PKV Wartezeit rückwirkend zum 01.01.09 ? (Private Krankenversicherungen)

thomas @, Samstag, 02.05.2009, 13:11 (vor 5685 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Gegenwärtig bin ich ohne Krankenversicherung. Zuvor war ich ebenfalls PKV versichert und konnte aber die Beiträge nicht mehr zahlen(2Jahre her), nun möchte und muss ich mich jedoch neu versichern und habe ein Problem mit der Wartezeit. Deshalb meine Frage, ab 01.01.09 gilt ja die Versicherungspflicht für Selbstständige, wenn ich mich zum 01.06.09 in der PKV versichere und die Beiträge nachzahlen muss, ab wann fängt dann die Wartezeit an, ebenfalls ab 01.01.09? Beispiel, die Wartezeit für Zahnarzt-Leistungen beträgt ja i.d.R. 8 Monate. Sollte ich mich zum 01.06.09 versichern, könnte ich theoretisch zum 01.08/01.09.09 zum Zahnarzt oder muss ich bis zum 01.02.10 warten, obwohl ich rückwirkend Beiträge bezahle m.E. dann auch schon ab 01.01.09 versichert bin?

Würde mich sehr freuen, wenn mir hierzu jemand zeitnah weiterhelfen könnte. Besten Dank im Voraus!

Re: PKV Wartezeit rückwirkend zum 01.01.09 ?

Bodi, Samstag, 02.05.2009, 14:47 (vor 5685 Tagen) @ thomas

Es gibt in der PKV keine Beitragsnachzahlung und keinen rückwirkenden Versicherungsschutz, sondern "nur" Strafzuschläge für jeden angefangenen nicht versicherten Monat, beginnend ab Februar 2009. D.h. für Februar-Mai 2009 ist jeweils ein Monatsbeitrag Zuschlag fällig, für jeden weiteren Monat nur 1/6 eines Monatsbeitrags.

Falls die Wiederaufnahme im Basistarif erfolgt: Dieser kennt keine Risikozuschläge und keine Wartezeit; der Arzt kann sofort in Anspruch genommen werden. Allerdings ist der Basistarif und damit auch der Strafzuschlag sehr teuer.

Für die Aufnahme in die Normaltarife ist nach längerer Nichtversicherung in der Regel eine ärztliche Untersuchung nötig. Auch in diesem Fall entfällt die Wartezeit, aber je nach Untersuchungsergebnis sind Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge möglich.

Ohne ärztliche Untersuchung (falls eine PKV sich darauf einlässt) beträgt die Wartezeit für zahnärztliche Leistungen 8 Monate ab Vertragsbeginn (Ausnahme: Basistarif).

nach Aufenthalt im Ausland wieder PKV

Steffen Mölchior @, Donnerstag, 15.10.2009, 13:16 (vor 5519 Tagen) @ Bodi

Hallo,

Ich bin Frühpensionär und habe 2 Jahre im Ausland verbracht und hatte nur die Beihilfeansprüche.
Hier habe ich die PKV gekündigt und wollte nun nach der Rückkehr in die BRD wieder zurück.
Die Pension erfolgte aufgrund einer Psychischen Störung und nun lehnt mich natürlich jede private ab.
Die PKV wo die Vorversicherung bestand wollte mich jetzt aus der gesundheitlichen Vorgeschichte in den Basistarif stufen.
Dieser ist wesentlich teurer und würde mich in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Meine Frage: Gibt es keine Möglichkeit in den Normaltarif zu kommen.
Oder besteht die Möglichkeit bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in die gesetzliche KV zu kommen.
Im voraus vielen Dank.

mfg Steffen Mölchior

Re: nach Aufenthalt im Ausland wieder PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 15.10.2009, 13:59 (vor 5519 Tagen) @ Steffen Mölchior

Wieviele Unternehmen haben Dich abgelehnt - wieviele Jahre warst Du in der PKV - wie alt bist Du jetzt - bist Du verheiratet - ist Deine Frau in der GKV versichert?

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