PKV / Mutterschutz bzw. Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Cornelia @, Dienstag, 31.03.2009, 10:40 (vor 5718 Tagen)

Ich möchte mich gerne privat versichern. Allerdings stellt sich die Frage, ob - im Falle einer Schwangerschaft bzw. nach der Geburt - eine Familienversicherung in der GKV meines Partners möglich ist? Da ich dann nur noch Teilzeit arbeiten möchte, würde ich ja wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze der PKV fallen. Ist dann die Versicherung in der GKV meines Partners für mich und das Kind möglich? Ich würde mich freuen, hierzu eine Auskunft zu bekommen. Herzlichen Dank!

Re: PKV / Mutterschutz bzw. Elternzeit

W.Will @, Dienstag, 31.03.2009, 13:09 (vor 5717 Tagen) @ Cornelia

Bei Wiederaufnahme einer Teilzeitbeschäftigung tritt wieder Versicherungspflicht ein und dann funktioniert das. Aber nicht vorher (und auch nicht mit 400 EUR).

Während der Elternzeit ohne Beschäftigung muss die PKV weiterlaufen. Das Kind kann allerdings sofort in die GKV des Partners, sobald Ihr Einkommen wegfällt.

Re: PKV / Mutterschutz bzw. Elternzeit

W:Will @, Dienstag, 31.03.2009, 13:57 (vor 5717 Tagen) @ Cornelia

Ja, bei Teilzeitbeschäftigung funktioniert das, aber nicht vorher (und nicht mit 400 EUR).

Sie werden allerdings selbst pflcihtig mit Beitragszahlung, anschließend könnten Sie in die GKV auch als Familienversicherter.

Das Kind könnte sofort in die GKV des Partners, da Ihr Einkommen ja wegfällt.

Re: PKV / Mutterschutz bzw. Elternzeit

steini, Montag, 20.07.2009, 11:54 (vor 5607 Tagen) @ W:Will

muss der 401,-- euro job auf evtl 501,-- erhöht werden, wenn eine betriebliche altersvorsorge über 100,-- mtl. läuft?

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