Re: DKV B-Tarif oder Q-Tarif (Private Krankenversicherungen)
Nach § 204 VVG ist auch der Wechsel in einen besseren Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich, man muss dann nur auf die Besserleistungen verzichten.
Nach § 204 VVG ist auch der Wechsel in einen besseren Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich, man muss dann nur auf die Besserleistungen verzichten.
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