Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR? (Private Krankenversicherungen)
Liebes Forum!
Ich bin gestern auf dieses Forum aufmerksam geworden... klingt komisch aber es war wie eine Offenbarung... Ich las von der zeitlich unbegrenzten Öffnungsklausel ab 2005... Ich musste das erst ein paar mal lesen, bis ich es glaubte. Und manchmal denke ich, wenn mir jetzt jmd sagt "war nur ein Scherz", würde mich das auch nicht wundern.
Meine Geschichte steht hier:
http://www.gutefrage.net/frage/versicherungsmakler-wegen-falscher-beratung-zur-privaten-krankenversicherung-verklagbar
Man kann mir vorwerfen, ich sei naiv gewesen, dass ich mich auf die Auskunft EINES Maklers verließ damals, das stimmt, aber ich dachte, ich könnte mich auf so jmd. verlassen. Fakt ist, dass er offenbar ÜBERHAUPT keine Ahnung von PKV hat.
Es geht mir mit diesem Forums-Beitrag nicht um den Haftungsaspekt (weiß auch gar nicht, ob ich das weiterverfolge) sondern darum, wie ich jetzt (OHNE Makler) eine für mich geeignete PKV finde. Ich bin total aufgeregt und will keinen Fehler machen.
Ich weiß gar nicht, wie man vorgeht? Soll ich so einen Online-Preisvergleichs-Roboter nutzen? Am liebsten würde ich glaube ich zur debeka, das sind glaub" ich alle meiner Kollegen. Wichtig ist mir, dass auch Alternativ-med. Ansätze bezahlt werden. Sonst habe ich keine schlimmen Gebrechen oder so, bin eigentlich unproblematisch.
Ich habe in einem Forums-Beitrag gelesen, dass die Öffnungsklausel nur für das Erst-Angebot einer Versicherung gilt, d. h., wenn ich das ablehne, habe ich keinen Anspruch mehr auf die Öffnung bei einer anderen PKV. Aber bisher habe ich ja noch nie einen Antrag gestellt.
Ab wann machen die PKV denn ein "Angebot"? Kann ich denen sagen, ich möchte nur eine Tarifauskunft? Fragen die dann erst nicht nach der Gesundheitsprüfung?
Sorry, bin immer noch total aufgeregt und kann es immer noch nicht ganz glauben, dass ich vielleicht bald tatsächlich "ganz normal" privat versichert sein werde...
Sandra
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
timojedele , Donnerstag, 14.05.2009, 10:24 (vor 5678 Tagen) @ Sandra
Hallo Sandra,
ich bin bei der Debeka. (Und ich weiss warum) Über die Online-Preis-Roboter bekommt nur ein Makler Deine Tel.nummer und meldet sich dann. Die Öffnungsaktion gilt wirklich nur fürs Erstangebot, aber wenn Du keine grösseren Krankheiten hast, brauchst Du die gar nicht. Warum der günstigste Beitrag mit Sicherheit nicht das beste Angebot ist, würd ich Dir gerne erklären, aber das geht nicht in ein paar Sätzen.
Kannst mich gerne telefonisch kontaktieren 07071.967516 in Tübingen.
Gruß Timo
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Dirk, Donnerstag, 14.05.2009, 13:12 (vor 5677 Tagen) @ timojedele
Hallo Timo,
kannst Du bei Deinem Arbeitgeber nicht mal darauf hin wirken, dass Einbettzimmer für Beamte und ein Kurtarif angeboten werden? Das hindert mich sehr daran (viele andere in diesem Forum auch), die Debeka zu nehmen...
Gruß, Dirk
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Sandra, Donnerstag, 14.05.2009, 18:02 (vor 5677 Tagen) @ timojedele
Ich habe keine größeren Krankheiten (gar keine, eigentlich), aber es ist so, dass ich neben/nach der von der Kasse bezahlten Psychotherapie noch eine Gruppentherapie gemacht habe, die ich darüber hinaus vmtl. bald "berufllich" nutzen werden, da ich eine Ausbildung zur Supervisorin plane, für die man "Selbsterfahrung" (z. B. die o. g. Gruppentherapie) benötigt. Ich dachte ja zuerst, die wäre für einen Antrag bei der PKV irrelevant, da ich die ja selbst bezahlt habe. Aber das ist ja wohl leider nicht so.
Ich hätte also nichts gegen den Öffnungsklausel-Beitritt, auch wenn es 30 % Zuschlag bedeutet (sind es immer 30?, Wonach richtet sich das denn, wenn der Antrag OHNE Gesundheitsprüfung läuft?). Wichtig ist mir nur, dass Alternat.-med. Kosten (Heilprakt.) auch bezahlt werden. Und Psychotherapie sollte auch drin sein, nicht dass ich die noch bräuchte, aber ich finde es fast "unlauter", wenn eine Kasse einen Tarif anbietet, der das nicht abdecken würde.
Ich weiß halt nur nicht, wie ich jetzt vorgehen muss. Wie bekomme ich Tarifinfos, ohne einen Antrag zu stellen? Denn das darauffolgende Angebot müsste ich ja dann annehmen, sonst schließt sich das Öffnungsklausel-Fenster.
Versteht Ihr mein Problem? Es ist halt so, dass ich es immer noch nicht fassen kann, und total nervös bin und jetzt nichts falschmachen will.
Sandra
Timo, macht mir nichts, wenn du bei der debeka bist, aber verstellen brauchst du dich auch nicht.
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Gast, Donnerstag, 14.05.2009, 18:23 (vor 5677 Tagen) @ Sandra
hallo sandra, im rahmen der öffnungsaktion gibt"s auf jeden fall bessere kassen als die debeka (die hat vieles wichtige im Ergänzungstarif) - einfach mal das forum durchstöbern...
falls du noch reinkommen solltest...
gruß
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Thomas, Donnerstag, 14.05.2009, 18:50 (vor 5677 Tagen) @ Gast
Liebe Sandra, das Problem der Auslagerung lebenswichtiger, existenzgefährdender Leistungen der Debeka in den Beihilfeergänzungstarif BE, der im Rahmen der Öffnungsaktion leider verweigert wird, wurde hier im Forum schon oft durchgesprochen.
Deshalb muss ich Ihnen leider von der Debeka abraten. Auch zahlt die Debeka nur 20 Sitzungen bei Psychologen/Psychiater, d.h. die übliche GKV-Luxusversorgung können Sie eh vergessen. Hier wäre übrigens auch ein Leistungsausschluss eine Idee, falls man da bei der Debeka etwas machen kann. Müssen aber die Debeka"ler wissen, ob dann Koblenz bei Ausschluss Psycho kulanter wird!
Die Alternative DKV, die das im Normaltarif drin hat, ist aber wiederum wenig für Ihre Wünsche nach alternativen Heilmethoden. Die sind sowieso ein Problem, da so manche Beihilfeordnung das nicht bezahlt und das dann wieder ein Fall für den Beihilfeergänzungstarif wäre, den Sie ja nicht bekommen. Aber dennoch sollten Sie mal an die Barmenia denken, da sind wenigsten die Hilfsmittel einigermaßen versichert und Naturheilkunde ist dort auch kein Problem.
Zur Öffnungsaktion:
Es kann von den genauen Daten abhängen, dass diese auch jetzt nicht mehr für Sie greift!
Warum? Sie müssen am 31.12.2004 schon Beamtin auf Zeit (ist Uni, hat nichts mit dem Ref. zu tun!) / Probe/ Lebenszeit gewesen sein und freiwillig in der PKV gewesen sein. War dies erst am 1.1.2005, gilt NUR die alte Öffnungsaktion, d.h. Sie haben die Frist versäumt und kommen nicht mehr in den PKV-Normaltarif rein.
Stattdessen sollten Sie dann aber in den 50% Basistarif einer PKV gehen. Der kostet 300 Euro im Monat bei 50% Beihilfe, bei 70% dann entsprechend weniger. Sie zahlen also immer den fehlenden Prozentsatz zur Beihilfe vom Höchsbetrag der GKV. Da es ja leider keine prozentuale GKV gibt, lohnt sich das schon ab A10, an A13 lohnt es sich so richtig. Im Basistarif können Sie zu jeder PKV, da überall gleich und z.B. bei den Hilfsmitteln, der Reha und Kur viel besser als fast jeder Normaltarif einer PKV! Sollte dann eine PKV sagen, z.B. nach einem Beobachtungszeitraum eingereichter Rechnungen, Sie sind ja doch gesund, dürfen Sie vielleicht sogar in den Normaltarif wechseln.
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Thomas, Donnerstag, 14.05.2009, 18:59 (vor 5677 Tagen) @ Thomas
Leider ein kleiner, aber schwerwiegender Vertipper! Es muss heißen:
"Sie müssen am 31.12.2004 schon Beamtin auf Zeit (ist Uni, hat nichts mit dem Ref. zu tun!) / Probe/ Lebenszeit gewesen sein und freiwillig in der GKV (statt falsch PKV) gewesen sein."
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Sandra, Donnerstag, 14.05.2009, 19:12 (vor 5677 Tagen) @ Thomas
... das mit den Vertipper dachte ich mir.
Ich war bereits Feb. 2004 Beamtin auf Probe und somit freiwillige GKVlerin.
Das macht den Fehler des Maklers in der Beratung ja so eklatant (siehe Einstiegs-Post).
Das mit dem BE Beihilfeergänzungstarif habe ich nicht verstanden.
Bin übrigens A13.
Klar ist der Basistarif eine Alternative. Mir ist alles lieber als weiterhin knapp 600 Euro GKV. mtl.
D. h. also, man bekommt keinen "normalen" Tarif über die Öffnungsklausel? Ich dachte, ich könnte mir ein Tarifangebot holen und dann sagen - sorry - ich hätte den gerne, aber über die Öffnungsklausel, d. h. plus 30 %. Aber dier Öffn-Klausel-Tarif muss doch irgendwie immer noch besser sein als der Basistarif, oder, von den Leistungen her. Sonst würde doch JEDER den Basistarif nehmen.
Meine eigentliche Frage "Wie komme ich an unverbindliche Tarifauskünfte und Infos?" ist leider noch unbeantwortet.
Danke schonmal
Sandra
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Sandra, Donnerstag, 14.05.2009, 19:19 (vor 5677 Tagen) @ Thomas
...oder liefe das dann so: Ich sage den Kassen, "Was könnt ihr mir bieten, wenn ich über die Öffnungsklausel zu euch komme? - dann bekomme ich deren speziell hierauf abgestimmten Tarife/Tarife?
Sandra
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Thomas, Donnerstag, 14.05.2009, 20:31 (vor 5677 Tagen) @ Sandra
Die Öffnungsaktion in die Normaltarife bei z.B. 50% Beihilfe sieht so aus:
- 50%-Normaltarif mit allen Einschränkungen einer PKV z.B. bei Selbständigen (je nach PKV fehlende Hilfsmittel, sehr wenig Psycho, keine Reha, keine Kur). Das fehlende soll den Preis niedrig halten.
- Z.B. in BY, BA-WÜ, RH-PF, NRW, HE und beim Bund auch 50% des Zweibettzimmers und 50% des Chefarztes (bei BA-WÜ und RH-PF funktioniert das nur, wenn damals bei der Verbeamtung Beitritt in die Gruppenversicherung über Gehaltsabzug im Rahmen der Beihilfe unterschrieben wurde, da sonst eine 50%-Lücke entstünde).
- In den Ländern ohne Wahlleistungsbeihilfe (z.B. S-H, NI, HH, HB, B usw.) keine PKV-Versicherung auf Zweibettzimmer und Chefarzt.
- Kein Beihilfergänzungstarif (Zahnlücke lässt sich oft durch eine Zahnzusatzversicherung für GKV-Versicherte aufpeppeln, sofern diese Versicherung keinen GKV-Schutz als Versicherungsvoraussetzung verlangt und die eigene 50%-PKV diese Versicherungskonstruktion genehmigt. Kur- und Rehalücke bleibt bis auf HUK immer. Anschlussheilbehandlung=Reha im Anschluss an Krankenhausaufenthalt ist z.B. bei DKV und Barmenia auch im Normaltarif versichert, bei Debeka Kulanzleistung, d.h. kein Rechtsanspruch. Hilfsmittellücke im Vergleich zur GKV ist z.B. DKV und Barmenia sehr gering, bei der Debeka leider katastrophal, da der Debeka Hilfsmittelkatalog wirklich nichts teures zahlt und nur 4 schmale Zeilen lang ist, d.h. Stand der 70er Jahre ist.)
- Lücken der Beihilfe bei Arzneimitteln verbleiben (z.B. bei der Debeka aber auch bei Gesunden so) und die Lücken der SB bei der Beihilfe in den Ländern mit Wahlleistungsbeihilfe ohne Gruppenversicherung. Das sind bis zu 40 Euro am Tag SB! Wenn Sie keine Krankenhaustagegeld bekommen, wird"s teuer, wenn der Chefarzt kommt.
- und jetzt kommt es: 30% Aufschlag auf die Normaltarife
- aber 2,3 bis 3,5-fache Satz bei Arzt ambulant und beim Zahnarzt (ca. 1,5 bis 5-fache der GKV-Leistung, je nach Abrechnungsposten)
Nun zum Basistarif:
- immer der von der Beihilfe nicht abgedeckte Prozentsatz des GKV-Höchstbeitrags, d.h. Sie sparen als A 13 im Vergleich zur GKV meist ca. 40% bei 50%-Beihilfe, während der Pension und bei zwei Kindern (=70%-Beihilfe bei Bundesbeihilfe und angeschlossenen Ländern, d.h. alle außer HE und HB) noch mehr!
- Leistungen wie GKV (inkl. Reha, Kur, Hilfsmittelkatalog von einem Dutzend klein bedruckten Seiten), allerdings Modifikationen beim Arzt (1,8-fache Steigerungssatz Arzt, 2,0-fach Zahnarzt, d.h. laut Gesetz mindestens 100% des Ersatzkassensatzes und damit meist das 1,2-3 fache dessen, was der Arzt von der AOK bekommt, und auch meist 1/3 mehr als bei den Ersatzkassen, da es keine Pauschalierung und Budgetierung gibt. Beim Zahnarzt kann es aber weniger sein, da hier die GKV vergleichsweise recht gut bezahlt.) und bei den Arzneimitteln (pauschale SB, nicht Einzelgezähle wie bei der GKV)
- GKV-Zusatzversicherungen für Bereiche, z.B. solche, die kein Problem wegen Ihrer Psychotherapie darstellen, sind grundsätzlich möglich, da vom Gesetz so geplant. Besonders im Zahnbereich ist das zu empfehlen, da die Zahnärzte mit den 2,0-fachen Steigerungssatz nicht zufrieden sind!
Mein Rat: Wenn Sie in die Normaltarife können, gehen Sie rein, aber bitte zu einer PKV, die noch Hilfsmittel und/oder Anschlussheilbehandlung in einem akzeptablen Rahmen zahlen. Wenn Ihnen das durch die Zuschläge zu teuer wird, dann gehen Sie in den Basistarif, der bei A13 im Vergleich zur GKV ein Schnäppchen ist, da er beihilfekonform ist, wie das so schön heißt.
Und dann zum Makler:
Im Rahmen der Öffnungsaktion gibt es keine Provision, höchstens eine Aufwandsentschädigung, dasselbe gilt für den Basistarif. Da müssen Sie etwas zahlen, damit es da vorwärts geht. Also gehen Sie zu PKVen mit Geschäftsstellen. Da ist man zwar nur bedingt begeistert, wittert aber z.B. Anschlussgeschäft. Ich möchte nicht wissen, wie viele Leute bei der Debeka da noch eine Riesterrente aufgeschwatzt bekommen.
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Sandra, Donnerstag, 14.05.2009, 21:10 (vor 5677 Tagen) @ Thomas
Vielen Dank für die so ausführliche Antwort und die Mühe.
Ich muss leider zugeben, dass ich "nicht alles" verstehe:
"50%-Normaltarif mit allen Einschränkungen einer PKV z.B. bei Selbständigen (je nach PKV fehlende Hilfsmittel, sehr wenig Psycho, keine Reha, keine Kur)...."
...alle Einschränkungen einer PKV. Bisher dachte ich, die GKV sei eingeschränkt im Vergleich zur PKV?
...was genau ein "Beihilfeergänzungstarif" ist, habe ich auch nicht ganz verstanden.
"Lücken bei Arzneimitteln?" Weniger als die GKV bezahlt, wird es doch kaum sein, oder.
Es ist auch so: Chefarzt...Zweibettzimmer...?? Ich bin leider jmd, der schon über 6 Jahre lang knapp 590 (derzeit) für seine GKV bezahlt, bei den Ärzten abblitzt, die nur PKVersicherte nehmen, alle Arzneimittel, Heilpraktiker etc. privat bezahlt. Und so fort.
Wenn ich mich da über fehlende Chefarztbehandlung beschweren würde, fände ich das "Klagen auf hohem Niveau".
Was Sie aber zur Anschl.Heilbeh. und Hilfsmitteln schreiben, sehe ich auch so. Nur wüsste ich gar nicht, was unbedingt drin sein müsste.
Wie gesagt: Nur der Heilpraktiker und die Option auf Psychotherapie sind mir wichtig. Dafür bezahle ich gerne, auch viel. Ich bin abgehärtet, was das angeht.
Wenn es mir dann irgendwann zu teuer wird, kann ich doch immer noch in den Basistarif wechseln, oder?
Herzlichen Dank nochmal!
Sandra
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Sandra, Donnerstag, 14.05.2009, 20:49 (vor 5677 Tagen) @ Thomas
...oder liefe das dann so: Ich sage den Kassen, "Was könnt ihr mir bieten, wenn ich über die Öffnungsklausel zu euch komme? - dann bekomme ich deren speziell hierauf abgestimmten Tarife/Tarife?
Sandra
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
timojedele , Donnerstag, 14.05.2009, 20:15 (vor 5677 Tagen) @ Thomas
"lebenswichtiger, existenzgefährdender Leistungen der Debeka in den Beihilfeergänzungstarif BE"
Das ist mir aber neu, dann ist es aber komisch, dass viele Versicherte den Tarif gar nicht wählen. Der übrigens so um die 10 Euro kostet. (Da muss der schon existenzgefährdend sein, bei dem Preis.)
Das mit 20 Std. Psychotherapie ambulant im Jahr stimmt. Stationär ists natürlich unbegrenzt!
Und Sandra, Deine Frage mit einem Tarifangebot verstehe ich aber nicht. Du bekommst doch überall ein unverbindliches Angebot. Wenn Du willst von mir das Angebot der Debeka. Brauch nur Dein Geb.datum und Deine Email.
Lieben Gruß Timo
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Sandra, Donnerstag, 14.05.2009, 20:56 (vor 5677 Tagen) @ timojedele
"Und Sandra, Deine Frage mit einem Tarifangebot verstehe ich aber nicht. Du bekommst doch überall ein unverbindliches Angebot."
Ab WANN ist ein Angebot ein Angebot, das ich nicht ablehnen darf um den Zugang über die Öffnungsklausel nicht zu verlieren?
Das ist meine Frage.
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
timojedele , Donnerstag, 14.05.2009, 21:55 (vor 5677 Tagen) @ Sandra
Wenn Du einen Antrag stellst! Mit Deiner Unterschrift.
Grüßle
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Thomas, Freitag, 15.05.2009, 13:43 (vor 5676 Tagen) @ timojedele
1. Fehlende Leistungen der PKV:
Die PKV ist in Bereichen, die man im alltäglichen Kranksein nicht merkt, abgespeckt, um den Preis attraktiv zu halten. Durch die sehr guten Hilfsmittelkataloge und die Reha- und Kurangebote sind die GKV-Beiträge allerdings explodiert.
Es gibt am Markt PKV-Tarife für Manager, die alles leisten, was die GKV leistet, und noch obendrauf die Ärzte gut bezahlen und alle Medikamente bezahlen. Diese Tarife kosten für Top-Gesunde ab 40 Jahre ca. 700 Euro für 100% für eine Frau, aufgrund der fehlenden Familienversicherung für eine Familie von 4 Personen dann über 1000 Euro. Hierfür besteht im Beamtenmarkt aber nur bedingt Bedarf, das muss man offen zugeben. Denn so eine PKV mit einem dann sehr großen Beihilfeergänzungstarif würde für 50% aufgrund der Lücken der Beihilfe wohl 400 Euro im Monat kosten.
2. Debeka:
Die Debeka ist sicherlich eine sehr gute PKV inkl. BE für alle Beamten, die nur durchschnittliche Anforderungen haben. Durch geschickte Leistungsaussteuerungen durch die Bedingungen im extrem teuren Bereich (z.B. fehlender Blindenhund), der aber meist nur Einzelfälle trifft, diese aber dann umso härter, und die "Bestechung" der gesunden Versicherten durch Beitragsrückerstattung, keine Rechnungen einzureichen und damit die Verwaltungskosten gering zu halten, gelingt es der Debeka die Beiträge erstaunlich stabil zu halten.
Würde es gerade im Bereich der Reha mehr Leistungen geben, wäre die Debeka von denselben unkalkulierbaren Kostenwellen getroffen wie die GKV und es wäre dann für alle teurer.
3. Heilpraktiker: Hierfür ist eine Beihilfeversicherung ohne Beihilfergänzungstarife in vielen Bundesländern nur bedingt geeignet. In diesem Fall ist ein Beihilfeergänzungstarife mal beim Namen zu nehmen. Er deckt die Lücken der Beihilfe. Und die Beihilfe zahlt in vielen Ländern beim Heilpraktiker sehr wenig und bei vielen Behandlungen gar nichts, da man die Behandlung für nicht medizinisch wirksam hält. Die Beihilfe orientiert sich eben in vielen Ländern an der GKV, d.h. Sie kommen mit einer Beihilfeversicherung zwar aus dem Budgetierungsdilemma der GKV raus, d.h. ein Arzt bekommt auch eine dritte Behandlung im selben Quartal bezahlt. Aber das heißt nocht lange nicht, dass die Beihilfe Behandlungsmethoden bezahlt, die die GKV nicht bezahlt! Als Privatpatientin kann das sehr teuer werden, wenn man dann sich munter drauf los behandeln lässt und dann die Rechnungen zu 50% nicht erstattet bekommt, weil die Beihilfe auf stur schaltet. Es gibt da je nach Dienstherr seitenlange Kataloge mit aus Sicht des Staates unwirksamen Behandlungsmethoden, für die kein Cent bezahlt wird. Auch erstatten viele Beihilfeordnungen Medikamente genauso schlecht wie die GKV. D.h. Sie bekommen wirklich nur eine 50%-PKV und dann obendrauf eine 50%-Beihilfe, die je nach Bundesland oft eine unkalkulierbare Größe bei alternativen Behandlungsmethoden ist!
4. @ Debeka"ler: Bitte verkaufen Sie keine Versicherungen ohne BE, auch wenn Sie von der Kalkulation von seltenden Risiken keine Ahnung haben und sich nicht vorstellen können, dass die BE-Tarife mit Hilfsmittel so wichtig sind.
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Sandra, Sonntag, 17.05.2009, 17:12 (vor 5674 Tagen) @ Thomas
Lieber Thomas,
nochmals herzlichen Dank für das geduldige und ausführliche Antworten. Ich bin wie gesagt -unfreiwillig- Laie auf dem Gebiet PKV und bin daher sehr dankbar über Ihre Ausführungen.
Ich werde am Dienstag eine "PKV-Tour" durch die Geschäftsstellen hier in meiner Heimatstadt machen und einfach mal Angebote einholen, Tarife vergleichen etc.
Habe immer noch etwas Angst, dass ich aus irgendeinem Grund doch nicht über die Öffnungsklausel genommen werden könnte, aber dann bleibt mir ja immer noch der Basistarif.
Wie wahrscheinlich wäre es eigentlich, wenn ich z. B. 5 Jahre im Basistarif wäre und mich dann für einen "normalen" Tarif bewerbe, dass das ginge? Darf man da GAR NICHT beim Arzt gewesen sein in den 5 Jahren? (5 Jahre meine ich, weil ich dann die Frage zur Psych., die ja wohl bei den meisten PKV 5 Jahre zurückfragt, mit NEIN beantworten könnte).
Vielen Dank nochmal und einen schönen Restsonntag! (OK, habe verstanden, dass die Debeka nichts für mich ist ))
Sandra
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Thomas, Sonntag, 17.05.2009, 17:36 (vor 5674 Tagen) @ Sandra
Ein Wechsel aus dem Basistarif ist jederzeit möglich, wenn Sie die Gesundheitsprüfung "überleben".
Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie 5 Jahre nur wegen Firlefanz beim Arzt waren (Erkältungen, Vorsorge ohne negative Befunde, vielleicht noch einen komplett verheilten Armbruch usw.). Negativ bei einer Risikoprüfung sind v.a. chronische Erkrankungen oder Befunde, die auf ein Entstehen einer solchen Erkrankung hindeuten können, ebenso auch Hinweise auf sehr teure Krankheiten.
Das ist übrigens nicht ein Bösartigkeit der PKVen, sondern eine Notwendigkeit um die Tarife vor dem Explodieren zu bewahren und überhaupt eine Rückversicherung zu bekommen. Denn die Rückversicherer würden nie einen Erstversicherer rückversichern, der katastrophale Risiken aufnähme.
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Hans, Sonntag, 17.05.2009, 21:24 (vor 5674 Tagen) @ Thomas
Sehr geehrter Thomas, wiederholt haben Sie sich im Forum zum BE-Tarif der Debeka in dem Sinne geäußert, dass Sie diesen für (fast) unverzichtbar halten. Ich habe daraufhin meine Debeka-Versicherungsbedingungen studiert und bin zu folgendem Ergebnis gelangt: Der BE-Tarif der Debeka erfaßt weder ärztliche noch zahnärztliche Leistungen. Besonders berechnete zahntechnische Leistungen sind auf 4100 € als beihilfefähig(!) gedeckelt. Die (Krankenhaus-)Tagegelder von 11 bis 22 € ,zT auf 4 Wochen begrenzt, rechtfertigen keine Prämie von (bei mir) ca. 10 € pro Monat. Hilfsmittel werden nur wenn sie beihilfefähig sind und nur bis zur beihilfefähigen Höhe erstattet, wobei die Beihilfe-Liste allerdings nicht abschließend ist(insoweit verstehe ich Ihre Ausführungen zur begrenzten Hilfsmittelliste der Debeka nicht). Dies scheint der einzige wichtige Anwendungsfall zu sein.Für Brillen , für die geringe beihilfefähige Kosten (72 € für Einstärkegläser, 20 € für Brillenfassungen) geregelt sind, läuft der Tarif aber eigentlich (angesichts der tatsächlichen Kosten) leer, offenbar werden Kulanzleistungen erbracht. M.E. gibt es für den BE-Tarif der Debeka außer Nichtbrillen-Hilfsmittel keine nennenswerten Anwendungsfälle. Oder können Sie mir einen nennen, der eine Monatsprämie von 10 €, gezahlt über Jahrzehnte, rechtfertigt?
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Johnny, Sonntag, 17.05.2009, 22:18 (vor 5674 Tagen) @ Hans
Ich heiße zwar nicht Thomas, nehme mir aber trotzdem die Freiheit auf Ihren Post zu antworten.
Der BE bei der Debeka ist lebenswichtig - relevant sicher nur im Notfall, aber genau dafür sollten Versicherungen da sein, zur Abdeckung höchst existentzieller Risiken. Lesen Sie mal die Versicherungsbedingungen der Debeka, dort sind so gut wie keine Hilfsmittel versichert:
"Brillen und Kontaktlinsen (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR), Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Nachtschienen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag von 620 EUR, orthopädische Schuheinlagen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, orthopädische Leibbandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, künstliche Augen, Hörgeräte, elektronischen Kehlkopf. Aufwendungen für Hilfsmittel aus derselben Gruppe (z. B. Brillen) werden für das Kalenderjahr nur einmal erstattet."
Der BE erweitert den Versicherungsschutz dahingehend, dass sämtliche Hilfsmittel versichert sind, die auch von der Beihilfe erstattet werden. Und die Behilfe orientiert sich am (umfangreichen) Hilfmittelkatalog der GKV.
Der BE kann also im Notfall viele zehntausend EUR wert sein; insbesondere gilt dies für Sie, da sie anscheinend den BE hätten wählen können und somit nicht in den genuss der in manchen Ländern bestehenden Regelung kommen, dass sich die Beihilfe wg. Nichtversicherung auf 90% erhöht. Denn diese Regelungen greifen in der Regel nur, wenn man bereits den maximal möglichen Tarifumfang gewählt hat.
Gruß, Johnny
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Thomas, Montag, 18.05.2009, 16:21 (vor 5673 Tagen) @ Johnny
Dem, was Johnny schreibt, ist nicht hinzuzufügen.
Aber diese Diskussion um den BE ist wieder typisch deutsch, da wird dann an den u.U. entscheidenden 10 Euro gespart, aber im Mediamarkt wird die überflüssige, da oft nicht leistende und im Vergleich zur potentiellen Schadenshöhe überteuerte Handyversicherung verkauft wie warme Brötchen.
Re: Öffnungsklausel nach 2005 - WIRKLICH WAHR?
Hans, Donnerstag, 21.05.2009, 12:00 (vor 5670 Tagen) @ Thomas
Vielen Dank Jonny, für die Antwort, es ist wohl doch besser, die BE-Versicherung zu behalten.
Soweit Sie, Thomas, sich durch meine Frage angegriffen gefühlt haben - dafür spricht der von Ihnen ungewohnte Tonfall( "typisch deutsch", was wohl negativ gemeint ist)-, so war dies nicht beabsichtigt.Ich halte es für sehr sinnvoll, auch Versicherungen für "nur" 120 € Jahresprämie kritisch zu hinterfragen. Wenn das typisch deutsch ist, bitte sehr. Übrigens: ich habe keine Handyversicherung.