Hallo Gast,
knapp vorbeigeschossen.
Die Künstlersozialkasse hat auch PKV-Versicherte Mitglieder.
Also nochmal:
Für Künstler , Publizisten und Co. besteht Sozialversicherungspflicht.
Diese Sozialversicherungspflicht umfasst mehr als nur die Krankenversicherung ( sondern auch die Rentenversicherung usw. ).
Daher ist mit einer Krankenversicherung allein der Künstler nicht
nicht von den übrigen Sozialversicherungssparten befreit.
Nun hat der Künstler keine Arbeitgeber im herkömmlichen Sinne, wenn er etwa vor dem Kölner Dom Pantomimenstücke zum Besten gibt.
Die KSK ersetzt nun den Platz des Arbeitgebers.
Sie ist selbst keine Versicherung !!!!!!
Als Arbeitgeberersatz übernimmt sie die Hälfte der Beiträge der Sozialversicherungssparten.
Zur Beitragsermittlung schätzt der Künstler seine Einnahmen.
( Die KSK holt sich übrigens ihre eigenen Kosten wieder herein, indem sie typische Nachfrager von Künstlerleistungen mit Beiträgen überzieht - etwa Veranstalter und Werbeagenturen ).
Die KSK ersetzt also die Rolle des Arbeitgebers, was die Sozialbeiträge angeht.
Der "Arbeitnehmer Künstler" hat dabei dieselben Versicherungen zur Wahl, wie ein klassischer Arbeitnehmer:
Den Rest erfragst Du besser bei der KSK.