Muss in die GKV zurückekehren? (Private Krankenversicherungen)

Ünal Ölcücü @, Sonntag, 22.03.2009, 19:08 (vor 5726 Tagen)

Ich bin seit ca. 9 Jahren privat Krankenversichert. Die ersten 4,5 Jahre als Angestellter, seit 4,5 Jahren als Selbstständiger. Jetzt gebe ich meine Selbstständigkeit auf und werde wieder Angestellter. Meine PKV meint, ich müsse meine PKV aufgeben und mich mindestens 3 Jahre in der GKV Pflichtversichern lassen, bevor ich wieder in die PKV zurückkehren darf. Dies hat mich und meinen neuen Arbeitgeber sehr überrascht. Und das würde ich gerne abwenden. Deshalb meine Fragen:

1. Muss ich in der GKV pflichtversichert werden?

2. Was geschieht im Fall der Fälle mit den Altersrückstellungen und/oder wie kann ich diese erhalten?

3. Kann ich mich gegen eine Zwangsversicherung in der GKV wehren?

Viele Grüße und im voraus Danke für die Hilfe

Ünal Ölcücü

Re: Muss in die GKV zurückekehren?

Moni, Sonntag, 22.03.2009, 21:50 (vor 5726 Tagen) @ Ünal Ölcücü

1. ja, min. 3 Kalenderjahre
2. entweder eine kostenpflichtige Anwartschaft abschließen, oder die Rückstellungen verfallen
3. nein

Re: Muss in die GKV zurückekehren?

Svenja, Freitag, 03.04.2009, 16:21 (vor 5714 Tagen) @ Moni

Weshalb muss man denn dann min drei Jahre in die gesetzliche? Was ist hier der Hintergrund?

Könnte der Fragesteller nicht einfach die PKV weiterlaufen lassen?

Re: Muss in die GKV zurückekehren?

Bodi, Freitag, 03.04.2009, 16:53 (vor 5714 Tagen) @ Svenja

Grund ist, die Höchstbeitragszahler möglichst lange in der GKV zu halten (Einnahmenerzielung, "Stärkung des Solidarsystems").

Momentan laufen allerdings Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in denen u.a. die 3-Jahresregelung auf dem Prüfstand steht.
In der Vergangenheit war der Tenor des Bundesverfassungsgerichtes allerdings eher: Die PKV soll sich mit den Beamten und den Selbständigen als Kunden zufriedengeben.

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