Wechsel PKV zu GKV (Familienversicherung) (Private Krankenversicherungen)

Michael @, Montag, 23.03.2009, 13:05 (vor 5726 Tagen)

Nach Jahrzehnten als Selbsständige und Mitglied der PKV hat meine Frau (49 J.) die selbstständige Tätigkeit Mitte 2008 aufgegeben und ist laut letztem verfügbaren Steuerbescheid 2007 unter die o.g. Einkommensgrenze von 360 EUR gekommen.
Mein Antrag auf Eingliederung in die Familienversicherung der GKV, wo mein Sohn und ich versichert sind, hatte jetzt, nachdem er zunächst abgelehnt wurde, rückwirkend zum Juni 2008 Erfolg. Die nächste Überprüfung erfolgt im Dezember 2009 anhand des Steuerbescheides 2008.

1.) Am 2.7.2009 ist meine Frau 12 Monate und einen Tag in der Familienversicherung der GKV, richtig?
2.) Welcher Beitragssatz wird erhoben, wenn anhand des Steuerbescheides 2008 für meine Frau ein Einkommen (Zinsen u. V+V) von z.B. 6000 EUR jährl. / 500 EUR monatlich ermittelt wird?
3.) Gilt dieser Beitrag ab Feststellung oder rückwirkend?
4.) Kann die GKV meine Frau wieder in die PKV zurückschicken? Welche Begründungen hierfür wären vorstellbar?
5.) Muß ich bei der PKV eine Anwartschaft mitversichern? Meine Frau möchte definitiv nicht zurück in die PKV.

Bin gespannt auf die Antworten - die GKV ist nicht wirklich zu eindeutigen Aussagen zu bewegen.
Danke schonmal

Re: Wechsel PKV zu GKV (Familienversicherung)

Czauderna, Montag, 23.03.2009, 14:50 (vor 5725 Tagen) @ Michael

Hallo,
der Einkommensteuerbescheid spielt bei der GKV nur in Verbindung mit der Einstufung selbständiger eine bedeutende Rolle - ansonsten wir die Familienversicherung aufgrund einer Erklärung geprüft.
Nur dann, wenn die Kasse zweifel an den Angaben hätte wird sie den Einkommensteuerbescheid fordern.
Fliessen die Zinsen allein der Ehefrau zu dann muesste sie aus der
Familienversicherung raus - es stellt sich nur die Frage ab wann.
Als der Antrag auf Familienversicherung rückwirkend bewilligt wurde,
gab es da die Zinsen noch nicht ???
Wenn ja, hätte die Familienversicherung nicht bewilligt werden dürfen.
Wenn nein, würde ich als Kasse, die Familienversicherung
Ablauf des Monats vor dem die Erklärung abgegeben wurde, beenden und dann eine eigene Versicherung herstellen bzw. beantragen lassen, basierend auf der fiktiven Mindesteinkommensgrenze von 840,00 €.
Würde ich so machen !!!!
Gruß
Czauderna

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