Re: Nicht versichert (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Dienstag, 28.04.2009, 12:15 (vor 5689 Tagen) @ Gast

Er kann (und muss) sich wieder in einer PKV versichern.

Die Möglichkeit, sich in GKV zu versichern, besteht nur dann, wenn eine Versicherungspflicht entsteht (d,h. Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) oder wenn eine Familienversicherung/Mitversicherung bei einem GKV-versicherten Ehegatten möglich wird.

Allerdings müssen die PKVen ihn nur im teuren Basistarif aufnehmen (570 EUR mtl. + Pflegeversicherung, Bei Bedürftigkeit im Sinne von "Hartz 4" oder Sozialhilfe die Hälfte).

Über eine Aufnahme in die in aller Regel günstigeren Normaltarife kann jede PKV frei entscheiden und z.B. vom Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung und von Bonitätsauskünften abhängig machen.

Rückwirkenden Versicherungschutz gibt es in der PKV nicht, aber Strafzuschläge. Bei Vertragsbeginn am 01. Mai z.B. muss für die Monate Februar, März und April jeweils ein Monatsbeitrag Zuschlag gezahlt werden.



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