Beihilfe und PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin beihilfeberechtigt (70%) und will mich (event. meine Frau und zwei Kinder) nun gegen den Rest versichern.
Wir kämpfen uns gerade gegen den Dschungel der Tarife und Leistungen.
Derzeit neigen wir zur DBV Winterhur, insofern meine Frau und die Kinder mit versichert werden sollen (wir müssen noch klären, ob die drei unter Umständen in die GKV gehen) da sie uns im Preis-Leistungsverhältnis recht gut erscheint. Oder dem Deutschen Ring.
Nun erklärte der Versciherungsvertreter, wir müssten die Beiträge ab 01.02.2009 nachzahlen wegen der Versicherungspflicht ab 01.01.2009. Soweit so gut.
Ich habe nun § 193 angeschaut und entnehme diesem, dass ich als Beihilfeberechtigter nicht in der Versicherungspflicht bin, bzw. einer Art "Sonderregelung" unterliege.
Verstehe ich es richtig, dass ich damit NICHT Beiträge nachzahlen muß?
Der Vertrag ist KEIN Basis-Tarif, sondern ein ganz normaler Versicherungsschutz der auf die Beihilfe abgestimmt ist.
LG Floriane
Re: Beihilfe und PKV
Wenn Sie z.Z. nicht Mitglied einer GKV sind, dann müssen als ex-GKV-Mitglied sowieso bei der GKV nachzahlen, da dort Versicherungspflicht seit 1.4.2007 herrscht, u.U. seit 1.4.2007. Ist halt Gesetzeslage und wird knallhart durchgezogen!
Wenn Ihnen dann die PKV eine nachträgliche Versicherung ab 1.1. anbietet, ist das sehr nett, da Sie sonst u.U. ein Vielfaches an die GKV zahlen müssten.
Um Ihnen zu helfen müssen wir also folgendes Wissen:
1. Vorversicherung bis wann und wo?
2. GKV vorher pflichtig oder freiwillig?
2. GKV bereits gekündigt oder vergessen?
3. Beihilfeordnung
Übrigens entfällt in den meisten Ländern die Beihilfe ab dem 1.1. komplett, wenn man keine private Restkostenversicherung hat. Sie entfällt teilweise, wenn man noch in der GKV ist. Wenn Sie z.Z. nirgendwo drin sind, sind Sie z.Z. wohl zu 0% versichert, obwohl Sie eigentlich noch bei der GKV nachzahlen müssen - ja so sind die Gesetze.
Re: Beihilfe und PKV
nein, wir haben mit der GKV seit über 20 Jahren nichts mehr zu tun, sind und waren dort nicht versichert, somit werden wir auch dort nichts zahlen müssen. :)
Mir geht es darum, ob es rechtens ist, dass eine Versicherung rückwirkend Beiträge fordert...zumal laut §193 Beihilfeberechtigte von dieser Regelung ausgeschlossen sind...und wir eben keinen Basistarif abschliessen möchten, sondern eine ganz normale Zusatzversicherung zur Beihilfe ab 01.06.2009...
Re: Beihilfe und PKV
Sie lesen den §193 VVG falsch. Die Pflicht besteht nicht für den Anteil der Beihilfe, für den Rest aber schon. Sonst wären ja nicht die prozentualen Anteile bei Beihilfe einen Satz oberhalb geregelt!
Wenn Sie also 100% Beihilfe hätten, wären Sie ganz raus. Wenn Sie 50% Beihilfe hätten, dann sind Sie nur zu 50% aus der Pflicht raus. Deshalb heißt es ja auch:
"Anspruch auf freie Heilfürsorge (d.h. =100% Beihilfe) haben, beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung oder"
Und dann noch zu Ihrer GKV-Mitgliedschaft vor 20 Jahren:
Wenn Sie nicht mindestens einen Tag zwischendrin in einer PKV waren, gilt zumindest für alle Personen, die irgendwann einmal - sei es z.B. als Kind über die Familienversicherung - einen Tag im Leben in der GKV waren eine NACHZAHLUNGSPFLICHT der GKV seit dem 1.7.2007. Sie können zwar davon ausgehen, dass die Akten bei der GKV wahrscheinlich vernichtet sind, außer Sie waren damals gleichzeitig rentenversichert, aber wenn die neue PKV eine Anfrage wegen Vorversicherungsstatus an die passende GKV stellt, dann geht die Maschinerie los. Hat es schon alles gegeben, v.a. bei Beihilfeberechtigten, die mit der Verbeamtung aus der GKV rausfielen und nie in einer PKV zwischendrin waren!
Also bloß gegenüber der PKV verschweigen, in welcher GKV Sie irgenwann einmal in Ihrem Leben waren, wenn Sie nie danach in der PKV waren.
Re: Beihilfe und PKV
Hallo Thomas,
danke, jetzt habe ich es verstanden. In der Tat hatte ich einen Verständigkeitsfehler beim Lesen.
Um die GKV müssen wir uns Gott sei Dank keine Gedanken machen. Mein Mann war noch nie in einer GKV, die Kinder auch nicht und meine Mitgliedschaft liegt genau 22 Jahre zurück, abgesehen davon waren wir bis vor ungefähr 3 Jahren in einer PKV.
So hat also der Vertreter wohl recht und wir werden "nur" ab 2009 nachzahlen müssen, da für Beamte die Pflicht erst ab 2009 besteht...wobei allerdings die Frage offen bleibt, ob der Rechtsanspruch auf Beihilfe wirklich gestrichen werden dürfte, da der Arbeitgeber, in dem Fall eben der Staat, seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss, sich also nicht dieser vollkommen entledeigen darf...aber das wäre rechtlich zu klären...:)
Ich, als Ehefrau, könnte ab sofort aus meiner jetztigen Aushilfstätigkeit (400 Euro-Basis) eine Festanstellung machen und somit in die GKV, ob das allerdings langfristig, sprich fürs Alter, wirklich sinnvoll ist, weiß ich noch nicht. Die Leistungen der GKV werden scheinbar ja nicht besser.
So stehen wir eigentlich grundsätzlich recht gut da, weil wir eben verschiedene Optionen offen haben und es sooooo furchtbar teuer nicht würde, in der Nachzahlung...