PKV oder freiwillig gesetzlich ? (Private Krankenversicherungen)
Hallo !
Ich bin selbstständige Heilpraktikerin, habe bisher noch Gründer/Fördergeld bezogen da ich Neugründerin bin und im Oktober läuft das ganze aus, d.h. ich muß mir überlegen ob freiwillig gesetzlich versichern oder gleich in die private KV gehen.
Soweit mir bekannt ist geht der Beitrag der gesetzlichen KK nach dem Umsatz im Monat, nicht nach dem Gewinn, ist das korrekt ?.
Wenn ich dann in der gesetzlichen KK über 400 Euro monatlich zahlen muß, dann wäre ganz klar, in der privaten bin ich besser aufgehoben. Ich habe einfach nur Angst meine Praxis läuft nicht mehr so gut und ich komme aus der privaten nicht mehr raus, ist da meine Angst begründet ?.
Ich würde mich sehr freuen über eine Antwort, ich muß mich bald entscheiden, weil ich die Kündigungsfristen einhalten muß.
Schöne Grüße aus Bayern
Karina
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Der Beitrag in der GKV wird nicht nach Umsatz berechnet, sondern nach dem zu versteuernden Einkommen.
PKV Beitrag wird möglicherweise günstiger sein. Du muss aber bedenken, dass die Beiträge steigen werden. Und du kannst möglicherweise nicht mehr in die GKV wechseln.
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Vorab, ein Makler bin ich nicht
ich kann keinem Selbständigen raten, freiwillig in die GKV zu gehen. Hintergrund ist die Rechtsunsicherheit über die Bemessungsgrundlage der Beiträge.
Anders als bei den "Pflichtversicherten aufgrund Beschäftigung" zählen beim freiwillig Versicherten alle Einnahmen zur Bemessungsgrundlage.
Der Einnahme/Gewinn-Begriff ist dabei losgelöst von dem der Finanzverwaltung.
Bei Säumniszuschlägen von 5% PRO MONAT und Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren kann sich da im Hintergrund schnell ein Existenzvernichtungsrisiko zusammenballen.
Oder wissen Sie, wie sie einem Kassenbearbeiter erklären, wie sich etwa die "Zuflussfiktion bei thesaurierenden Fonds" ( = Alltagsprodukt trivial für die Finanzverwaltung ) auf den Beitrag auswirkt ?
Eine Meinungsdifferenz kann hier nach Jahren teuer werden.
Selbst Erben werden in der Frage, ob das Erbe beitragspflichtig ist, vor den Kadi gezerrt.
Haben sie einen Verlust aus betrieblicher Tätigkeit und ein Plus aus Kapitaleinnahmen, können sie die Einnahmearten nicht untereinanader verrechnen. Es zählt nur der positive Ertrag.
Legendär auch der Spass der GKV , Beitragskorrekturen rückwirkend zu fordern, während umgekehrt dem Mitglied rückwirkende Entlastungsforderungen verwehrt sind.
Wenn sie also den Kosmos faktischer Rechtlosigkeit betreten wollen, werden sie freiwilliges Mirglied der GKV.
Sie sollten aber reichlich Zeit mitbringen, nach Urteilen des Bundessozialgerichtes zu googeln.
Denn SGB und Kassensatzungen bieten häufig nur Generalklauseln ( = vornehm für Gummiparagraphen ), die vor Ort ,durch Sachbearbeiterweisheit angereichert, die schönsten Blüten treiben.
Was Ihre wirtschaftlichen Sorgen angeht, so sind PKV- Tarife wie der KEH 750 ohnehin im Bereich der Mindestbeiträge in der GKV.
Oder haben Sie schon die Beitragsstaffeln bei Selbständigen in der GKV durchschaut ?
Kennen Sie die kümmerlichen Vermögensgrenzen , die bei einkommensschwachen Selbständigen die Reduktion des Beitrages verhindern ?
Lassen sie sich nicht veralbern in Fragen der zeitlichen Bindung an die GKV, sollten Sie dort Mitglied sein.
Die PKV-Makeltruppe hier wird Ihnen sicher Klarheit verschaffen.
Alles Gute und viel Erfolg
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Hallo Karina, ich kann deine Situation sehr gut verstehen da ich Täglich junge Selbstständige Kunden habe denen es es genauso geht !
So zum Thema :1. grundsätzlich gilt Der Beitrag in (GKV) Gesetzliche Krankenversicherung wird anhand des Einkommen sprich Umsatz ermittelt wobei es auch da Beitragsbemessungsgrenzen gibt der Maximale Höchstbeitrag der GKV liegt derzeit bei 650€.
2. Sollten sie Ihre Selbständigkeit aufgeben was ich niemals hoffen möchte werden sie wieder PFLICHTVERSICHERT und fliegen aus der PKV raus und werden wieder Gesetzlich versichert ! Auch nachzulesen in SGB V (Sozialgestezbuch 5).
Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen mit meiner Kompetenz zur Verfügung, sehr gerne würde ich sie auch über die beiden Versicherungssysteme GKV/PKV aufklären.
Schöne Grüße aus Hamburg
N. Kumar
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
@Naresh, einen Kundin spricht man per groß geschriebenem SIE an, das ist ob nun im Problembezirk Neukölln bei RÜTLI oder an der Waterkant eine Schulbank gedrückt gleich. Schalte doch auch einfach mal vor dem Absenden die deutsche Rechtschreibpürfung in Deinem Browser ein, so kommst Du dann sicher besser rüber und das Lesen tut nicht so weh.
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
freut mich wirklich das UNITIS solch gute Berater hat )
Der Herr Kammerer wird sich über dieses fachlich perfekt vorgetragene Statement sehr freuen! Bist Du sicher, dass das alles so stimmt, was Du geschrieben hast?
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Sie müssen ja jetzt völlig verunsichert sein....Vor allem nach dem richtungsweisenden Beitrag von "talon". Da kann leicht der Eindruck entstehen, bei der GKV handele es sich um einen Haufen Kleinkrimineller.
Mein Tipp: Machen Sie einen Termin mit einer (oder mehrerer) der Kassen mit ausreichend großem Filialnetz (Präsenz vor Ort, da Beiträge gleich sind) aus und lassen
sich beraten. Da werden Sie sehr schnell rausfinden, wie der Hase läuft. Dass bei der Beitragsbemessung ein "Über-Kreuz-Verrechnen" von Verlusten (z.B. aus Aktien) mit Gewinnen aus Ihrer Selbstständigkeit nicht vorgenommen wird, dürfte wohl klar sein. Manchem fällt es eben schwer, Steuer- und Sozialversicherungsrecht nicht in einen Topf zu werfen...
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Hallo liebe Forumsmitglieder,
herzlichen Dank für all die Tipps und Anregungen, habe in 14 Tagen einen Termin bei meiner gesetzlichen Krankenkasse,
werde mir das mal ganz in Ruhe anhören und habe auch schon einige Tarifberechnungen von einigen PKV vorliegen.
Ihr seit wirklich Sptize, vielen Dank !
Schöne Grüße
Karina
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Unterschreiben Sie nichts vor Ort.
Sie werden ein bisschen in der Situation sein, wie das Lamm, dass sich sich beim Metzger beraten läßt.
Formulieren sie Fragen vorab schriftlich.
Protokollieren Sie die Antworten.
Lassen Sie sich von einem Zeugen begleiten.
Lassen Sie sich einmal schriftlich geben, was konkret bei einem freiwilligen Mitglied zur Bemessungsgrundlage der Beiträge gehört.
Bei der Anwerbung gibt sich die Kassen gerne lässig.
Nach ein paar Jahren toleranter Praxis wird dann rückwirkend der rigide Maximalkurs durchgesetzt.
An das nette Gespräch bei der Anwerbung wird sich dann niemand mehr erinnern.
Viele Selbständige werden für den Fall eines geringen Einkommens eingelullt mit dem Verweis auf bestimmte reduzierte Beiträge.
Diese Staffelbeiträge sind aber von weiteren Voraussetzungen abhängig. Ein kümmerliches Vermögen im Gegenwert eines Kleinwagens reicht, um hochgestuft zu werden.
Diese Prüfung wird die Kasse mit Vergnügen nach einigen Jahren ahnungsloser Mitgliedschaft vornehmen.
Dann wird rückwirkend nacherhoben, mit deftigen Säumniszuschlägen.
Schauen Sie sich den §24 (1a) im SGB IV an.
Dort finden sie eine "gesetzliche" Grundlage für Wucherzinsen, wie man sie allenfalls im Ludenmilieu für möglich hält: 60% p.a.
Ausdrücklich für freiwillige Mitglieder ! ( Andere zahlen 12% p.a.)
Als Augenwischerei nach Art der GKV ist im Absatz 2 dazu ein Vorbehalt: Unwissenheit.
Als Laie werden Sie darauf hereinfallen.
In der Hinterhand hält die Kasse grinsend bereit, dass eine gesetzliche Norm ( für eine Forderung) allen Normadressaten immer bekannt ist, sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlichticht wurde.
Ahnungslose verfügen also "technisch" über ein Wissen und können sich nicht auf Unwissenheit berufen.
Mit diesem Knüppel gehen die Kassen zu Zeit auf unversicherte Nachzügler los.
Die GKV ist die DDR des Gesundheitswesens , nicht umsonst ist sie umgeben mit einem hohen Zaun, der Wechselwillige aufhalten soll.
Das Beratungschaos schafft in de Gesamtwirkung Rechtlosigkeit.
Schauen Sie einmal in GKV-nahe Foren wie Krankenkassenforum.de :
Die Fülle der Fragen dort, das Durcheinander widersprüchlicher Antworten von Kassenmitarbeitern spricht Bände....
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Ist ja gut, Verehrtester! 60 % Zinsen p.a. sind 5 % Zinsen monatlich. Die Wahrheit hierbei ist allerdings, dass diese Zinsen nur bei denjenigen anfallen, die hartnäckig ihre Beiträge nicht bezahlen (und schon früher nicht bezahlt haben). Zur Erklärung: Wer schon mal aus seiner Kasse rausgeflogen ist, weil er oder sie zwar Leistungen nimmt, aber nichts bezahlt (das können im Zweifel ja die "anderen, der Staat, oder Sie oder ich") und nun durch das famose Gesetzgebungsverfahren wieder abgesichert wird (bei seiner alten Kasse oder auch bei seiner alten Privatversicherung...!!) und meint, er könne gleich so weiter machen, der zahlt diese Zinsen (und - um auch das gleich klarzustellen - bekommt an Leistungen nur die Notfallversorgung). Das ist auch richtig so, oder etwa nicht???
Re: PKV oder freiwillig gesetzlich ?
Diese Säumniszuschläge werden nachträglich auch eingetrieben bei denen, die nicht einmal von ihrer Mitgliedschaft Kenntnis haben.
Sie werden ebenfalls eingetrieben, wenn Umstände bekannt werden , die nachträglich eine Beitragserhöhung erlauben/Mitgliedschaft begründen.
Zum Beispiel, wenn im Nachhinein eine Familienversicherung in Frage gestellt wird, aufgrund einer Spitzfindigkeit, über die drei Sachbearbeiter vier Auskünfte geben.
Aber jeder DDR hat Ihren Mielke , Verehrtester, für den die Welt in Ordnung ist " Die GKV liebt Euch doch alle"