Psychotherapie (Private Krankenversicherungen)

Gast, Dienstag, 05.05.2009, 23:05 (vor 5682 Tagen)

Hallo,

wie verhält sich der Ablauf einer Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung der Barmenia? Einfach Rechnungen einschicken und das war alles oder gibt es da Beschränkungen, muß ein Gutachter eingeschaltet werden oder wie ist der Ablauf, abgesehen, daß nur 80% erstattet werden?

Und noch eine andere Frage, wer einmal in psychotherapeutischer Behandlung war kann wohl sein Leben lang nicht mehr in eine andere PKV eintreten oder den Tarif wechseln oder?

Re: Psychotherapie

PKV-Kenner, Mittwoch, 06.05.2009, 09:46 (vor 5682 Tagen) @ Gast

In der Regel benötigen Sie keinen Antrag, der Leistungsumfang, z.B. in punkto Sitzungsanzahl ist in Ihrem Vertrag geregelt. Manche Tarife lassen eine höhere Sitzungsanzahl zu, wenn die vom Versicherer vorher genehmigt wurde! Dazu benötigt man in der Regel keinen Gutachter, sondern das Attest bzw. die medizinische Begründung des Behandlers.

Natürlich können Sie auch in Zukunft den Versicherer wechseln! Mindestens in den Basistarif ohne Einschränkungen. Für die richtigen PKV-Tarife ist die Zeitraumfrage im Antrag entscheidend! Liegt Ihre Behandlung später einmal länger als im abgefragten Zeitraum (üblich sind 5 Jahre) zurück, hat es den Versicherer nicht zu interessieren.

Noch ein Tip! Als PKV-Versicherter sind Sie immer Selbstzahler und können entscheiden, welche Leistungen (wenn im Vertrag vorgesehen) erstattet werden sollen. Man kann auch Selbstzahler bleiben, dann interessiert die Behandlung auch den Versicherer nicht. Bei einem Neuantrag wäre diese wiederum eigentlich (:::))) ) wieder anzugeben!

Grüße

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