PKV - Studium - Künstlersozialkasse (Private Krankenversicherungen)

Gast, Sonntag, 29.03.2009, 23:41 (vor 5719 Tagen)

Hallo liebes Forum!

Vielleicht kann mir einer weiterhelfen: Ich studiere im Moment noch Kunst und bin privat versichert. Nach dem Studium möchte ich mich als freier Künstler gesetzlich versichern (Künstlersozialkasse). Geht dies ohne Probleme? Falls ja, wie ist das Verfahren?

Wie ist eigentlich der brancheneinheitliche Tarif PKSV zu bewerten, ich überlege erst einmal da rein zu wechseln, um Kosten zu sparen...

Ich freue mich über hilfreiche Nachrichten!

Vielen Dank!

Re: PKV - Studium - Künstlersozialkasse

radio, Montag, 30.03.2009, 08:59 (vor 5719 Tagen) @ Gast

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Die Künslersozialkasse ist für die, die es angeht eine Pflichtversicherung.
Sie umfasst mehrere Sparten der Sozialversicherung und kann daher nicht durch eine einzelne Krankenversicherung ersetzt werden.

Die Versicherungspflicht wird geprüft durch die KSK.
Eine bessere Verfahrensbeschreibung als durch die KSK selbst, lässt sich hier nicht in ein Posting pressen.


Re: PKV - Studium - Künstlersozialkasse

Gast, Montag, 30.03.2009, 10:54 (vor 5719 Tagen) @ radio

Ah, verstehe. Als selbstständiger Künstler könnte ich also gar nicht in der PKV versichert bleiben, selbst wenn ich es wollte, da dann Versicherungspflicht?

Re: PKV - Studium - Künstlersozialkasse

radio, Montag, 30.03.2009, 11:43 (vor 5719 Tagen) @ Gast

Hallo Gast,

knapp vorbeigeschossen.

Die Künstlersozialkasse hat auch PKV-Versicherte Mitglieder.

Also nochmal:

Für Künstler , Publizisten und Co. besteht Sozialversicherungspflicht.

Diese Sozialversicherungspflicht umfasst mehr als nur die Krankenversicherung ( sondern auch die Rentenversicherung usw. ).
Daher ist mit einer Krankenversicherung allein der Künstler nicht
nicht von den übrigen Sozialversicherungssparten befreit.

Nun hat der Künstler keine Arbeitgeber im herkömmlichen Sinne, wenn er etwa vor dem Kölner Dom Pantomimenstücke zum Besten gibt.

Die KSK ersetzt nun den Platz des Arbeitgebers.
Sie ist selbst keine Versicherung !!!!!!

Als Arbeitgeberersatz übernimmt sie die Hälfte der Beiträge der Sozialversicherungssparten.
Zur Beitragsermittlung schätzt der Künstler seine Einnahmen.

( Die KSK holt sich übrigens ihre eigenen Kosten wieder herein, indem sie typische Nachfrager von Künstlerleistungen mit Beiträgen überzieht - etwa Veranstalter und Werbeagenturen ).

Die KSK ersetzt also die Rolle des Arbeitgebers, was die Sozialbeiträge angeht.

Der "Arbeitnehmer Künstler" hat dabei dieselben Versicherungen zur Wahl, wie ein klassischer Arbeitnehmer:

Den Rest erfragst Du besser bei der KSK.


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