Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 11.03.2009, 15:51 (vor 5737 Tagen) @ Thomas

Das gleiche wie bei der Kur gilt leider auch bei der Reha. Das ist vielleicht für Sie wichtiger, denn wenn eine Reha nötig ist, kann man das leider nicht als Luxus abtun, wie im Bereich der Kur.
Zum Thema Reha: Erkudnigen Sie sich bitte, ob die Reha und Kur auch für Kinder von der Beihilfe bezahlt wird. Denn Reha und Kur sind z.B. nach der Bundesbeihilfe v.a. nur als Rehabilitation der Arbeitskraft des Beamten vorgesehen und nicht für Kinder und berücksichtigungsfähige Ehegatten. In den Bundesländern sind die Regelungen bei der Beihilfe meist besser, da analog zur GKV, aber bzgl. Ba-Wü (hat eine eigene Beihilfeordnung) kenne ich mich in dieser Frage leider nicht aus. Übrigens brauchen Sie in BA-WÜ auch nicht den teuersten BE, da die Zahnsachen dort von der Beihilfe noch gut erstattet werden. Allerdings bestehen dann wieder Lücken im Heilparktikerbereich. Klären Sie dies alles mit Ihrem Debeka-Betreuer ab.


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