Arztbesuch (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich habe die GKV zum 30.4.09 gekündigt und bin ab 1.5.09 bei der PKV versichert. Jetzt habe ich leider eine Blasenentzündung bekommen, die ich mit Tee und anderen freien Apotheken Mitteln nicht weg bekomme und habe Angst zum Arzt zu gehen wegen der PKV. Die Beschwerden hatte ich vorher nicht, weiß aber nicht wie die PKV da drauf reagiert. Können die mich deswegen kündigen? Was kann mir noch passieren von der Seite der PKV oder sind die Befürchtungen unberechtigt, da ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Gruß
R.B
Re: Arztbesuch
lesen sie mal § 19 vvg: die anzeigepflicht besteht grundsätzlich nur bis zur abgabe der vertragserklärung des kunden, d. h. absenden des antrages. eine danach eingetrene krankheit, auch vor beginn des vertrages, ist also mitversichert.
Re: Arztbesuch
Kündigung ist seit Versicherungspflicht passé... kleine Anmerkung!
Re: Arztbesuch
das stimmt nicht. natürlich können sie gekündigt werden und dann geht"s halt in den basistarif.
Re: Arztbesuch
Ab Vertragsunterschrift/Übersendung des Versicherungsscheins herrscht Rechtssicherheit, auch wenn die Erkrankung vor Versicherungsbeginn beginnt.
Außerdem: wenn es nur eine Blasenentzündung ist, dann interessiert das niemanden.
Kleiner Tipp für alle Fälle:
Gehen Sie zu einem neuen Arzt, bei dem Sie vorher noch nie waren (keine Aktenlage) und sagen Sie, dass Sie seit der Geburt kerngesund waren und die Beschwerden erst an einem Datum begannen, das einen Sicherheitsabstand zum Tag der Zusendung der Vertragsunterlagen hat. Ist zwar wohl nicht die Wahrheit, schafft aber keine Aktenlage, die Ihnen später vorgehalten werden könnte.
Sollten Sie eine chronische Blasenschwäche entwickeln, müssen Sie natürlich mit Nachforschung rechnen. Sollte dann irgendetwas auf das Entstehen dieser Schäche, was Sie verschwiegen haben, hindeuten, hilft der oben benannte Trick auch nichts mehr.