GKV-Vefreiung während der Elternzeit (Private Krankenversicherungen)

Pisolo @, Freitag, 01.05.2009, 23:10 (vor 5686 Tagen)

Ich mache mir Gedanken über § 8 Abs. 1 (2) SGB V bezüglich der Elternzeit. Hier ist immer von der "Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit" die Rede.

Aber was passiert mit meiner langjährigen PKV-Mitgliedschaft, wenn ich in Elternzeit KEINE Erwerbstätigkeit aufnehme? Muss ich mich dann auch befreien lassen? Oder kann ich mich eventuell gar nicht befreien lassen? Oder muss ich womöglich gar keinen Antrag stellen und bin für die Zeit der Elternzeit automatisch befreit, solange ich meine PKV-Beiträge dann in voller Höhe weiterzahle? Und was ist mit einem freiberuflichen Zuverdienst? Muss ich mich dann befreien lassen?

Konkreter Hintergund ist, dass ich in der Elternzeit diesen Antrag nie gestellt habe, aber auch nicht darauf hingewiesen wurde. Offenbar hielt es niemand für notwendig, dass dieser Antrag gestellt würde. Jetzt wird mir Jahre danach der Befreiungsnachweis (den ich folglich nicht habe) abverlangt, damit ich den berümten 5-Jahreszeitraum belegen kann. Ich möchte nun so argumentieren, dass ich sage: In normaler Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung bin ich automatisch befreit und habe daher auch keinen Antrag zu stellen. Ist das so?

Danke,

Pisolo


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