Kurfristige Verbeamtung (Private Krankenversicherungen)

Stefan @, Dienstag, 10.03.2009, 09:20 (vor 5739 Tagen)

Hallo,

meine Personalabteilung hat mir vergangenen Freitag mitgeteilt, dass ich in den nächsten Tagen verbeamtet werden. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das Ganze sich noch ein halbes Jahr hinzieht und habe mich daher noch nicht um eine PKV gekümmert.

Jetzt hab ich natürlich das Problem, dass ich mit der Annahme der Urkunde automatisch aus der GKV ausscheide. Da ich nicht ohne Krankenversicherungsschutz da stehen möchte suche ich nach einer Lösung. Verständlicherweise möchte ich nichts überstürzen und innerhalb von 1-2 Woche eine PKV auswählen.

Meine GKV meint natürlich, dass ich mich gerne freiwillige bei Ihnen verischern kann. Aber mindestens 2 Monate und mit 15,3% vom Brutto (inkl. Pflegeversicherung).

Daher die Frage:
- Gibt es die Möglichkeit sich "nur im Notfall" in der GKV zu versichern?
- Könnt ihr mir eine gute PKV empfehlen die auch übergewichtige, nicht 100%ig Gesunde kurzfristig aufnehmen?

Danke & Gruß
Stefan

Re: Kurfristige Verbeamtung

gast, Dienstag, 10.03.2009, 14:22 (vor 5739 Tagen) @ Stefan

ich denke, sich die 2 monate zeit zu nehmen und solange in der gkv zu bleiben ist vielleicht gar nicht verkehrt. pkv ist ein wirklich komplexes thema, das dauert, bis man da wirklich eine seriöse entscheidungsgrundlage gefunden hat... gruß

Re: Kurfristige Verbeamtung

Hallo @, Dienstag, 10.03.2009, 15:47 (vor 5739 Tagen) @ Stefan

Hallo,
ich empfehle Ihnen ganz große Vorsicht bei dem Thema. Wenn sie sich erst weiter gesetzlich versicheren (freiwillig), dann kann es sein, dass die PKV sie komplett ablehnt. Die PKV hat keinen Vertragszwang, einige PKV Unternehmen haben in der Satzung eine angelehnte Regelung (z.B. DEBEKA), aber dies gilt nur bei erstmaliger Versicherung nach der Verbeamtung. Die müssen Sie also nicht mehr nehmen , wenn Sie erst einmal in der GKV geblieben sind. Sie müssen sich also kümmern. Für den Antrag in der GKV haben Sie noch 3 Monate Zeit, die Sie dann natürlich nachzahlen müssten.

Re: Kurfristige Verbeamtung

Stefan @, Dienstag, 10.03.2009, 16:08 (vor 5739 Tagen) @ Hallo

Hallo Hallo,

Danke für den Hinweis mit der PKV. Natürlich kümmere ich mich um die PKV - nur leider geht das nicht von heute auf Morgen :-(

Was heißt ich habe für den Antrag bei der GKV drei Monate Zeit? Heißt das ich werde verbeamtet und verliere den GKV Schutz - kann aber im Falle eines Falles (im Notfall) mich rückwirkend bei der GKV als freiwillig Vesicherter anmelden?

Danke & Gruß
Stefan

Re: Kurfristige Verbeamtung

Gast , Freitag, 13.03.2009, 12:29 (vor 5736 Tagen) @ Stefan

ja, aber dann die Beiträge nachzahlen

Re: Kurfristige Verbeamtung

Thomas, Freitag, 13.03.2009, 20:16 (vor 5735 Tagen) @ Gast

Diese indirekte Debeka-Werbung, muss das sein? Hat das die Debeka nötig. Die Debeka sollte lieber mal dafür sorgen, einen Kur-/Reha- und einen Einbettzimmertarif anzubieten, dann könnte man sich diese Schleichwerbung sparen, denn dann wäre sie wirklich die beste PKV für Beamten.

Und nun:
1. Es gilt Eine Öffnungsaktionen bei ALLEN PKVen des PKV-Verbandes. Die Broschüre können Sie unter pkv.de runterladen:
http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/dauernde_oeffnung_der_pkv_fuer_beamtenanfaenger.pdf

2. Für die Öffnungsaktion gelten Fristen nach der ersten Verbeamtung auf Probe/Zeit/Lebenszeit (je nachdem, was zuerst eintritt). Es gint eine 6-Monatsfrist, also nicht hetzen lassen von der Debeka.

3. Soviel ich weiß, ist auch hierzu nichts in der Debeka-Satzung geregelt, also vergessen Sie das.

4. Sollten Sie eine Vorerkrankung haben, muss Sie mit einem Aufschlag von 30% rechnen, Sie erhalten keinen Beihilfeergänzungstarif, kein Einbettzimmer und Sie erhalten in Ländern ohne Wahlleistungsbeihilfe auch keine Chefarzt- oder Zweibettversicherung.

5. Leider lagern viele PKVen sehr wichtige Leistungen, wie z.B. einen großen Hilfsmittelkatalog (z.B Debeka) oder die Kurleistungen (z.B. DKV) in den Beihilfeergänzungstarif aus. Sollten Sie ein Fall für die Öffnungsaktion sein, müssen Sie genau überlegen, ob Sie im Notfall einen Blindenhund oder eine eiserne Lunge (mehrer 10 T€) selbst zahlen wollen usw. Bedenken Sie auch, dass Kur und Reha von vielen PKVen gar nicht oder nur mit Tagegeldern von unter 30€ (z.B. Debeka) unterstützt werden und dass es auch noch PKVen mit der unsäglichen Kurortklausel gibt, d.h. in einem Kurort wird gar kein Arzt bezahlt außer Notfall oder Hauptwohnsitz im Kurort (z.B. auch Debeka). Damit ist in vielen Fällen auch eine ambulante Kur oder Reha mit Wohnen in einer billigen Pension nicht möglich. Gerade in Bezug auf Kinder sollte man das bedenken, denn diese können nur ohne Gesundheitsuntersuchung in den Tarif ihrer Eltern.

Re: Kurfristige Verbeamtung

gast, Sonntag, 15.03.2009, 18:45 (vor 5734 Tagen) @ Thomas

ja, da hast du recht. ich wäre auch gerne zur debeka gegangen, wenn die nur einzimmer und kur/reha mit drinnen hätten. aber die scheinen einfach auch so genug zulauf zu haben...

Re: Kurfristige Verbeamtung

Malte @, Sonntag, 22.03.2009, 13:04 (vor 5727 Tagen) @ Thomas

Es ist nicht richtig, dass bei einer Vorerkrankung generell kein BE-Tarif, kein Einbettzimmer oder keine Wahlleistungen im Krankenhaus möglich sind. Ich selbst habe trotz Rückenproblemen und Allergie Wahlleistungen im KH bekommen (der Rücken wurde lediglich ausgeschlossen). Auch der BE-Tarif war kein Problem.

Auch der Hinweis, die Debeka solle doch einen Einbettzimmertarif anbieten ist falsch, da dieser von seiten der Debeka für Beihilfeberechtigte angeboten wird. Der einzige Nachholbedarf besteht sicherlich im fehlen eines Kurtarifes.

Re: Kurfristige Verbeamtung

:-), Sonntag, 22.03.2009, 23:15 (vor 5726 Tagen) @ Thomas

Lieber Thomas, wissen Sie welche Vor/Nachteile der Central-Normaltarife für Beamte hat (also der Tarif, den einem die Central anbietet, wenn man nur über die Öffnungsaktion plus 30% Zuschlag hineinkommen kann)?

Und: Kann ich in späteren Jahren aus so einem Tarif noch in den Basisbeamtentarif wechseln?

Beabsichtigte Verbeamtung: 01.09.2009
Vielen Dank für die Info!

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