Re: Wechsel von Kindern zwischen PKV und GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung besteht wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kasse prüft diese Voraussetzungen anhand von Erklärungen des Hauptversicherten oder anhand von ggf. zusätzlich angeforderten Uerlagen, wie z.B. Einkommensteuerbescheide oder Einkommensnachweisen.
Wirkt der Hauptversicherte an dieser Prüfung nicht mit kann eine
Familienversicherung nicht durchgeführt werden. Die Betrffenen werden auf diesen Umstand hingewiesen.
Ob nun eine Privatkrankenversicherung eine Vollversicherung neben
einer grundsätzlich bestehenden Familienversicherung bei der GKV
vornimmt, das weiß ich leider nicht.
Was ich weiß ist das es nicht verboten ist in Deutschland sich doppelt zu versichern - was natürlich nicht heisst das auch immer doppelt gelistet wird im Leistungsfall.
Gruß
Czauderna
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- Wechsel von Kindern zwischen PKV und GKV? -
dojope,
03.04.2009, 19:56
- Re: Wechsel von Kindern zwischen PKV und GKV? - Czauderna, 04.04.2009, 12:01