Re: Teilzeitarbeit raus aus der PKV ?? (Private Krankenversicherungen)
Es zählt immer das Jahreseinkommen. Die Angaben mit den mtl. Beträgen sind eigentlich nur irreführend.
Wenn du insgesamt mind. 5 Jahre in der PKV warst kannst du dich eh befreien lassen, auch wenn du unter die Bemessungsgrenze fällst.