Freiwillige Versicherung in der GKV als Freiberufler mit geringem Einkommen (Private Krankenversicherungen)

Danae @, Montag, 25.05.2009, 13:23 (vor 5666 Tagen)

Hallo an Alle,

ich hätte eine Frage zur freiwilligen Versicherung in der GKV. Bis Ende August absolviere ich noch einen BWL Fernkurs (leider ohne Studentenstatus) und bin deswegen, sozusagen übergangsweise, in einem sozialversichertem Beschäftigungsverhältnis als Verkäuferin in Teilzeit. Nun habe ich die Möglichkeit mich selbstständig zu machen und als Freiberufler in meinem eigentlichen Bereich zu arbeiten. Zwei Aufträge hätte ich auch schon...mit jeweils 10h/Woche und 8h/Woche (also ca. 18h/Woche insgesamt). Ich hoffe natürlich auf mehr in der Zukunft. Eine weitere Beschäftigung als Verkäuferin ist, aufgrund der unflexiblen Arbeitszeiten, dann nur sehr schwer möglich.
Ich war erschrocken, dass für einen Freiberufler erst mal eine Bemessungsrenze von 1800,- bis zu 3000,- (also mind. 280,- KV + 40,- PV) angenommen wird. Als Existenzgründer würde ich aber vorerst nicht mehr als 800,- (mehr oder weniger fest) verdienen. Da ich über 25 und nicht verheiratet bin ist eine Familienversicherung momentan nicht möglich und mein Partner verdient zuviel als das ich mich übers Amt versichern könnte, oder einen Zuschuß bekommen kann. Gibt es da eine Lücke im System oder habe ich etwas übersehen? Als ich mich grob informiert habe, habe ich erfahren dass es tatsächlich auch noch eine Mindestbemessungsgrenze von 840,- für freiwillig gesetzlich versicherte gibt, jedoch erkenne ich nicht ob das auch für Freiberufler gilt?
Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Daten genannt und jemand der im Fach steht kann mir helfen. Ich würde nur ungern auf diesen für mich wichtigen Schritt (da endlich passend zum Kulturstudium) verzichten, nur weil mir allein durch KV und PV weniger als 500,- im Monat bleiben würden. Auch meinen Partner möchte ich verständlicherweise nicht mehr belasten.

Liebe Grüße und Danke schon mal für die Antworten
Danae

Re: Freiwillige Versicherung in der GKV als Freiberufler mit geringem Einkommen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 25.05.2009, 17:32 (vor 5666 Tagen) @ Danae

Czauderna und GKVler sind die Koryphäen von der SGB V Seite, dennoch werd ich mal hilfsweise kurz verweisen -> http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40eab351e2df2 und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html und den hilfreichen 8er im SGB IV http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html

Beachte also bitte, daß Du unter 18 Stunden freiberuflich tätig bist, wenn möglich ein bereinigtes Einkommen weniger 400€ hast und keinen versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigst um mit dem günstigsten Satz als nebenberuflicher Freiberufler bei 143,65€ (kinderlos) eingestuft zu werden.

Gehts dann nach einem erfolgreichen Jahr und der fälligen ersten Prüfung der Kasse (mehrseitiger Fragebogen, betriebswirtschaftliche Auswertung, Steuerbescheid) arg nach oben wird die Private Krankenversicherung ab 148€ eventuell eine Alternative sein können oder Du verweilst noch in der Gesetzlichen und veredelst diese einfach auf Privatniveau für ca. 45€ monatlich.

Denn wie sagte doch der hessische Freimaurer Ludwig Börne so schön, es gibt tausend Krankheiten und nur eine Gesundheit. Fragen? e-mail

Re: Freiwillige Versicherung in der GKV als Freiberufler mit geringem Einkommen

Danae, Montag, 25.05.2009, 21:07 (vor 5666 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich danke dir Joachim...
die Links sind sehr hilfreich und ich mache mich mal schlau.
LG

Re: Freiwillige Versicherung in der GKV als Freiberufler mit geringem Einkommen

Czauderna, Montag, 25.05.2009, 22:45 (vor 5666 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
vielen Dank für die Blumen aber du bist was die SGB`s angeht auch nicht so ohne - gute und vor allem schlüssige Antwort.
Gruß
Czauderna

Re: Freiwillige Versicherung in der GKV als Freiberufler mit geringem Einkommen

GKVler, Montag, 25.05.2009, 23:12 (vor 5666 Tagen) @ Czauderna

Hallo

möchte mich auch für das Kompliment bedanken :-)

was die Stundengrenze und die fehlenden Arbeitnehmer betrifft, sind wir´uns einig - aber die Einkommensgrenze? ist eher für die Beurteilung von Minijobs maßgeblich...aber bei der Beurteilung von selbständigen Tätigkeiten gibts meiner Meinung nach keine festen Grenzen. die Beurteilung ist immer auf den Einzelfall abzustellen.

Gruß GKVler

Re: Freiwillige Versicherung in der GKV als Freiberufler mit geringem Einkommen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 26.05.2009, 05:51 (vor 5666 Tagen) @ GKVler

Ich bin wie gesagt kein Sozialversicherungsfachangestellter, vermittle jedoch Erfahrungen aus vielen Verfahren zur Einstufung, Befreiung oder auch Statusfeststellung Versicherter bei Kassen und Versicherungsträgern. Die Möglichkeit einer Familienversicherung kam ja hier nicht in Betracht, so daß die festgeschriebene Grenze von 360€ nicht greifen würde. Weniger ist in diesem Fall wie auch sonst meistens immer besser. Wer noch tiefer graben will kuckt -> http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/nebenberuflich-selbststaendig/genehmigungen-antraege/sozialversicherung-krankenversicherung-rentenversicherung.html

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