Re: Teilzeitarbeit raus aus der PKV ?? (Private Krankenversicherungen)

FE @, (vor 6033 Tagen) @ Michael

Es zählt immer das Jahreseinkommen. Die Angaben mit den mtl. Beträgen sind eigentlich nur irreführend.

Wenn du insgesamt mind. 5 Jahre in der PKV warst kannst du dich eh befreien lassen, auch wenn du unter die Bemessungsgrenze fällst.


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