Re: PKV BASISTARIF RENTNER (Private Krankenversicherungen)

PKV-Kenner, Donnerstag, 16.04.2009, 17:46 (vor 5701 Tagen) @ Anja

Der Beitrag ist unter Umständen zu minimieren, wenn Hilfsbedüftigkeit besteht, sprich, die Rente des Herren nicht zum Leben ausreicht und seine Ersparnisse aufgebraucht sind. Das Grundsicherungsamt (im Sozialamt zu finden) für Rentner stellt sowas per Amtsbescheid fest. Des Weiteren kann dort auch eine Grundsicherung ergänzend zur Rente beantragt werden!

Ist aber noch Vermögen (außer privat genutztes Wohneigentum) da, ist dieses aufzubrauchen...

Strafbar machen Sie sich im Übrigen mit der Nichtbezahlung der Beiträge nicht wirklich. Der Versicherer ist jedoch berechtigt jegliche Leistung, bis auf Notversorgung (z.B. nach einem Unfall) abzulehnen. Leistungsfpflichtig wird er erst wieder, wenn alle ausstehenden Beiträge getilgt sind.

That´s life!


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