Hyposensibilisierung - Risikozuschlag? (Private Krankenversicherungen)
Hallo beinander,
mein Hautarzt hat bei mir eine Hyposensilbisierung gegen Gräser- und Baumpollen angeraten
Ich bin aktuell über die DAK versichert, werde aber ab September 09 als Beamter beihilfe/privat versichert. Den Versicherungsschein habe ich schon von der privaten Kasse bekommen, ohne Risikozuschlag. Natürlich habe ich bei der Kasse angegeben, dass ich Allergiker bin jedoch war damals noch nicht von einer Hyposensibilisierung die Rede.
Meine Frage ist jetzt:
Kann meine private Krankenkasse mir aufgrund einer demnächst beginnenden Hyposensibilisierung einen Risikozuschlag aufzwängen?
Danke
MFG
Thorsten
Re: Hyposensibilisierung - Risikozuschlag?
Nein, im Grunde ist der Vertrag zu den ausgewiesenen Bedingungen rechtsgültig geschlossen. Die PKV kann aber anfechten, wenn Sie doch nicht entsprechend richtige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht haben! Mich wundert aber speziell in diesem Fall, warum ein Allergiker keinen Zuschlag erhalten hat! Das ist nicht marktüblich, schon gar nicht bei den bekannten Beamtenversicherern!
Viele Grüße
P.S.: Als privat Versicherter sind Sie immer Selbstzahler und können entscheiden, ob Sie eine Erstattung von Kosten in Anspruch nehmen - sollte man sich also unsicher sein, kann man auch Selbstzahler bleiben! Was die PKV nicht weis, macht die nicht heiss - sprich, keine Rechnung, keine Prüfung. Beim Beamten sogar u.U. eine interessante Rechnung, da ein Teil (vielleicht sogar den größten Teil bei vielen Kindern und Beihilfesatz 70%) die Beihilfe schluckt. Das war aber nur laut gedacht.... das Allergiker, ohne Zuschlag schon komisch ist!
Grüße