Glaube Makler hat sich vertan, frage zum Tarif (Private Krankenversicherungen)

mo2000 @, Dienstag, 12.05.2009, 23:17 (vor 5681 Tagen)

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich war bis jetzt, ebenso meine Tochter, bei meinem Mann privat versicht. Er ist beihilfeberechtigt, dass waren meine Tochter und ich bis dato auch. Nun bin ich arbeitslos gemeldet und gesetztlich versichert ebenso die Kleine. Wir haben nun eine Zusatzversicherung gemacht u. a. den WK tarif (debeka) Nun ist unser makler steif der Meinung, da mein Mann 75% beihilfeberechtigt ist, hätten meine Tochter und ich nur den tarif WK 25 zu zahlen .Er meint wir zahlen nur 25% des Beitrages bekämen aber 100% der rechnung vonder Debeka erstattet. Wie geht dass denn wenn ich nicht beihilfeberechtigt bin? Ich erhöhe nur den Bemessungssatz meines Manne da ich vor 2 jahren kein Einkommen hatte.
Hat der Makler recht oder wir? Ich bin schwanger und möchte nicht plötzlich 75% der Krankenhauskostenzusatzleistungen selbst zahlen müssen weil der Makler keine Ahnung hat.

Danke

Re: Glaube Makler hat sich vertan, frage zum Tarif

timojedele @, Mittwoch, 13.05.2009, 16:58 (vor 5681 Tagen) @ mo2000

Guten Tag,
ich kann Ihnen nur zu Baden-Württemberg die entsprechende Situation nennen. Ich arbeite bei der Debeka.
In BW ist es so, dass Sie als Ehegattin und Kind über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus den Beihilfezuschuss bekommen. D.h. Sie erhalten dann im Krankenhaus für die Zweibett-/Chefarztkosten 80% Beihilfe und 20% von der Debeka. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es bei Ihnen genauso mit 75 bzw. 25% sein. Hier können Sie sich letzte Sicherheit nur über einen Anruf bei der Beihilfestelle verschaffen.

Grüße Timo Jedele

Re: Glaube Makler hat sich vertan, frage zum Tarif

mo2000, Mittwoch, 13.05.2009, 18:51 (vor 5681 Tagen) @ timojedele

Hallo, also die Beihilfestelle hat mir klar gesagt, dass weder ich noch meine Tochter beihilfeberechtigt sind, wenn ich bei der gesetzlichen Krankenkasse bin und Leistungen von der agentur für Arbeit erhalte.
Ansonsten wäre meine Tochter auch bei meinem Mann privat versichert geblieben, wenn sie beihilfeberechtigt wäre. Warum sollte stationär anders als ambulant sein?
Heißt das also dass unser Makler tatsächlich den falschen Tarif abgeschlossen hat?

mo2000

Re: Glaube Makler hat sich vertan, frage zum Tarif

timojedele @, Donnerstag, 14.05.2009, 09:58 (vor 5680 Tagen) @ mo2000

Ambulant und stationär ist nicht anderst. Aber die Beihilfe in BW bietet Angehörigen eine Beihilfe für Leistungen, die über die Gesetzlichen Leistungen hinausgeht, so z.B. die Chefarztbehandlung und das Zweibettzimmer. Wenn es dies aber in Ihrem Bundesland nicht gibt müssen Sie sich nochmals an Ihren Makler wenden. Dann benötigen Sie 100% Absicherung. Oder wenden

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