Re: Psychotherapie (Private Krankenversicherungen)
In der Regel benötigen Sie keinen Antrag, der Leistungsumfang, z.B. in punkto Sitzungsanzahl ist in Ihrem Vertrag geregelt. Manche Tarife lassen eine höhere Sitzungsanzahl zu, wenn die vom Versicherer vorher genehmigt wurde! Dazu benötigt man in der Regel keinen Gutachter, sondern das Attest bzw. die medizinische Begründung des Behandlers.
Natürlich können Sie auch in Zukunft den Versicherer wechseln! Mindestens in den Basistarif ohne Einschränkungen. Für die richtigen PKV-Tarife ist die Zeitraumfrage im Antrag entscheidend! Liegt Ihre Behandlung später einmal länger als im abgefragten Zeitraum (üblich sind 5 Jahre) zurück, hat es den Versicherer nicht zu interessieren.
Noch ein Tip! Als PKV-Versicherter sind Sie immer Selbstzahler und können entscheiden, welche Leistungen (wenn im Vertrag vorgesehen) erstattet werden sollen. Man kann auch Selbstzahler bleiben, dann interessiert die Behandlung auch den Versicherer nicht. Bei einem Neuantrag wäre diese wiederum eigentlich (:::))) ) wieder anzugeben!
Grüße
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- Psychotherapie -
Gast,
05.05.2009, 23:05
- Re: Psychotherapie - PKV-Kenner, 06.05.2009, 09:46