Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft? (Private Krankenversicherungen)

Frank @, Montag, 30.03.2009, 13:28 (vor 5719 Tagen)

Hallo,

bin seit Jahr 2000 PKV versichert, Kind ebenfalls, Frau freiwillig GKV.

Aufgrund Wirtschaftslage wird nun Lohnniveau drastisch reduziert.
Möchte die traurige Gelegenheit nutzen, auf Dauer aus PKV rauszukommen, und GKV + Zusatzversicherungen zu nehmen.

Fragen:
a)
Ab wann wieder GKV pflichtig? <4050 Euro oder <3675 Euro / Monat? Für Einstieg in PKV ist mir bekannt, 3675 Euro, aber für Einsatz der Pflichtigkeit scheiden sich die bisher informierenden Geister.

b)
Tritt die GKV Pflichtigkeit unmittelbar ein bei Lohnabsenkung auf das notwendige Niveau ein?

b)
Ist bei späterer (Zeitpunkt derzeit unbestimmt) erneuter Lohnanhebung der Gesamtbruttolohn in 2009, oder Gesamtbruttolohn über laufende 12 Monate das Entscheidungskriterium, ob ich wieder in die PKV muß oder die Wahl habe, freiwillig GKV zu sein?
(Mitglied der GKV dann für bereits 12 Monate vorausgesetzt.)

Vielen Dank,
Frank

Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft?

Thomas, Dienstag, 31.03.2009, 01:41 (vor 5718 Tagen) @ Frank

1. Sie dürfen nicht mehr als 55 Jahre alt sein.
2. Bei Ihrem Eintrittsjahr müssen Sie unter die Beitragsbemessungsgrenze (Jahresgröße oder dauerhaft monatlich) rutschen.
3. Dann gilt aber wiederum die neue höhere Pflichtgrenze für die Rückkehr in die PKV.
4. Sie müssen auch bei höherem Gehalt drei Kalenderjahre mit einem Einkommen unterhalb der Pflichtgrenze in der GKV bleiben. Damit haben Sie die 12 Monate Vorversicherungszeit in der Pflicht-GKV für die freiwillige GKV erfüllt.
5. Ein kurzes Absenken eines Monatseinkommens wird einer Prüfung nicht standhalten.
6. Nutzen Sie - je nach Versicherer - auch die Möglichkeit einer umfassenden ambulanten Zusatzversicherung (z.B. Kostenerstattungsverfahren) oder gehen Sie z.B. zur Techniker in den Privat-Tarif, damit Sie keinen Schock erleiden, wenn Sie mal krank werden und sich mit raffgierigen Kassenärzten herumschlagen müssen, die es im Gegensatz zu Ihnen nicht einsehen, ihren Lebensstil an die Wirtschaftskrise anzupassen.

Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft?

W.Will @, Dienstag, 31.03.2009, 13:26 (vor 5718 Tagen) @ Frank

zu a.) Für sie gilt 3675 EUR, weil Sie schon am 31.12.2002 privat versichert waren

zu b.) wenn die Lohnabsenkung dauerhaft ist, sollte Ihr AG sie sofort pflichtig melden, sonst spätestens zum 31.12.2009.

Bei Wechsel des AG ohnehin sofort.I
st mittelfristig egal, denn..

zu c.) wenn das Einkommen 2009 die JAEG (12*3675 EUR) unterschritten hat, ist erstmal Versicherungspflicht für drei Jahre gegeben. und nach 12 Monaten in der GKV freiwillige Weiterversicherung möglich.
Selbst wenn es mit der Vorversicherungszeit aus irgendwelchen Gründen nicht klappt (z.B. noch 2009 Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber mit sagenhafter Gehaltszahlung => Einkommen 2009 bleibt hoch), ist aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht seit dem 1.4.2007 ein Verbleib in der GKV möglich.

Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft?

Frank @, Mittwoch, 01.04.2009, 13:53 (vor 5717 Tagen) @ W.Will

Vielen Dank für die Ausführungen.

Meine Lohnabsenkung ist nun festgelegt, und es ergibt sich:
seit 2000 PKV
Jan-Mär 09: PKV
ab April 09: GKV
JAEG in 2009 wird unterschritten

Zusatzfragen:
1)
Da JAEG in 2009 unterschritten wird, ist es egal, ob in 2010 die JAEG wieder überschritten wird - ich wäre auch in 2010, 2011 und 2012 weiterhin pflichtig, korrekt?

2)
Bei später höherem Gehalt müßte ich 12 Monate GKV haben um freiwillig GKV zu wählen, normal wäre es also frühestens April 2010 möglich - ist aber nicht mehr relevant, da ich ohnehin bis 2012 pflichtig sein werde, oder?

Vielen Dank, Frank

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