Beihilfe und PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin beihilfeberechtigt (70%) und will mich (event. meine Frau und zwei Kinder) nun gegen den Rest versichern.
Wir kämpfen uns gerade gegen den Dschungel der Tarife und Leistungen.
Derzeit neigen wir zur DBV Winterhur, insofern meine Frau und die Kinder mit versichert werden sollen (wir müssen noch klären, ob die drei unter Umständen in die GKV gehen) da sie uns im Preis-Leistungsverhältnis recht gut erscheint. Oder dem Deutschen Ring.
Nun erklärte der Versciherungsvertreter, wir müssten die Beiträge ab 01.02.2009 nachzahlen wegen der Versicherungspflicht ab 01.01.2009. Soweit so gut.
Ich habe nun § 193 angeschaut und entnehme diesem, dass ich als Beihilfeberechtigter nicht in der Versicherungspflicht bin, bzw. einer Art "Sonderregelung" unterliege.
Verstehe ich es richtig, dass ich damit NICHT Beiträge nachzahlen muß?
Der Vertrag ist KEIN Basis-Tarif, sondern ein ganz normaler Versicherungsschutz der auf die Beihilfe abgestimmt ist.
LG Floriane