Re: KV-Antrag zurückziehen ? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 05.03.2009, 02:26 (vor 5744 Tagen) @ Heinz

Der Versicherung mußt Du nach den neuen Gesetzlichkeiten des http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html erst dann etwas nach Ausfüllen und Abgabe des Antrages nachmelden, wenn Sie gezielt danach fragt. Achtung: Die Gesellschaft wird selbstredend prüfen, ob die Anzeigepflicht von Dir aus welchen Gründen auch immer verletzt worden ist! Mit dem angeforderten U2-Bericht wird der neue medizinische Sachverhalt offenbar und das Gesamtrisiko würde in diesem Fall sicher anders eingeschätzt werden. Von der gewünschten Policierung ohne Erschwernisse über krankheitsbezogene Selbstbehalte, medizinische Zuschläge und Ausschlüße von Vorerkrankungen bis zur möglichen Rückstellung oder Ablehnung ist alles möglich. Falls nicht, hast Du Glück und der dumme Versicherer mit seiner unfähigen Antragsabteilung Pech gehabt. Ein Rückzieher komplett würde nichts verändern, denn bei einem Neuantrag würde alles wieder hochkommen und aus der jetzt nur sichtbaren Sichel würde dann sogar ein strahlender Vollmond werden. Fragen? e-mail


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