minijobs.
Bei Selbständigkeit wird die Angelegenheit noch unübersichtlicher. Hier greifen Mindestannahmen über das Einkommen. Beitragsermäßigungen sind an knausrige Vermögens- und Einkommensgrenzen gebunden.
Nachforderungen bei "Beitragsirrtümern" wecken manches Mitglied nach Jahren mit einem Paukenschlag . Zunächst werden dabei Lachsheiten bei der Beitragsbestimmung geduldet, um nach langer Kundenbindung zuzuschlagen.
An Ihrer Stelle ( und wenn Sie nicht als Künstler tätig sind , s. Künstlersozialkasse ) würde ich mich für eine PKV entscheiden.
Das Damoklesschwert einer konstruierten Nachforderung plus Säumniszuschlagen schwebt dann nicht über Ihnen.
Sollten Sie später einmal eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, haben sie immer noch Gelegenheit , in die GKV zu wechseln.
Schwierig wird das erst für über 55-jährige.
Nicht als Empfehlung, aber zur Orientierung, schauen Sie sich mal den Tarif KEH 750 im Beitragsrechner der Central an.