Re: wann muss das Kind Privatversichert sein (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Sonntag, 16.11.2008, 12:56 (vor 5852 Tagen) @ gigagus

Daniels Auskunft ist einwandfrei. Schauen wir uns doch mal den Gesetzestext an:
§ 10 Abs. 3 SGB V: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Das Einkommen des Mitgliedes spielt nur eine Rolle, wenn sie über der BBG liegen, ihre Frau aber trotzdem mehr verdient als Sie. In diesem Fall wäre dann ein Anspruch auf Familienversicherung gegebeben.


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