Re: Wechsel PKV zu GKV (Familienversicherung) (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Montag, 23.03.2009, 14:50 (vor 5725 Tagen) @ Michael

Hallo,
der Einkommensteuerbescheid spielt bei der GKV nur in Verbindung mit der Einstufung selbständiger eine bedeutende Rolle - ansonsten wir die Familienversicherung aufgrund einer Erklärung geprüft.
Nur dann, wenn die Kasse zweifel an den Angaben hätte wird sie den Einkommensteuerbescheid fordern.
Fliessen die Zinsen allein der Ehefrau zu dann muesste sie aus der
Familienversicherung raus - es stellt sich nur die Frage ab wann.
Als der Antrag auf Familienversicherung rückwirkend bewilligt wurde,
gab es da die Zinsen noch nicht ???
Wenn ja, hätte die Familienversicherung nicht bewilligt werden dürfen.
Wenn nein, würde ich als Kasse, die Familienversicherung
Ablauf des Monats vor dem die Erklärung abgegeben wurde, beenden und dann eine eigene Versicherung herstellen bzw. beantragen lassen, basierend auf der fiktiven Mindesteinkommensgrenze von 840,00 €.
Würde ich so machen !!!!
Gruß
Czauderna


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