Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebes Forum!
Ich bin bislang Student (26) gewesen, in der DKV zum teil versichert, da über ein Elternteil beihilfeberechtigt. Nun habe ich das Studium abgeschlossen. Damit endet die Beihilfeberechtigung. Nun muss ich mich in der Übergangszeit bis zur Aufnahme einer Beschäftigung versichern. Ich möchte mir danach mit einer Anwartschaft die erneute Aufnahme mit möglichst guter Versorgung ohne weitere Gesundheitsprüfung erhalten.
bisher: 20A, 20Z, 20M, SM9, KM, PVB (~115 EUR)
Vorschlag Berater: Wechsel in Tarif UNI (~115 EUR)
Nachteil (besonders für später): kein Einbettzimmer mehr versichert
alternativ: komplett Vollkostenversicherung (~370 EUR)
Vorteil: Einbettzimmer weiterhin mitversichert
Nachteil: recht hoher Preis für Übergangszeit (? Monate?)
Sind das wirklich die beiden einzigen Alternativen? Gibt es keine Möglichkeit, weiterhin das Einbettzimmer zu versichern? Kann man nicht den Tarif SM9 (auch Ergänzungsversicherung f. Einbett/Chefrzt in GKV) zu erhalten? Ich möchte eine erneute Gesundheitsprüfung in jedem Fall vermeiden.
Vielen Dank für die Hilfe!
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Thomas, Freitag, 01.05.2009, 16:12 (vor 5686 Tagen) @ Ex-Student
Wollen Sie Beamter wie die Eltern werden, Freiberufler oder Angestellter? Werden Sie als Angestellter (hier tritt 3 Jahre lang sowieso GKV-Pflicht ein) dauerhaft über der Pflichtgrenze liegen bzw. sich trotz fehlender kostenoser Mitversicherung der Ehefrau oder der Kinder eine Voll-PKV leisten wollen (kann für vierköpfige Familie bei sehr hohem Leistungsniveau gut 1000 Euro im Monat kosten)? Oder wäre auch eine Zusatzversicherung, die Sie ambulant und stationär zum Privatpatienten macht als Angestellter ok?
Und v.a. sind Sie z.Z. "arbeitslos", d.h. suchen Sie noch einen Job oder was?
Erst nach der Beantwortung dieser Fragen kann man Ihnen die entsprechenden Tarife und v.a. die entsprechende Anwartschaft empfehlen. Durch den Wegfall der Beihilfe haben Sie auf jeden Fall die Möglichkeit jetzt ohne Gesundheitsprüfung in 100%-Hochleistungstarife der DKV zu wechseln, später dann - wie Sie richtig bemerkt haben - nicht mehr!
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Ex-Student , Freitag, 01.05.2009, 16:39 (vor 5686 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas, vielen Dank für Ihre Antwort! Es tut mir leid, tatsächlich fehlen einige wichtige Informationen.
Ich werde zukünftig Angestellter sein und bin zur Zeit noch nach dem Studium auf der Suche, d.h. arbeitslos (und in der Übergangszeit jetzt nicht mehr beihilfeberechtigt). Ich gehe davon aus, in absehbarer Zeit dauerhaft über der Pflichtgrenze zu liegen, was später eine Vollversicherung ermöglichen würde. Je nach Unterschied in den zu erwartenden Kosten wäre aber auch nur eine Zusatzversicherung in Ordnung.
Bislang habe ich einen sehr hohen Leistungsumfang genossen, den ich gerne bezahlbar erhalten würde. Ich würde mir zum jetzigen Zeitpunkt gerne möglichst viele Möglichkeiten offen lassen. Die Leistungen, die ich bei diesem Wechsel aufgebe, werde ich wohl nicht mehr ohne Risikozuschläge erreichen.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Thomas, Freitag, 01.05.2009, 23:53 (vor 5686 Tagen) @ Ex-Student
Dann müssen Sie notgedrungen beim Beginn Ihrer Angestelltenstelle eine Anwartschaft auf einen 100%-Hochleistungstarif abschließen und dann dies während der Zeit der Versicherungspflicht als Angestellter (mind. 3 Jahre) mit den Zusatztarifen AM9, AMX und SM9 kombinieren. Die Zusatztarife sind dann billiger durch eine Sondervereinbarung, da in diesen keine Altersrücklage gebildet wird, da die Altersrücklage ja schon in der Anwartschaft für die Vollversicherung gebildet wird.
Ob die Anwartschaft auf die Vollversicherung + Tarif Uni für die Übergangszeit möglich und überhaupt sinnvoll ist (Sie müssen für eine Anwartschaft mit ca. 40% des Vollbeitrags rechnen), sei mal dahingestellt, da der Uni als Ausbildungstarif kaum Rücklagen bildet und deshalb auch in Kombination mit einer Hochleistungsanwartschaft - sofern diese Kombination überhaupt möglich ist - kaum billiger wird.
Übrigens gibt es bei der DKV auch Optionstarife in Kombination mit den Zusatztarifen, die einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung bei Wegfall der Versicherungspflicht ermöglichen. Diese Optionstarife haben gewisse Bedingungen, sind aber dafür sehr billig. Lassen Sie sich dazu beraten.
Und dann noch zur Frage der Bezahlbarkeit der Voll-PKV. Was heißt für Sie bezahlbar? Wenn Sie immer bezahlbare Hochleistungsmedizin haben wollen, d.h. die einigermaßen in Korrelation mit Ihren Einkünften und Ihrer Familiensituation steht, müssen Sie die oben benannten Zusatztarife wählen und dann in der GKV bleiben und dort das Kostenerstattungsverfahren (zur Umsetzung und den Problemen googeln Sie bitte dieses Forum durch - ich habe dazu schon viel geschrieben) nutzen. Das ist jetzt teurer als jede PKV, isst ab Mitte 40 bei gleicher Leistung gleich teuer und dann in der Rentenzeit meist billiger. Mit klassischer Alleinverdienerfamilie ist es sofort dauerhaft billiger.
Diese Konstruktion ist - wie gesagt - relativ berechenbar bzgl. der Kosten, allerdings verwaltungstechnisch nicht gerade harmlos und macht einem auch nur zum Privatpatienten bei Ärzten und Kliniken mit Kassenzulassung. Man unterliegt also auch etwas der Willkür der Politik, aber dies waren Sie ja als Beihilfeberechtigter auch schon gewöhnt.
Kompletter Privatpatient mit einer 100%-Top-Vollversicherung zu sein, ist von der Leistung und der Administration immer besser. Ich empfehle diesen Weg aber nur, wenn man z.B. im Notfall auch bereit ist, wegen hoher KV-Beiträge z.B. auch auf einen größeren Wagen, einen Urlaub usw. zu verzichten, d.h. die Gesundheitsabsicherung höchste Priorität hat. Denn sonst wird oft im Alter - um den teils voher gewohnten hohen Lebensstandard zu wahren - die Versicherungsleistung zur Beitragsersparnis genau dann abgespeckt, wann man die PKV wirklich braucht, nämlich im Alter. Viele wechseln im Alter in Tarife ohne Wahlleistungen und sind dann im Notfall schlechter versorgt als die vielen Kassenpatienten mit einer stationären Zusatzversicherung.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Thomas, Samstag, 02.05.2009, 00:08 (vor 5686 Tagen) @ Thomas
Noch eine Anmerkung:
Vergessen Sie keine Anwartschaft für die Pflegeversicherung, sonst bricht Ihr ganzes Konstrukt bei Wegfall der Versicherungspflicht zusammen.
Und noch eins: Sie müssen auch ein Krankentagegeld zur Lohnfortzahlung abschließen. Führt hier eine durchzuführende und kaum zu vermeidende Risikoprüfung zu enormen Zuschlägen, können Sie die Voll-PKV vergessen. Zwar muss man Sie im Rahmen des Basistarifs ohne Zuschlag Krankentagegeld versichern, im Rahmen des Normaltarifs aber nicht! Hier wird gerade bei Kindern von Beamten oft ein Theater abgezogen, wenn diese aus Sicht der PKV ein zu großes Gesundheitsrisiko darstellen. Und Basistarif in der PKV ist zwar mit den GKV-Zusatztarifen, in die Sie ja auch jetzt ohne Gesundheitsprüfung reinkämen, kombinierbar und auch nicht teurer als die GKV+Zusatz und zudem verwaltungstechnisch einfacher, bringt aber keine kostenlose Familienversicherung, deshalb ist das auch keine Option.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 02.05.2009, 05:57 (vor 5686 Tagen) @ Thomas
@Thomas: SM9 bleibt und wird sogar etwas preiswerter, da einige wenige Alterungsrückstellungen aus 20A und 20M einfliessen. Aber die Umstellung bzw. Neutarifierung auf AMX+AM9 ist erschwernisneutral?
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Thomas, Samstag, 02.05.2009, 22:55 (vor 5685 Tagen) @ Joachim Röhl
Ja, da das VVG wegen Wegfall der Beihilfe eine Umwandlung auf 100% erlaubt und zwar erschwernisneutral - hier steht übrigens nichts von einem Unterschied zwischen Voll- und Zusatzversicherung.
Sollte die DKV dennoch bocken - wird sie aber nicht, wenn sie merkt, dass jemand Ahnung von Recht hat -, könnte man sogar einen Tag die 20% PKV auf 100% (z.B. AM0/SM6/ZM-Serie, da die Bedingungen mindestens so gut sind wie in AM9/AMX) aufblasen, dann am zweiten Tag der Voll-PKV die Versicherungspflicht durch Angestelltenjob beginnen lassen und damit von 100% auf AM9+AMX (=faktisch 45-70% je nach Bereich, d.h. weniger = immer erschwernisneutral) wechseln.
Außerdem macht die DKV in ihren Umstiegsbedingungen im B- und Q-Tarif keinen Unterschied zwischen Zusatz- und Vollversicherung, was übrigens sehr lobenswert und nicht normal am Markt ist. Es heißt nur, dass sich der Versicherungsumfang nach Beihilfewegfall ohne erneute Gesundheitsprüfung nur prozentual erhöhen darf, aber nicht neue Leistungsbereiche hinzuversichert werden dürfen, d.h. - um die DKV zu zitieren - "es bleibt dann z.B. beim Zweibettzimmer", wenn vorher auch nur ein Zweibettzimmer versichert war.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 03.05.2009, 11:59 (vor 5684 Tagen) @ Thomas
http://versicherungsgesetze.de/versicherungsvertragsgesetz/0178e.htm
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Ex-Student , Montag, 04.05.2009, 10:55 (vor 5683 Tagen) @ Joachim Röhl
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Ich habe sehr aufmerksam gelesen und trotzdem muss ich noch einmal nachfragen. Wie kann ich mich in der Übergangszeit zwischen Studium und Beruf sinnvoll versichern?
Wenn ich dem Rat des DKV-Beraters folgen würde und nun zunächst auf UNI,PVN umstellen würde, dann käme ich doch ohne Riskoprüfung nicht wieder in SM9 hinein, oder?
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Thomas, Montag, 04.05.2009, 14:23 (vor 5683 Tagen) @ Ex-Student
Genauso ist es - außer Sie setzen den SM9 allein auf eine Anwartschaft. Wenn Sie Zahnprobleme haben oder hatten, ist der Uni komplett ungeeignet, da der unter 50% Zahnersatz leistet. Dann würden Sie noch nicht einmal die Risikoprüfung für den AM9 (Zusatztarif im Kostenerstattungsverfahren) überleben, geschweige denn die für einen 100%-Tarif mit Einbettzimmer (hier ist immer eine Zahnersatz von mindestens 50% gegeben). Beachten Sie, dass das Zahnproblem von einer Versicherung, die Sie ganz los werden will, missbraucht werden kann. Wenn Sie vom Uni umwechseln wollen, können Sie sich auch auf keine Gesetze zum Beihilfewegfall usw. berufen. Lassen Sie sich zu dem AM9/AMX beraten, ob dies für Sie eine Option ist, dann können Sie das auch in Anwartschaft stellen.
Meiner Meinung nach ist der Uni-Tarif zwar gut gemeint, aber durch die fehlende integrierte Anwartschaft auf die Hochleistungstarife nur bedingt brauchbar. Ob dieser tarifkonstruktive Fehler ungewollt oder gewollt (=Aussiebmöglichkeit zu einem Zeitpunkt, wo man die Kranken locker in die GKV abschieben kann) ist, sei dahin gestellt.
Lassen Sie sich also v.a. beraten, welche Möglichkeiten es gibt, parallel zum Uni etwas in Anwartschaft zu stellen.
Wenn Sie größere gesundheitliche Probleme haben sollten (ich meine jetzt nicht, dass Sie schwer krank sein müssen, versicherungsmathematisch sind Sie mit einer schweren Migräne schon nicht mehr im Einbettzimmertarif versicherbar, wenn Sie aus dem Uni-Tarif wechseln wollen), müssen Sie in die saure Gurke beißen und jetzt die teure Einbettzimmervollversicherung zahlen!
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 04.05.2009, 15:25 (vor 5683 Tagen) @ Thomas
Der Fall wird interessant, denn AMO/ZM3/SM6 inkl.R10/PVN als Zwischenlösung für die Übergangszeit kosten immerhin schlappe 427€ sicher abzüglich eines noch zu errechnenden Alterungsrückstellungsnachlasses und direkt in die Hochleistungszusatztarife AMX/AM9 unter Beibehaltung vom SM9 zu wechseln geht auch nicht, da ja noch keine GKV vorhanden ist. Wird wohl damit enden entweder kurzzeitig die relativ hohe Summe zu zahlen und dann schnellstens in zweite Variante ebenfalls erschwernisneutral umzustellen.
Frage von mir, warum wechselst Du nicht direkt ab Studienende sofort in ein 401,00€ Angestelltenverhältnis? Kosten die gesamten Sozialabgaben inkl. Arbeitgeber ganze 128€ und aus der Beihilfevollversicherung kannst Du wie von Thomas beschrieben ebenfalls ohne Risikoprüfung sofort in AMX/AM9 umstellen, was in dieser Kombination inkl. SM9 dann einiges weniger als 118€ also gesamt mit der GKV ganze 246€ kosten wird.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Ex-Student , Montag, 04.05.2009, 15:30 (vor 5683 Tagen) @ Thomas
Vielen Dank für die Informationen. Der Berater in der Geschäftsstelle hat mich darauf hingewiesen, dass der UNI bei den Leistungen im Zahnbereich deutlich schlechter ist, aber man hier den Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung wieder hochstufen könnte (aber nach der Umstellung auf UNI käme ich ja sowieso nicht mehr so in SM9). Ich werde mich nochmal (zum dritten Mal) beraten lassen, schließlich hat die Entscheidung jetzt weitreichende Folgen für die Zukunft.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 04.05.2009, 15:59 (vor 5683 Tagen) @ Ex-Student
Bei der flapsigen Aussage "Hochstufung ist ohne Risikoprüfung möglich" handelt es sich gemäß den aktuellen ENU-Tabellen (auf deutsch was kann wohin erschwernissneutral umgewandelt werden) um eine sanft formuliert offensichtliche Falschaussage. Quelle: DKV-Servicetelefon unter 0221-5780 und der schon bestehende SM9 kann ab Studienende auch sofort auf Anwartschaft gesetzt werden. Alles Weitere wurde beschrieben.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Ex-Student , Montag, 04.05.2009, 18:19 (vor 5683 Tagen) @ Joachim Röhl
Weiterhin vielen Dank für die Informationen in meinem nicht ganz einfachen Fall.
Die Aufstockung meines bisherigen 400 EUR-Jobs wäre tatsächlich möglich und würde sich für die Übergangszeit tatsächlich problemlos möglich und wäre nach ersten Nachrechnen wohl sogar die günstigste Variante.
Dazu noch eine Frage: Wenn ich erst einen Monat nach Ende des Studiums dieses Beschäftigungsverhältnis aufnehmen würde, könnte ich dann direkt in AM9, AMX, SM9 wechseln oder muss der Versicherungsschutz rechtlich nahtlos voll gegeben sein?
Ich finde es klasse, dass mir in diesem Forum schon so viel geholfen wurde. Vielen Dank Thomas! Vielen Dank Joachim!
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
DKVer , Montag, 04.05.2009, 19:43 (vor 5683 Tagen) @ Ex-Student
Hallo Ex-Student,
mein Ratschlag wäre bis zur Aufnahme einer Angestelltentätigkeit die Umwandlung in den Tarif UNI. Mit Eintritt der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer wäre die Umstellung in die Tarife AM9, AMX und SM9 erschwerungsneutral (= ohne Gesundheitsprüfung) möglich!
Ergänzend würde ich zu einer Optionsvereinbarung im Tarif SM9 auf Vollversicherung raten (ca. 5€/Mon). Diese Option hält sämtliche Bereiche der substitutiven Krankenversicherung offen (ambulant/zahn/stationär, Krankentagegeld, Kur, Pflegepflicht).
Hierzu wäre ein separater Antrag mit "Fragen zur Gesundheit" nötig. Falls diese Lösung möglich ist, rate ich hierzu. Anhand der vorliegenden Angaben kann ich zu nichts genauerem raten...
Gruß DKVer
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Ex-Student , Montag, 04.05.2009, 19:56 (vor 5683 Tagen) @ DKVer
Hallo DKVer!
Danke für die Antwort. Worauf beruht die Einschätzung, dass ich nach Umwandlung in den Tarif UNI für die Übergangszeit erschwerungsneutral erneut in SM9 wechseln könnte? Nach meinem Kenntnisstand ist das nach Umwandlung in den Tarif UNI (mit dem niedrigeren Leistungsniveau z.B. nur Zweibettzimmer) nicht ohne Risikoprüfung möglich.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
DKVer , Montag, 04.05.2009, 20:11 (vor 5683 Tagen) @ Ex-Student
Dies ist keine Einschätzung, sondern gemäß einer "DKV-internen" Tabelle möglich, obwohl der UNI-Tarif keine Einbettzimmerunterkunft beinhaltet. So isses eben. Am besten bei Umstellung in den UNI-Tarif in der Beratungsdokumentation dokumentieren. Nachfrage bei der Kundenhotline oder der Wohnort-Geschäftsstelle genügt um dies zu belegen. Gruß
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 05.05.2009, 05:23 (vor 5683 Tagen) @ DKVer
Nächste Falschaussage rums! Leute Leute, lest doch mal die eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen http://www.dkv.com/downloads/mydkv/BDK70372.pdf und hier den Punkt 8, wo über die Bedingungen zur Fortführung der Versicherung gesprochen wird, falls der Versicherungsschutz nicht erhöht oder erweitert wird. Dann bitte mit den Punkten 1 bis 4 abwägen, wo in den Fußnoten 1 und 2 die teils gekappte 2,3fachen GOÄ, erstattungsfähige Leistungen und Höchstbeträge bzw. bei Punkt 3 die mageren Zahnleistungen (40% Zahnersatz) eindeutig beschrieben sind.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
DKVer , Dienstag, 05.05.2009, 09:43 (vor 5683 Tagen) @ Joachim Röhl
Sie selbst haben in einem vorherigen Post bereits die ENU-Tabellen angesprochen. Bei "versichertenfreundlichen" Regelungen sind die Tarifbedingungen nicht das letzte Wort.
Erkundigen Sie sich doch einmal an geeigneter Stelle.
Die Leistungen des Tarifs UNI sind bekannt und für mich hörte es sich so an, dass der Tarif nicht zum "verweilen" sondern nur übergangsweise, bis zur Aufnahme einer Beschäftigung gewählt werden soll (3-4 Monate?). In dieser Hinsicht, mit Kenntnis der Einschränkung absolut zweckgemäß.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Thomas, Dienstag, 05.05.2009, 11:56 (vor 5682 Tagen) @ DKVer
ENU hin oder her - die DKV-Risikoprüfung stellt sich leider genau dann quer, wenn jemand aufgrund seiner eingereichten Rechnungen den Vermerk im System hat, dass die Versicherungsleistung nicht erhöht werden darf.
Dann nämlich interessiert die ENU-Tabelle niemanden, dann gelten nur die geschriebenen Bedingungen.
Diese Fälle sind leider keine Theorie und Herr Röhl wird diese auch kennen.
Bei Ex-Student gehe ich davon aus, dass Vorerkrankungen vorliegen, die einen solchen Sperrvermerk ins System bewirken könnten, denn sonst würde er ja nicht einen sicheren Weg suchen.
Und Herr Hotte, rufen Sie bitte mal in Köln an und fragen Sie die zuständigen Herren, warum die ENU-Tabelle und die Tarif-Bedingungen im UNI sich widersprechen und warum nicht am Ende der TB des UNI steht: UNI enthält eine Anwartschaft auf alles (analog zu SM9O). Ich bin schon auf die Antworten gespannt. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die DKV nicht weiß, was sie tut!
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Ex-Student , Dienstag, 05.05.2009, 14:05 (vor 5682 Tagen) @ Thomas
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich weite nun zunächst meinen Minijob aus und falle durch den Midijob damit in die gesetzliche Versicherungspflicht und kann nun Nägel mit Köpfen machen. Allerdings liegt nun zwischen Beginn des Arbeitsverhältnis und Ende der Beihilfeberechtigung 1 Monat. Muss ich rechtlich für einen nahtlosen Vollversicherungsschutz sorgen oder ist es egal, wenn dazwischen 1 Monat liegt, in dem ich genau genommen nur zu 20 % abgesichert bin?
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
DKVer , Dienstag, 05.05.2009, 14:23 (vor 5682 Tagen) @ Thomas
Es ist wohl müßig hier über Ausnahmen und Einzelfälle zu diskutieren, ohne genauere Angaben zur Situation von Ex-Student zu kennen. Der Regelfall ist der, den ich beschrieben habe. Wenn die ENU-Tabelle niemanden Interessieren würde, gäb es Sie nicht. Hier müsste, eben im Einzelfall, durch den zuständigen Vermittler von Ex-Student eine verbindliche Auskunft in Erfahrung gebracht bzw. dokumentiert werden.
Mit "ich vermute" o.ä. ist Ex-Student nicht geholfen...
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 06.05.2009, 06:40 (vor 5682 Tagen) @ DKVer
Antwort zur Frist: "...wird der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren." Quelle: http://versicherungsgesetze.de/versicherungsvertragsgesetz/0178e.htm
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
DKVer , Mittwoch, 06.05.2009, 16:52 (vor 5681 Tagen) @ Joachim Röhl
Nächste Falschaussage rums!
Neues VVG!:
2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.
Der Versicherungsschutz muss unmittelbar aneinander anknüpfen, nicht zuletzt weil eine Pflicht zu Versicherung besteht.
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 06.05.2009, 18:04 (vor 5681 Tagen) @ DKVer
Aus einer faulen Birne läßt sich keine strahlende Apfelsine machen, daran ändert auch die Fristerweiterung nichts, die Falschberatung bleibt. Besonders merkwürdig daran ist, daß die Gesellschaft eines der umfangreichsten Tarifwerke der Branche hat, aber vermutlich scheint die Schadensquote aufzustoßen, daß hier schon an ein mögliches Aussieben gedacht wurde. An der Ausgangstür in die Leistungsebenen des niederen Niveaus steht dann ganz einfach uni.
http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvertragsgesetz2009/199_Beihilfeempfaenger.htm
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
PKV-Kenner, Mittwoch, 06.05.2009, 18:06 (vor 5681 Tagen) @ DKVer
Nun verkommt dieses schöne Forum zum gegenseitigem Gewatsche... schade! Warum haben die Vermittler am Markt immer wieder die besondere Eigenschaft, sich gegenseitig missionieren zu müssen und den Kunden mit jeglichen Abgründen der Zunft verschrecken?
Der Röhl hat immer sinnige Beiträge, der Ex-Student sollte sich einen versierten Berater suchen und der DKVler verdient mit der Tarifumstellung meines Erachtens sowieso keine neue AP... sollte sich der Student nun vertrauensvoll an ihn wenden...
Was soll der Streit???
Viele Grüße
Re: Wechsel innerhalb DKV - Student Übergang
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 06.05.2009, 18:20 (vor 5681 Tagen) @ PKV-Kenner
PKV-Kenner, was sich hier als sanftes Florettfechten oder Trockenschwimmen darstellt, hilft dennoch dem einen oder anderen Versicherten besser gewappnet in Gespäche mit seiner PKV oder GKV zu gehen. Wer alles nüchterner darstellen will, soll dies gern tun. Bleiben wir also alle ganz gelassen und gespannt auf den weiteren Fortgang der Tarifumstellung.