KV-Antrag zurückziehen ? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe für mein Kind eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen. Die Versicherung hat bis heute den Vertrag nicht policiert und will nun den U2-Bericht. Da ist noch alles in Ordnung. Leider wurde zwischenzeitlich eine Krankheit (Verdacht) festgestellt, bei der eine Aufnahme nicht wahrscheinlich ist und ich müsste diese nachmelden. Dann wird aber der Vertrag bestimmt abgelehnt. Die nächste Untersuchung ist in 4 wochen, bei der ein eindeutiger Befund festgestellt wird. Laut KA ist bis dahin wahrscheinlich alles in Ordnung.
Was soll ich jetzt machen ? Verschweigen will ichs nicht (Anzeigepflichtverletzung). Soll ich den Vertrag zurückziehen und bei negativem Befund neu stellen ? Oder der Versicherung alles erklären und dann bestimmt abgelehnt werden? Gibts dann Probleme mit einer neuen Antragsstellung in ein paar Wochen wenn alles negativ (gesund) ist?
Über Antworten würde ich mich freuen.
mfg
Heinz
Re: KV-Antrag zurückziehen ?
Der Versicherung mußt Du nach den neuen Gesetzlichkeiten des http://dejure.org/gesetze/VVG/19.html erst dann etwas nach Ausfüllen und Abgabe des Antrages nachmelden, wenn Sie gezielt danach fragt. Achtung: Die Gesellschaft wird selbstredend prüfen, ob die Anzeigepflicht von Dir aus welchen Gründen auch immer verletzt worden ist! Mit dem angeforderten U2-Bericht wird der neue medizinische Sachverhalt offenbar und das Gesamtrisiko würde in diesem Fall sicher anders eingeschätzt werden. Von der gewünschten Policierung ohne Erschwernisse über krankheitsbezogene Selbstbehalte, medizinische Zuschläge und Ausschlüße von Vorerkrankungen bis zur möglichen Rückstellung oder Ablehnung ist alles möglich. Falls nicht, hast Du Glück und der dumme Versicherer mit seiner unfähigen Antragsabteilung Pech gehabt. Ein Rückzieher komplett würde nichts verändern, denn bei einem Neuantrag würde alles wieder hochkommen und aus der jetzt nur sichtbaren Sichel würde dann sogar ein strahlender Vollmond werden. Fragen? e-mail