Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip (Private Krankenversicherungen)

Lord, Montag, 11.05.2009, 12:35 (vor 5676 Tagen)

Ich habe Kostenerstattungsprinzip (Ärztliche Versorgung und veranlasste Leistungen) bei meiner Krankenkasse gewählt. Bis jetzt ging es problemlos. Jetzt hat meine Hausärztin sich genauer bei KV informiert. KV hat Ihr mitgeteilt, dass meine Krankenversicherungskarte trotzdem eingelesen werden muss, für irgendwelche Dokumentetionszwecke.

Wenn ich natürlich die Karte abgebe, dann habe ich ja auf jeden Fall keine Kontrolle mehr, ob da was abgerechnet wird oder nicht. Ich will jetzt meiner Ärztin nichts unterstellen, aber am Ende des Quartals kann schon Mal ein Fehler passieren.

1. Muss ich die Karte vorlegen?

2. Muss ich einem Arzt überhaupt mitteilen, dass ich Kostenerstattungsprinzip gewählt habe? Kann ich nicht sagen, dass ich voll privat versichert bin? Das Problem ist, dass die Ärzte nicht wirklich wissen, wie das mit Kostenerstattungsprinzip funktioniert. Es machen in Deutschland ja nur ca. 200000 Leute mit und nicht jeder Arzt hat so einen Patienten schon Mal behandelt. Dann kommen schon Mal solche Fragen wie "Wie? Sie sind Privatpatient, aber gesetzlich versichert?", "Wie funktioniert das?", "Was muss ich machen?" oder "Braucht man da besondere Formulare?".

Danke!

Re: Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip

Thomas, Montag, 11.05.2009, 14:09 (vor 5676 Tagen) @ Lord

Zu Nr. 1:
Das hängt wohl von der Kasse ab. Mir ist z.B. bekannt, dass eine große AOK explizit untersagt, die Karte den Ärzten vorzulegen, außer man nimmt an einem Spezialprogramm (z.B. Chroniker) teil. Somit soll eine Doppelabrechnung verhindert werden. Wäre mal interessant, herauszubekommen, ob die GKVen die Kostenerstatter als eine Art Sperrliste an die Kassenärztliche Vereinigung schicken.

Zu Nr. 2:
Es gibt Ärzte, die einen Versicherungsnachweis verlangen. Das geht aber z.B. nicht bei jeder PKV, da manche erst mit der Gesundheitskarte in Zukunft Karten austeilen werden. Es reicht also, einfach zu sagen, dass man Privatpatient ist.

Etwas anderes liegt vor, wenn man Spezialtarife bei einer GKV hat, die auf den 3,5-fachen Satz aufzahlen, bei denen man aber weiterhin Kassenrezepte erhält. Das geht natürlich nur mit Karte.

Re: Einlesen der Karte bei Kostenerstattungsprinzip

Lord, Montag, 11.05.2009, 14:59 (vor 5676 Tagen) @ Thomas

@Thomas
Danke!

Ich habe mit meiner Sachberaterin bei der Krankenkasse gesprochen. Sie meinte, dass es eigentlich kein Problem ist, wenn man die Karte vorlegt, solange nichts abgerechnet wird. Aber Sie findet es irgendwie komisch, dass KV das Einlesen der Karte verlangt, da über KV ja nichts mehr abgewickelt wird.

Als Versicherungsnachweis könnte ich ja bei den Ärtzen die Karte von ARAG vorlegen, da ich ambulante + stationäre Zusatatzversicherung habe.

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