Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV? (Private Krankenversicherungen)
Guten Abend,
nach vielen Recherchen bin ich endlich auf dieses Forum gestoßen und erhoffe ein paar Antworten -)
Zur Situation: bin männlich, demnächst 47 Jahre, Frau 44 (Hausfrau), 3 Kinder (6,10 und 12 Jahre). Habe nach Arbeitslosigkeit den Lehramtsabschluss nachgeholt, war bis April 2008 dann zunächst Vertretungslehrer angestellt mit Pflicht-GKV, seit Mai 2008 im Referendariat (im hohen Alter, wollte aber das 2. Staatsex. haben), werde ab August 2009 als Lehrer in Hessen verbeamtet nach A13. Seit dem Referendariat bin ich mit der Familie für 240€/Monat freiwillig GKV versichert, was bei dem Referendariatsgehalt das beste schien, wir können derzeit kaum davon leben - ich hatte zudem keinen Kopf dafür, mich mit den GKV/PKV-Unterschieden zu befassen, zumal ich nicht die Hoffnung hatte, jemals verbeamtet zu werden. Das Beihilfesystem war mir völlig fremd, ich habe erst in den letzten Tagen verstanden, was Beihilfe eigentlich ist und wie das funktioniert. Das ist vielleicht fahrlässig, aber mein Referendariat ist wg. Berufserfahrung von 24 auf 15 Monate verkürzt worden (das Pensum aber ist dasselbe), ich habe nun schon 13 Monate Stress pur 24h/Tag - das macht meine Nachlässigkeit vielleicht verständlich, bitte nicht Schimpfen ....
Also: Da ich ab August tatsächlich das ersehnte Ziel erreichen kann, stellt sich die Frage, ob ich in die PKV wechseln kann. Wie gesagt, momentan Beamter auf Widerruf als Referendar in Niedersachsen, ab August dann Wechsel nach Hessen, da die Niedersachsen mich wegen des Alters nicht mehr verbeamten, sondern nur nach nach TV-L bezahlen würden (macht über 1000€ weniger/Monat).
Welche Möglichkeiten habe ich? Mir war gar nicht klar, dass es offensichtlich nicht so selbstverständlich war/ist, in die PKV zu wechseln? Ich habe noch nie etwas mit PKV zu tun gehabt, die ganzen Überlegungen dazu sind absolutes Neuland für mich. Ich habe von der Stiftung Warentest ausrechnen lassen, welche PKV die günstigste wäre für mich, meine Frau und die Kinder (Psychotherapie ist für meine Frau wichtig). Nun weiß ich nicht, ob die Überlegungen hinfällig sind: bin ich, weil ich seit Mai 2008 Referendar/Beamter auf Widerruf und freiwillig GKV bin, auf die Öffnungsaktion angewiesen? Was bedeutet das für mich?
Die Ergebnisse der Stiftung Warentest (unter Berücksichtigung des hessischen Beihilfesystems) waren wie folgt (gerundet), könnte das jemand kommentieren?
Für mich:
DBV-Winterthur Vision B-N, 117€
HUK-Coburg BA, 122€
Signal Iduna AB, 155€
Victoria AB, 143€
Gothaer KV BA 148€
Für meine Frau:
DBV-Winterthur Vision B-N, 121€
DBV-Winterthur BS-N, 153€
Landeskrankenhilfe 100/XX, 144€
Signal Iduna AB, 154€
Victoria AB, 136€
Für meine Kinder:
DBV-Winterthur Vision B-N, 38€
Debeka P/Z, 44€
Victoria AB, 37€
Signal Iduna AB, 42€
HUK-Coburg BA, 39€
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, auch an meine email-Adresse bluetraine@gmx.de, ggf. auch Hinweis auf kompetente PKV-Berater in Göttingen/Umkreis.
Herzlichen Dank!
Michael
Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV?
Guten Morgen,
einen Experten zum Thema PKV in Ihrer Nähe finden Sie nach Eingabe der Postleitzahl zum Beispiel hier: http://www.krankenkassentarife.de/php/private_krankenversicherung_expertensuche.php
Mit freundlichen Grüßen,
die Redaktion
Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV?
Die genannten Beiträge sind irrelevant für die Zeit nach dem Referndariat, da im Referendariat keine Altersrücklagen gebildet werden! Sie müssen ca. mit den doppelten Beiträgen rechnen. Lassen Sie sich jetzt schon die Beiträge für das nächste Jahr als Nicht-Referendar ausrechnen.
Ansonsten sollten Sie etwaige Probleme durch die Gesundheitsprüfung (Migräne reicht schon!) einkalkulieren. Im ersten halben Jahr nach der ersten Verbeamtung auf Zeit/Probe/Lebenszeit (d.h. nicht im Referendariat) gibt es eine Öffnungsaktion mit 30% Aufschlag. Insofern müsste man sehr sorgfältig die Krankenakten durchforsten, da es bei manchen PKVen im Rahmen der Öffnungsaktion aufgrund der generellen Ablehnung für den Beihilfeergänzungstarif Versicherungslücken in den Bereichen Hilfsmittel, Reha und Kur geben kann.
Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV?
Hallo Thomas,
herzlichen Dank für Ihre Informationen.
Die berechneten Beiträge wurden schon unter Annahme des Nicht-Referendariats berechnet (Regelbemessungssatz 70% für mich und meine Frau), unter Versicherungsart ist auf dem Ausdruck der Stiftung Warentest Berechnung für "Private Krankenvollversicherung" angegeben. Können die mit ihren Berechnungen so sehr daneben liegen, wenn Sie sagen, ich müsste mit doppelter Höhe rechnen?
Sie sagen: Beihilfeergänzungstarif. Heißt das, dass das ein Tarif ist, der sozusagen die Restversorgung abdeckt jenseits der 70%-Regelbemessugsbeihilfe für (hessische) Beamte? Und dieser Beihilfeergänzungstarif ist etwas anderes als eine Krankenvollversicherung?
Was die Öffnungsaktion betrifft: wenn ich vor einem Jahr mit Beginn des Referendariats direkt aus der Pflicht-GKV in die PKV gegangen wäre, hätte ich mir den 30%-Aufschlag der Öffnungsaktion erspart?
Gäbe es die Möglichkeit, durch eine 2-4wöchige Arbeitslosigkeit nach dem Referendariat (=2-4 Wochen Pflicht-GKV) und anschließende Verbeamtung durch Eintritt in den Lehrerberuf dann ohne Öffnungsaktionsaufschlag in die PKV zu kommen?
Die 30% beziehen sich ja auch auf die Beiträge meiner Frau und der 3 Kinder, oder? Das ist eine ganze Stange Geld -- da tun sich Abgründe auf -;)
Ich habe bei meiner GKV angefragt, was der Beitrag in Zukunft wäre: 650€. Ich hatte gehofft, trotz des Späteinstieges in das Beamtentum und die PKV dennoch Geld sparen zu können. Gibt es allgemeine ratshläge, wie ich nun verfahren sollte? Wie gesagt, die "PKV-Welt" ist für mich (noch) ein böhmisches Dorf.
Vielen Dank für Infos und Ratschläge!
Michael
Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV?
Sorry, da scheint mir ein Missverständnis unterlaufen zu sein, ich dachte Sie wollten noch im Referendariat in die PKV wechseln, was zumal schwierig geworden wäre, da die Anwärtertarife nicht für Personen in Ihrem Alter geöffnet sind.
Nun zu Ihnen:
Sie gehen nach Hessen und dort herrschen noch die sehr komplizierten Beihilfesätze vor den Reformen in den 80iger Jahren, was Ihnen mit Ihrer Großfamilie aber nicht unbedingt schaden muss.
In Niedersachsen hätten Sie und Ihre Frau 70% Beihilfe, Ihre Kinder 80%.
In Hessen gibt es normalerweise bei Ihrer Familienkonstellation ambulant 70% für alle, stationär aber 15% mehr. Das erklärt die relativ geringen Beiträge. Wenn die Kinder aber aus dem Kinderzuschlag wegfallen, wird es in Hessen überproportional teurer.
Dann zu den Zuschlägen:
Ob es Zuschläge gibt, wird im Rahmen der Risikoprüfung für jedes einzelne Familienmitglied einzeln entschieden und nur für diese einzelne Person gibt es 30%-Zuschlag!
Sie sehen also, dass die 1000 Euro, die Sie als Unterschied zwischen dem Beamten-Netto (exklusive PKV) und dem Staatsangestellten-Netto (inkl. GKV) sich eghörig reduzieren können.
Auf jeden Fall sollten Sie mal die genauen Tarifbezeichnungen (inkl. Prozentsätze) posten, damit man sieht, ob da alles richtig berechnet wurde.
Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV?
Hallo Thomas,
vielen Dank für Ihre Infos. Ich habe etwas gebraucht, die Zahlen für die berechneten Beiträge herauszuschreiben. Sind die realistisch? Nun ist da aber noch nicht einberechnet, dass ich wohl auf die Öffnungsaktion angewiesen bin. Wirkt sich folgende Tatsache aus? Ich bin ja als Referendar momentan Beamter auf Widerruf in Niedersachsen (freiw. GKV) und in Zukunft Beamter in Hessen.
Alle Angaben incl. gesetzl. Zuschlag
Für mich:
DBV-Winterthur, 117€
- Ambulant, Stationär, Zahn: Vision B3015-N+BW2 1 - 99,72 €
- Beihilfeergänzung: BN3/1 30-N - 7,05€
HUK-Coburg BA, 122€
- Ambulant: BA30 - 68,30€
- Stationär: BS15 - 18,78€
- Zahn: BZ30 - 15,15€
- Beihilfeergänzung: BEZ1 - 8,94€
Signal Iduna AB, 155€
- Ambulant, Zahn: SB-R15+SB-W15 - 113,17€
- Stationär: AB30 - 27,75€
Victoria AB, 143€
- Ambulant: AB30 - 82,53€
- Stationär: SB315+SB215 - 24,77€
- Zahn: ZB30 - 18,54€
- Beihilfeergänzung: BE70 - 4,83€
Gothaer KV BA 148€
- Ambulant: BA30 - 82,99
- Stationär: BS15 - 26,97€
- Zahn: BZ30 - 19,14€
- Beihilfeergänzung: BE - 5,81
Für meine Frau:
DBV-Winterthur BS-N, 153€
- Ambulant: BS30-N - 88,51€
- Stationär: B3 15-N+BW2 15-N - 21,56€
- Zahn: BZ30-N - 19,58€
- Beihilfeergänzung: BN1/1 30-N - 10.31€
Landeskrankenhilfe 100/XX, 144€
- Ambulant, Zahn: 170HS - 99,22€
- Stationär: 280 - 26,50€
- Beihilfeergänzung: BHE 15 - 5,85€
Signal Iduna AB, 154€
wie oben, Beiträge entsprechend abweichend
Victoria AB, 136€
wie oben, Beiträge entsprechend abweichend
DBV-Winterthur Vision B-N, 121€
wie oben, Beiträge entsprechend abweichend
Für meine Kinder:
Debeka P/Z, 44€
- Ambulant, Stationär: Vision P30/15 - 35,15€
- Zahn: Z30 - 7,50€
- Beihilfeergänzung: BE/S1 - 1,60€
Signal Iduna AB, 42€
wie oben, Beiträge entsprechend abweichend
HUK-Coburg BA, 39€
wie oben, Beiträge entsprechend abweichend
Victoria AB, 37€
wie oben, Beiträge entsprechend abweichend
DBV-Winterthur Vision B-N, 38€
wie oben, Beiträge entsprechend abweichend
Übrigens: die Einkommensdifferenz als Lehrer beträgt netto (!) zwischen A13 und TV-L (E13 Stufe 4 - absol. Maximum nach Aussage des Ministeriums) excl. PKV 1450,- Euro/Monat !
Besten Abendgruß!
Michael
Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV?
Ihre Hinweise auf TV-L stimmen insofern, als durch Ihre große Familien die Familienzuschläge für Beamten das Bild verzerren. Früher gab es diese ja auch für Staatsangestellte, doch die Gewerkschaften haben bei der Ablösung des BAT durchgesetzt, dass Familienväter gegenüber Singles nicht mehr bevorzugt werden. Zeigt natürlich wieder, dass Verdi eigentlich eine familienfeindliche Politik verfolgt.
Da ich zuerst Ihre Kinderschar vergessen hatte, kam mir der Unterschied zu groß vor, aber mit Kindern hat natürlich das Ministerium recht. Doch die Familienzuschläge sind ja v.a. dafür da, dass Sie die Beihilfeversicherung für die Kleinen bezahlen können!
Außerdem bin ich wohl fälschlich davon ausgegangen, dass Sie Gymnasiallehrer sind und damit in TV-L 13Ü (=automatisierter Übergang in TV-L 14) kämen.
Nun zu den Tarifen:
Natürlich sind die Leistungen, die dahinter stecken, höchst unterschiedlich. Sie müssen notgedrungen die allg. Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs (AVB-TB) und die jeweiligen AVB-Abwandlungen der Musterbedingungen des PKV-Verbands (MBKK=Musterbedingungen Krankheitskosten) durchstudieren. V.a. im Bereich der ausgeschlossenen Leistungen, werden Sie sich wundern, was alles in der PKV (z.B. Kur/Reha) nicht geleistet wird. Und im Bereich der versicherten Leistungen werden Sie sich z.B. im Bereich der Hilfs- und Heilmittel über die Einschränkungen wundern. Aber sonst wäre die PKV im Gegensatz zur GKV für einen Beamten mit großer Familie gar nicht mehr bezahlbar.
Die angebotenen Tarife beinhalten Beihilfeergänzungstarife, in die bei einigen PKVen sehr wichtige Leistungen ausgelagert sind (Hilfsmittel, Kur), die im Rahmen der Öffnungsaktion wegfallen. Auch muss die Öffnungsaktion grundsätzlich bei dem Versicherer durchgeführt werden, bei dem Sie als erstes unterschreiben und sei dies nur ein Probeantrag. Deshalb sollten Sie nicht nach dem Preis, sondern nach der Frage der Auslagerung von für Sie wichtige Leistungen in den Ergänzungstarif entscheiden, bei wem Sie den ersten Antrag stellen.
Und noch ein Tipp:
Streichen Sie bitte die Landeskrankenhilfe von Ihrer Liste. Denn eine Versicherung, die vor Gericht mehrfach in Vergangenheit durchzusetzen versuchte, dass sie für Notleistungen in sog. gemischen Heilanstalten (Krankenhäuser, die auf GKV-Druck auch Kur- und Rehaleistungen anbieten und deshalb in der PKV nach den Musterbedingungen genehmigungspflichtig sind, da Kur und Reha in der PKV nicht erstattungsfähig sind. Das Problem ist nur, dass es Landstriche in Deutschland gibt, in denen es nur Erstversorgungskliniken in Form von gemischten Heilanstalten gibt!) nichts erstatten muss. Nach einem Herzinfarkt am Wochenende ohne Ausweichmöglichkeit in ein anderes Krankenhaus hat man sicherlich nicht mehr die Muße einen Prozess zu führen, um nicht finanziell ruiniert zu sein!
Auch im Bereich der Hilfsmittel geht die LKH gern vor Gericht, bekommt allerdings aufgrund der knallharten Bedingungen auch Recht - die obersten Gerichte in D interessiert halt nun mal nicht, ob man nachher ruiniert ist oder stirbt, man hätte ja auch in der GKV bleiben können.
Re: Aus freiwilliger GKV im Referendariat in PKV?
Hallo Thomas,
vielen Dank für die ausführlichen Hinweise.
Ich werde tatsächlich Gym-Lehrer sein, aber diese werden keinesfalls nach TV-L Ü angestellt, es sei denn, sie kommen direkt aus dem BAT. Ich komme aus der Arbeitslosigkeit und deshalb nur in den normalen TV-L 13. Zumindest in NDS werden Gym-Lehrer, die die Verbeamtungsgrenze überschritten haben, grundsätzlich in TV-L 13, Stufe 1 eingestellt, unabhängig von der Berufserfahrung! Zwei Freunde von mir erleben seit ein paar Monaten gerade ich blaues Wunder bei der Einkommenshöhe (ähnliche Biographie wie ich - bei mir wäre das Land aber zu TV-L 13, Stufe 4, bereit, da ich zwei Mangelfächer besetze). Nichts mit 13Ü oder 14. Über die Gewerkschaft(en) habe ich aus dem von ihnen erwähnten Grund einigen Zorn ausgeschüttet ...
So, GKV oder PKV - da bleibt mir wohl nur die ausführliche Lektüre in nächster Zeit.
Etwas ratlos und respektvoll bin ich schon, da es eine Entscheidung für immer ist ...
Dank und Gruß,
Michael