Re: Hyposensibilisierung - Risikozuschlag? (Private Krankenversicherungen)
Nein, im Grunde ist der Vertrag zu den ausgewiesenen Bedingungen rechtsgültig geschlossen. Die PKV kann aber anfechten, wenn Sie doch nicht entsprechend richtige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht haben! Mich wundert aber speziell in diesem Fall, warum ein Allergiker keinen Zuschlag erhalten hat! Das ist nicht marktüblich, schon gar nicht bei den bekannten Beamtenversicherern!
Viele Grüße
P.S.: Als privat Versicherter sind Sie immer Selbstzahler und können entscheiden, ob Sie eine Erstattung von Kosten in Anspruch nehmen - sollte man sich also unsicher sein, kann man auch Selbstzahler bleiben! Was die PKV nicht weis, macht die nicht heiss - sprich, keine Rechnung, keine Prüfung. Beim Beamten sogar u.U. eine interessante Rechnung, da ein Teil (vielleicht sogar den größten Teil bei vielen Kindern und Beihilfesatz 70%) die Beihilfe schluckt. Das war aber nur laut gedacht.... das Allergiker, ohne Zuschlag schon komisch ist!
Grüße
gesamter Thread:
- Hyposensibilisierung - Risikozuschlag? -
Totti,
15.04.2009, 09:50
- Re: Hyposensibilisierung - Risikozuschlag? - PKV-Kenner, 16.04.2009, 10:44