DKV B-Tarif oder Q-Tarif (Private Krankenversicherungen)

HDSl @, Mittwoch, 25.03.2009, 12:23 (vor 5723 Tagen)

Hallo, ich würde mich über einen Rat zu folgendem Problem(chen?) freuen:

Seit 1969 bin ich bei der DKV im B-Tarif versichert. Die DKV bietet mir nun einen Wechsel in den Q-Tarif an, nachdem der B-Tarif 2008 für Neuzugänge geschlossen wurde.

Was ist von einem solchen Wechselangebot zu halten?
(Der Q-Tarif soll übrigens bis auf ein Detail die gleichen Leistungen wie der B-Tarif bieten
Danke im voraus für einen Hinweis.
MfG HDSL

Re: DKV B-Tarif oder Q-Tarif

Thomas, Donnerstag, 26.03.2009, 05:40 (vor 5723 Tagen) @ HDSl

Der B-Tarif wurde v.a seit 2005 für die Öffnungsaktion bei den Beamten missbraucht und ist deshalb kalkulatorisch etwas teurer und damit maretingtechnisch "versaut". Das muss aber nicht heißen, dass der B-Tarif auf Dauer teurer bleibt als der Q-Tarif und der Q-Tarif kann genauso steigen. Allerdings ist ein Rückwechsel vom Q in den B dann wohl nicht mehr möglich.

Der Unterschied zwischen Q und B ist nur die Erstattung in Q bis zum 3,5-fachen Satz und im B auch darüber, was aber irrelevant ist, da die Beihilfe eh nur bis 3,5 erstattet.

Re: DKV B-Tarif oder Q-Tarif

HDSl, Donnerstag, 26.03.2009, 10:27 (vor 5723 Tagen) @ Thomas

Hallo, Thomas, danke für die rasche Antwort!

Aber:
1.) Ist denn der Wechsel von B nach Q auch in weiterer Zukunft (z.B., wenn sich die Tarifschere zwischen B und Q zuungunsten von B sich weiter öffnen sollte) problemlos möglich?

2.) Welches Motiv könnte den Versicherer dazu veranlassen, einem langjährigen und bereits pensionierten B-Kunden unaufgefordert den Wechsel nach Q anzubieten? (...wirklich nur Kundenfreundlichkeit?)

Grüße HDSl

Re: DKV B-Tarif oder Q-Tarif

Thomas, Donnerstag, 26.03.2009, 13:34 (vor 5722 Tagen) @ HDSl

zu Nr. 1:
Ja, da die Leistungen in Q schlechter sind und in B besser. In einen schlechteren Tarif darf man ohne Gesundheitsprüfung immer wechseln. Natürlich muss man wissen, dass der B-Tarif in der 3-Klassen-Struktur der DKV zu den Top-Tarifen mit Weltweitgeltung gehört und der Q zu den Kompaktarifen (2.Klasse) nur mit Europageltung. Dies gibt auch Unterschiede in den Kulanzregelungen, die aber kein Vertragsbestandteil sind und versicherungsintern geheime Verschlusssache sind und jederzeit geändert werden können.

zu Nr. 2:
Vielleicht haben Sie einen guten Betreuer vor Ort, vielleicht will die DKV auch einfach das Tarifchaos lichten, das in den letzten Jahren entstanden ist und durch die neue PKV-Welt ab 2009 sowie die Versicherungszukäufe der letzten Jahre nicht kleiner wurde. Allerdings wird im B immer der Teil der Öffnungsaktionen bleiben. Rufen Sie einfach an und fragen Sie nach!

Re: DKV B-Tarif oder Q-Tarif

Gast, Donnerstag, 26.03.2009, 15:35 (vor 5722 Tagen) @ Thomas

Nach § 204 VVG ist auch der Wechsel in einen besseren Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich, man muss dann nur auf die Besserleistungen verzichten.

Re: DKV B-Tarif oder Q-Tarif

Thomas, Freitag, 27.03.2009, 11:51 (vor 5721 Tagen) @ Gast

Da haben Sie Recht, doch zur Durchsetzung dieser Vorschrift muss man leider meist einen Rechtsanwalt einsetzen!

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