Re: Bisher unversichert, jetzt 600 € Job - kann ich in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Freitag, 24.04.2009, 13:31 (vor 5693 Tagen) @ Anja

Wenn es zu einem sozialversicherungpflichtigen Arbeitsverhältnis kommt, ist der Arbeitgeber zur Meldung bzw. Anmeldung bei einer GKV verpflichtet. Die Sozialversicherungsnummer wird zugeteilt, wenn noch nicht vorhanden. Der Arbeitnehmer muss im Grunde nur eine GKV auswählen.

Allerdings ist eine fehlende Vorversicherung problematisch, da seit dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht für zuletzt GKV-Versicherte und seit dem 01.01.2009 für zuletzt privat Versicherte besteht. Sanktion bei der GKV sind Beitragsnachzahlungen ab 01.04.2007 bzw. für zuletzt PKV-versicherte Strafzuschläge ab Februar 2009.

Wenn die letzte Versicherung tatsächlich eine private war, dann kann die GKV jedoch keine Nachforderungen stellen. Und ein Vertrag mit einer PKV, der Beitragszuschläge auslösen würde, kommt auch nicht zustande - ergo in diesem Fall wahrscheinlich keine Sanktionen.


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