PKV BASISTARIF RENTNER (Private Krankenversicherungen)

Anja @, Donnerstag, 16.04.2009, 14:51 (vor 5705 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater, 67Jahre, Rentner ist seit einem Jahr nicht mehr krankenversichert. Bisher war er immer bei der PKV, konnte aber aufgrund persönlichen und betrieblichen Gründen meiner Mutter (Notlage der Firma) 3 Monate keinen Beitrag zahlen. So wurde er gekündigt. Er beantragte bei anderen Kassen eine KV und wurde überall abgeleht oder für über 600 Euro.

Nun haben wir einen Vorsorgevorschlag einer PKV erhalten:

Gesamtbeitrag PKV: 684,85 Euro.
Rente: 1054,87 Euro (enthält 71,77 Euro Zuschuss für die PKV).
Es bleiben zum Leben: 370,02 Euro

Ist eine Halbierung des Beitrages möglich?
Wenn ja, ist die Kasse dazu verpflichtet?
Welche Nachweise werden benötigt?

Man macht sich strafbar wenn man sich nicht versichert, strafbar aber auch wenn man sich versichert und die Beiträge nicht zahlen kann.

Wie sollen wir vorgehen?

Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
A.

Re: PKV BASISTARIF RENTNER

PKV-Kenner, Donnerstag, 16.04.2009, 17:46 (vor 5705 Tagen) @ Anja

Der Beitrag ist unter Umständen zu minimieren, wenn Hilfsbedüftigkeit besteht, sprich, die Rente des Herren nicht zum Leben ausreicht und seine Ersparnisse aufgebraucht sind. Das Grundsicherungsamt (im Sozialamt zu finden) für Rentner stellt sowas per Amtsbescheid fest. Des Weiteren kann dort auch eine Grundsicherung ergänzend zur Rente beantragt werden!

Ist aber noch Vermögen (außer privat genutztes Wohneigentum) da, ist dieses aufzubrauchen...

Strafbar machen Sie sich im Übrigen mit der Nichtbezahlung der Beiträge nicht wirklich. Der Versicherer ist jedoch berechtigt jegliche Leistung, bis auf Notversorgung (z.B. nach einem Unfall) abzulehnen. Leistungsfpflichtig wird er erst wieder, wenn alle ausstehenden Beiträge getilgt sind.

That´s life!

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