PKV für Beamte, Basistarif (Private Krankenversicherungen)
Hallo Forum, wie oft erwähnt, bekommt man keine Auskünfte bei den Versicherern-aus Unwissenheit oder Nichtwollen. Wie auch immer. Mein Mann ist verbeamt. Lehrer, 100% GKV versichert (PKV nicht möglich wg. Gesundheitsfragen,auch keine Risikozuschläge), das Land beteiligt sich nicht an den Kosten, das haben wir schon angefragt. Nach einer Antragsstellung bei einem Privatversicherer zum Basistarif erhalte ich nun die Antwort, dass er nicht dem Basistarif zuzuordnen sei, weil er derzeit ja GKV versichert sei. Aber ich denke, das stimmt nicht. Weiß hier wer Rat oder an wen ich mich ggf. wenden könnte? Irgenwann im Gespräch meinte der Basistarif-Spezialist, dass wenn mein Mann aufgenommen werden sollte (auf einmal war er dann nicht mehr so von seiner ersten Aussage überzeugt), müsste der Beginn auf den 01.02. gelegt werden. Heißt dass, dass die Beiträge rückwirkend gezahlt werden und bekomme ich dann die bereits gezahlten Beiträge aus der GKV wieder? Wohl nicht, was?
Re: PKV für Beamte, Basistarif
Das ist alles Quatsch, was Ihnen erzählt wurde.
War Ihr Mann vor am 31.12.2004 schon freiwillig in der GKV, dann gilt für die dauerhafte Öffnungsaktion der PKV für Altfälle, d.h. Ihr Mann kann sogar in den Normaltarif mit max. 30% Aufschlag, allerdings ohne Beihilfeergänzungstarif und Einbettzimmer und auch ohne Zweibettzimmer und Chefarzt außer der Dienstherr leistet Wahlleistungsbeihilfe (nur noch Bund, NRW sowie Südwest- und Süddeutschland mit Ausnahme des Saarlandes). Die Broschüre zur dauerhaften Öffnungsaktion, von der übrigens viele auch nichts wissen wollen, finden Sie beim PKV-Verband unter:
http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/gkv_versicherte_beamte_erleichterter_wechsel.pdf
Sie brauchen also den Basistarif wohl gar nicht!
In den Normaltarifen ohne Beihilfeergänzungstarif fehlen oft teure Hilfsmittel (z.B. Debeka) sowie Kur- und Rehaleistungen (z.B. auch Debeka, außer Anschlussheilbehandlung [im Normaltarif drin] auch DKV), die im Basistarif - da GKV-gleich - drin sind. Dies muss man bedenken! Bitte bedenken Sie, dass jede Vertragsanfrage mit Risikobrechnung im Rahmen der Öffnungsaktion, Ihr Recht zu einer anderen PKV zu gehen verwirkt. Deshalb müssen erst die Bedingungen aller beteiligten PKVen in Bezug auf die jeweilige Beihilfeordnung und die Vorerkrankungen untersucht werden.
Zum Basistarif bzw. zur Öffnungsaktion: In beiden Fällen erfolgt trotzdem eine Risikoprüfung und im Rahmen der Öffnungsaktion hat so mancher Versicherer dann sogar ein alternatives Angebot mit höherem Zuschlag, aber dann inkl. Beihilfeergänzungstarif erstellt. Auf jeden Fall kann man Sie nicht zu irgendeiner rückwirkenden Versicherung zwingen. Und Ihr Mann muss ja noch die Kündigungsfrist der GKV einhalten. Und eine Doppeltversicherung ist außerdem rechtswidrig und nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz verboten! Weisen Sie diese Halsabschneider auf diese Fakten hin!
Re: PKV für Beamte, Basistarif
Hallo Thomas
Ich bin seit 2000 Beamter.Ich wollte 2007 in die PKV wechseln.(Ich bin bis heute freiwillig in der GKV). Aus gesundheitlichen Gründen wurde ich abgelehnt.Ich wies meine Versicherung auf die Öffnungsklausel aus dem Jahr 2005 hin. Ich wurde trotzdem mit der Begründung abgelehnt ich hätte innerhalb von 6 Monaten wechseln müssen.
Nun wollte ich mich 2009 im Basistarif versichern.Der Vertreter teilte mir mit das im Basistarif für mich ein erhebliches Risiko bestände.( die Ärzte dürfen wohl einen erhöhten Satz abrechnen der Basistarif +Beihilfe erstattet aber nur einen geringeren Teil. Die Differenz zahlt der Versicherte. Bei großen Eingriffen kommen da wohl große Summen zusammen)
Nun meine Fragen:
Kann ich jetzt noch die Öffnungsklausel aus dem Jahr 2005 für mich beanspruchen?
Falls nicht, stimmt es das ich im Basistarif auf einen erheblichen Anteil meiner Arztkosten sitzen bleibe?
Bei wem kann man sich Informationen besorgen?
Die Versicherer geben kaum verlässliche Auskünfte.
Danke Christoph
Re: PKV für Beamte, Basistarif
Waren Sie am 31.12.2004 bereits Beamter auf Zeit oder Probe oder Lebenszeit, gitl diese Öffnungsaktion. Es wird leider häufig gelogen. Stellen Sie deshalb einen Antrag direkt an die Zentrale der gewünschten Versicherung, verweisen Sie auf die Öffnungsaktion und drohen Sie mit der Weiterleitung eines Ablehnungsbescheids einerseits an den Dienstherrn (meist Innenminister des Bundes bzw. Landes) oder an das Bundesgesundheitsministerium. Sollte das immer noch nicht wirken, schreiben Sie an Ihren Dienstherrn und verlangen Sie eine Beteiligung an der GKV, da die Begründung der Ablehnung, nämlich die Öffnungsaktion von 2005, ja nicht existent ist. Ich kenne etliche Fälle, in denen dann das entsprechende Ministerium schnell beim Vorstand der entsprechenden PKV angerufen hat und sich die Sache schnell gelöst hat. Nur nicht einschüchtern lassen!
Bedenken Sie auch immer bitte, dass es weder für die Öffnungsaktion noch für den Basistarif eine Provision gibt!
Zum Basistarif. Sie haben keine Nachteile im Vergleich zur GKV bei Kassenärzten, diese sind durch einen Vertrag mit der KV zur Behandlung gezwungen. Außerdem erhalten diese im Rahmen des Basistarifs meist das 1,5- bis 2-fache dessen, was Sie in der GKV bekommen. Zudem ist der Basistarif sehr gut bzgl. Kur, Reha und Hilfsmittel, meist sogar unschlagbar gut im Vergelich zu den Normal-PKV-Tarifen. Sollten Sie durch eine Vorerkrankung in diesem Bereich mehr Bedarf haben, kann sogar der Basistarif besser sein als die Öffnungsaktion in die Normaltarife!
Re: PKV für Beamte, Basistarif
Lieber Thomas, wissen Sie welche Vor/Nachteile der Central-Normaltarife für Beamte hat (also der Tarif, den einem die Central anbietet, wenn man nur über die Öffnungsaktion plus 30% Zuschlag hineinkommen kann)?
Und: Kann ich in späteren Jahren aus so einem Tarif noch in den Basisbeamtentarif wechseln?
Beabsichtigte Verbeamtung: 01.09.2009
Vielen Dank für die Info!
Re: PKV für Beamte, Basistarif
Thomas, ich danke Ihnen für die Auskunft. Mein Mann war leider drei Monate später GKV versichert. Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist der Basistarif wohl eh besser als der Normaltarif. Ist die Frage erlaubt, ob Sie für einen Krankenversicherer arbeiten oder aus der Branche kommen? Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, wovon Sie schreiben und bin in diesem Fall wirklich begeistert. Auch, sich direkt an die Zentrale für die Antragsstellung zu wenden, ist ein simpler, aber doch guter Tip. Wir haben uns an ein Unternehmen gewandt, welches nur einmal die Woche 2,5 Std. Beratung anbietet und sonst keinerlei Auskünfte zu anderen Zeiten gibt und so bin ich froh, einen "24h-Service" gefunden zu haben :)
Re: PKV für Beamte, Basistarif
Der 31.12.2004 gilt nicht als Enddatum für die freiwillige GKV, man muss nur schon an diesem Tag in der GKV gewesen sein!
Zum Service: Da der Basistarif überall gleich ist, können Sie auch vor Ort zu einem Geschäftstellenversicherer gehen (z.B. in Mittelstädten HUK und Debeka, in Großstädten auch DKV).
Zum Basistarif: Wenn Ihr Vater Beamter in einem Land ohne Wahlleistungsbeihilfe ist, dann ist der Basistarif v.a. bzgl. des Steigerungssatzes schlechter als der Normaltarif, aber immer noch besser als die GKV. Der Zahnbereich ist erheblich schlechter als die Normaltarife, v.a. da hier die Steigerungssätze nur für eine Kassenversorgung reichen dürften. In den Bereichen, die in der PKV nur schlecht (Hilsmittel, Kur, Reha) oder gar nicht (Sozialleistungen für Kranke oder Mütter von kranken Kindern wie Putzfrau usw.) versichert sind, ist der Basistarif besser. Da diese Leistungen den Preis nach oben treiben, ist der Preis für den Basistraif inkl. Pflege immer auf dem Niveau des GKV-Höchstbetrags also 600 Euro. Da Ihr Vater aber beihilfeberechtigt ist, fällt der Betrag mindestens auf 50%, u.U. sogar auf 30% (je nach Familienstatus, Alter, Bundesland usw.). Da Ihr Vater im Normaltarif sowieso einen 30%-Zuschlag bekäme, kann man den Preisunterschied wohl vernachlässigen.
Noch eine Anmerkung zum Zahntarif: Sollte Ihr Mann gesunde Zähne haben, kann er einen Zahnzusatztarif für GKV-Versicherte zum Basistarif hinzuversichern, denn der Basistarif erlaubt Zusatzversicherungen, solange es keine Beitragsdeckelung aus sozialen Gründen auf 50% gibt (das wären bei Ihnen dann bei 50% Beihilfe 150 Euro statt 300 Euro, entfällt wohl bei einem Lehrer, da zu gut verdienend). Mit einer Zahnzusatzversicherung könnte man dann die gröbsten finanziellen Lücken des Konstrukts Beihilfe+Basistarif aushebeln.
Re: PKV für Beamte, Basistarif
In den Berichten wird oft viel Unsinn erzählt. Ich bin Pensionist
und seit dem 01.01.09 im Basistarif. Im Basistarif wird seit dem
01.04.10 nur noch nach dem Sätzen 0.9, 1.0 und 1.2 GOÄ erstattet.
Die Beihilfe (70 %) hat sich diesen Sätzen angepasst und erstattet auch danach. Ob sie allerdings einen Arzt bekommen, der
damit zufrieden ist, ist sehr fraglich. In der Regel kommt auch
nach einem Hinweis auf dem Basistarif eine Rechnung mit dem 1.8
fachen Satz. Sie können nun 1/3 aus der eigenen Tasche bezahlen
oder mit dem Arzt streiten. Rechtlich darf er nur den 1.2fachen
Satz verrechnen. Ob er sie dann aber ein 2. Mal behandelt, bleibt
fraglich. Der Basistarif für Beamte ist der größte Unsinn.