Re: Teilzeitarbeit raus aus der PKV ?? (Private Krankenversicherungen)
Es zählt immer das Jahreseinkommen. Die Angaben mit den mtl. Beträgen sind eigentlich nur irreführend.
Wenn du insgesamt mind. 5 Jahre in der PKV warst kannst du dich eh befreien lassen, auch wenn du unter die Bemessungsgrenze fällst.
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- Teilzeitarbeit raus aus der PKV ?? -
Michael,
22.05.2009, 02:07
- Re: Teilzeitarbeit raus aus der PKV ?? - FE, 15.06.2009, 19:25