Wechsel von Kindern zwischen PKV und GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin Beamtin (also PKV und Beihilfe), mein Mann, der deutlich meh verdient als ich, ist in der GKV. Soweit ich informiert bin, dürfen wir uns aussuchen, ob wir das Kind in der Familienversicherung meines Mannes oder in der PKV versichern. Frage:
Angenommen, wir versichern es in der PKV, gibt es dann später die Möglichkeit es doch wieder gesetzlich zu versichern?
Und wie sieht es im umgekehrten Fall aus? Ich nehme an, das ist weniger problematisch?
Vielen Dank!
Re: Wechsel von Kindern zwischen PKV und GKV?
Hallo,
der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung besteht wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kasse prüft diese Voraussetzungen anhand von Erklärungen des Hauptversicherten oder anhand von ggf. zusätzlich angeforderten Uerlagen, wie z.B. Einkommensteuerbescheide oder Einkommensnachweisen.
Wirkt der Hauptversicherte an dieser Prüfung nicht mit kann eine
Familienversicherung nicht durchgeführt werden. Die Betrffenen werden auf diesen Umstand hingewiesen.
Ob nun eine Privatkrankenversicherung eine Vollversicherung neben
einer grundsätzlich bestehenden Familienversicherung bei der GKV
vornimmt, das weiß ich leider nicht.
Was ich weiß ist das es nicht verboten ist in Deutschland sich doppelt zu versichern - was natürlich nicht heisst das auch immer doppelt gelistet wird im Leistungsfall.
Gruß
Czauderna