Kontrahierungszwang - wo sind Details geregelt? (Private Krankenversicherungen)
Hallo, habe mal einige Fragen zum Thema Kontrahierungszwang. Am liebsten würde ich entsprechende Regelungen selbst nachlesen.
Folgendes Szenario: Mann ist Angestellter und in PKV versichert. Er heiratet eine Nicht-EU Ausländerin, die zum Zeitpunkt der Heirat noch im Ausland lebt, und noch nie in Deutschland krankenversichert war. Ein paar Monate (2-4; relevant?) nach der Heirat kommt sie nach Deutschland. Noch ein paar Monate später steht die Geburt des gemeinsamen Kindes an, deshalb wird die Frau in Deutschland zunächst nicht erwerbstätig sein.
- Greift hier ein Kontrahierungszwang, die Frau in der PKV des Mannes zu versichern? Zum gleichen Tarif, oder Basistarif?
- Potentiell mit Risikozuschlägen und/oder Wartezeiten, oder sind die in einem solchen Fall ausgeschlossen?
- Wie ist es insbesondere mit den Kosten der Geburt?
Vielen Dank!
Martin