Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein (Private Krankenversicherungen)

Andrea M., Dienstag, 10.03.2009, 20:36 (vor 5742 Tagen)

Für mein (künftiges) Kind habe ich einen Beihilfeanspruch von 80% in Baden-Württemberg, zahle die 13€ Beihilfebeteiligung und habe somit auch fürs Kind 80% Wahlleistungsanspruch. Pflegepflicht müsste ja beitragsfrei sein.

Wie könnte eine sinnvolle PKV 20% Absicherung aussehen?

Habe 2 Ideen:

1. Debeka
-altbewährter Tarif-
PZ20 und BE plus TK 75€ = ca. 36 € Beitrag
(durch den BE sichere ich mir doch die kompletten Hilfsmittel, die mir die Beihilfe auch bezahlt) 2 Bettzimmer
Wie sieht es hier mit Logopädie und Ergotherapie aus?

2. MV
-neuer Tarif-
Bonus Care - B 738 und BET 726, PLUS Einbettzimmer und 75€ Krankenhaustagegeld 795 = auch ca. 36€ Beitrag
(hier sind meines erachtens alle beihilfefähigen Hilfsmittel schon im Haupttarif mit drin, auch die Ergotherapie und Logopädie ; allerdings ist noch eim Primärarztmodell mit eingearbeitet, was beim 20%-Anteil ja kein Problem sein dürfte)


So - ich weiß nicht so recht welches Modell das bessere ist. Der MV hat meiner Meinung nach relativ viel Leistung in diese neuen Tarife gepackt. Allerdings denke ich, dass beim MV relativ wenige Beamtenkinder versichert sind im Vergleich zur Debeka. Wie seht ihr den Leistungsvergleich - zur Zeit kosten ja beide ca. gleich viel.

Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein

Thomas @, Mittwoch, 11.03.2009, 14:59 (vor 5741 Tagen) @ Andrea M.

Hallo Andrea,

ich arbeite zwar bei der LVM-Versicherung, aber wenn Sie sich diese beiden Tarife ausgesucht haben, rate ich zur DEBEKA. Sie ist einer der größten Beamtenversicherer überhaupt und der angebotene Tarif ist gut gewachsen.
Neue Tarife haben kaum Schadenfälle und können zu niedrig kalkuliert sein.

Gruß Thomas

Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein

Thomas , Mittwoch, 11.03.2009, 15:43 (vor 5741 Tagen) @ Thomas

Zuerst möchte ich meinen Namensvetter hier im Forum begrüßen und doch bitten, sich vielleicht Thomas 2 zu nennen, da sonst ein Durcheinander entsteht.

Zu den PKVen:

Am wichtigsten ist wohl die Frage, wo Sie oder der Kindsvater versichert sind. Denn nur bei diesen PKVen besteht ein Kontrahierungszwang in die Tarife, in denen Sie oder der Kindsvater versichert ist. Bei anderen PKVen besteht nur der Kontrahierungszwang in die Normaltarife ohne Beihilfeergänzungstarife und teils ohne Wahlleistungen und dann noch mit 30% Zuschlag.
Da z.B. bei einer Kaiserschnittgeburt oder einer schweren Normalgeburt sehr gern vom Krankenhaus eine Anomalie beim Kind festgestellt wird, um mehr abzukassieren (die Geburt kann nämlich ohne Anomalie nur für die Mutter und nicht für das Kind abgerechnet werden) sowie um sich juristisch abzusichern, ist Ihr Kind bei einem fremden Versicherer meist erst nach weiteren Untersuchungen vernünftig (d.h. mit Beihilfetarif und ohne Zuschlag) versicherbar.

Deshalb ist die Wahl schnell zu treffen, außer die Eltern sind sowohl bei der Debeka als auch beim MV versichert.
Sollten je ein Elternteil die Vorversicherung bei beiden PKVen abdecken, bleibt folgendes zu bedenken:

Dass die Debeka kein Einbettzimmer anbietet, ist wieder nicht zu erklären, kann man aber umgehen, indem man auf die Wahlleistung der Beihilfe verzichtet und den KE1 zum PW (im Gegensatz zu P Wegfall der Wahlleistungen) dazuversichert. Das wird dann aber teuer.

Zum Thema der faktischen Nichtversicherung bzw. Unmöglichkeit der Versicherung der Kur bei der Debeka ist Ihnen klar. Bei 80% Beihilfe ist es zwar nicht so porblematisch, aber Ihnen muss klar sein, dass Sie mit einem sehr geringen Tagegeld 4,40€ aus dem P und 11€ aus BE rund 20% der Kosten stemmen müssen, da die Debeka leider auch noch die berüchtigte Kurortklausel hat. Die Kurortklausel besagt, dass ambulante Arztbehandlungen in einem Kurort, in dem man keinen ständigen Wohnsitz hat, nicht erstattet werden! Bei anderen PKVen kann man wenigstens eine Kur ambulant durchführen und dann in einer Pension billig wohnen, wenn keine Kurtarife zusatzversicherbar sind.
Der MV bietet übrigens einen Kurzusatztarif an.

Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein

Thomas, Mittwoch, 11.03.2009, 15:51 (vor 5741 Tagen) @ Thomas

Das gleiche wie bei der Kur gilt leider auch bei der Reha. Das ist vielleicht für Sie wichtiger, denn wenn eine Reha nötig ist, kann man das leider nicht als Luxus abtun, wie im Bereich der Kur.
Zum Thema Reha: Erkudnigen Sie sich bitte, ob die Reha und Kur auch für Kinder von der Beihilfe bezahlt wird. Denn Reha und Kur sind z.B. nach der Bundesbeihilfe v.a. nur als Rehabilitation der Arbeitskraft des Beamten vorgesehen und nicht für Kinder und berücksichtigungsfähige Ehegatten. In den Bundesländern sind die Regelungen bei der Beihilfe meist besser, da analog zur GKV, aber bzgl. Ba-Wü (hat eine eigene Beihilfeordnung) kenne ich mich in dieser Frage leider nicht aus. Übrigens brauchen Sie in BA-WÜ auch nicht den teuersten BE, da die Zahnsachen dort von der Beihilfe noch gut erstattet werden. Allerdings bestehen dann wieder Lücken im Heilparktikerbereich. Klären Sie dies alles mit Ihrem Debeka-Betreuer ab.

Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein

Johnny, Mittwoch, 11.03.2009, 16:25 (vor 5741 Tagen) @ Thomas

Hallo!
Mit welchem Aufpreis muss man eigentlich für die Einbett-Zimmer-Variante bei der Debeka als 30-jähriger Mann rechnen? Ist es einfach der Preis des KE1 zusätzlich oder ermäßigt sich der Volltarif durch den Wegfall der Wahlleistungen? Kommt man in diese Variante immer rein, oder muss man Glück haben, dass man an einen Berater kommt, der das durchdrückt? Bei der Debeka scheint ja meiner Erfahrung nach bei den eigenen Mitarbeitern relativ wenig Durchblick zu herrschen... Grüße, Johnny

Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein

Thomas, Mittwoch, 11.03.2009, 23:33 (vor 5741 Tagen) @ Johnny

Über den Preis befragen Sie bitte Ihren Debeka-Vertreter. Der PW (Wegfall Wahlleistungen) ist jedenfalls je nach (Eintritts-)Alter um einiges billiger als der P. Die KE1-Variante ist eine Überversicherung in Ländern mit Wahlleistung, die eigentlich nicht erlaubt wäre, wenn die Beihilfe nicht grundsätzlich nachrangig zahlen würde, d.h. nur Restkosten übernähme. Da viele Länder mit Wahlleistungen, wie z.B. Bayern und NRW, heftige Selbstbeteiligungen vorsehen, kann man sich dann auch die hohen Krankenhaustagegelder sparen, d.h. es muss nicht unbedingt sehr teuer werden, zumindest für eine Person. Wenn man natürlich die ganze Familie so versichern will, geht das ganze ins Geld.
Übrigens erfordert so ein Konstrukt schon einen engagierten Betreuer, denn es muss einiger Papierkram erledigt werden: Die Beihilfestelle muss wissen, dass durch die Überversicherung keine Beihilfe mehr geleistet werden darf und v.a. muss die Debeka wissen, dass dies auch die Beihilfe weiß, sonst haben wir einen saftigen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Denn eine Überversicherung ist seit der Novelle des VVG auch in Kombination mit jedweder Beihilfe (es gab hier in zwei Ländern und bei Kommunen und Körperschaften öff. Rechts Beihilfeordnungen mit Kontroll- bzw. Regellücken) grundsätzlich verboten, d.h. man darf mit einer Krankheit keinen Gewinn machen (Ausnahme Krankenhaustagegeld bis 100 Euro).

Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein

Andrea M., Mittwoch, 11.03.2009, 22:46 (vor 5741 Tagen) @ Andrea M.

Danke für die vielen Hinweise!

Ist es eher besser einen alten (Debeka) Tarif mit vielen Beamtenkindern zu wählen?

Was halten Sie grundsätzlich vom neuen Tarifmodell des MV? Ich finde dies wirklich gut, was die Leistungen angeht, evtl. ergänzt durch einen Kurtarif.

Weiß jemand ob die Debeka auch Logopädie und Ergotherapie festgeschrieben hat - und weiß jemand ob der MV in den neuen Tarifen auch "alle beihilfefähigen Hilfsmittel" zahlt? Das heißt doch, dass der große Hilfsmittelkatalog gilt!

Re: Beihilfetarife Debeka oder Münchener Verein

Thomas, Mittwoch, 11.03.2009, 23:25 (vor 5741 Tagen) @ Andrea M.

Alte Tarife können auch explodieren genauso wie neue!
Zu den Leistungsdetails: Lassen Sie bitte auch mal Ihre Berater arbeiten und zwar schriftlich.
Gerade bei der Debeka versprechen Ihnen die Berater allerdingsdas Blaue vom Himmel. Das ist oft nicht böse gemeint, da die Debeka sehr viel aus Kulanz erstattet, d.h. ohne Leistungspflicht und damit eigentlich rechtswidrig, da andere Versicherte dagegen prozessieren könnten. Denn deren Beiträge erhöhen sich ja durch die Kulanz, obwohl sie sich z.B. absichtlich für eine Versicherung mit Leistungslücken entschieden haben, um Geld zu sparen. Zugegebenermaßen ist das alles sehr theoretisch, aber nun einmal die Rechtslage.
Ob die zugegebenermaßen recht gute Kulanz der Debeka bis in alle Zukunft gilt, kann Ihnen heute niemand sagen. In Sachen Kur gibt es jedenfalls keine Kulanz, allerdings bei der Anschlussheilbehandlung, einer Reha gleich im Anschluss an einen längeren Krankenhausaufenthalt (14-Tagefrist). Denn die Anschlussheilbehandlung ist eigentlich nicht versichert!

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