Re: Psycho-Leistungen ausschließen lassen? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 28.05.2009, 12:11 (vor 5663 Tagen) @ Gast

Ja, kann man, ist aber wegen möglicher weiterer Erkrankungen bei hohem Kostenrisiko (eine ambulante Sitzung ab 90€ bzw. 1 Tag stationär ab mindestens 350€) von abzuraten. Zudem muß das Krankheitsbild für den die Entscheidung treffenden Risikoprüfer ganz klar abgrenzbar sein. Sonst würde es sowieso zu einer Ablehnung kommen, da weder Versicherer noch Du Interesse an garantiertem Rechtsstreit haben könnten. Aus der Ferne betrachtet ist die über ein halbes Jahr laufende Behandlung für die PKV mehr als eine kurze Episode. Wie der Teufel das Weihwasser fürchtet der Versicherer einen Rückfall und "wegen hoher Rezidivität" wird dann zu 95% auch abgelehnt bzw. die etwas hungrigen Gesellschaften werden mit einem hohen medizinischen Risikozuschlag rangehen. Das wäre der bessere Weg und hierzu reichst Du bitte ein aktuelles Attest (Status und Prognose) vom seinerzeitigen Behandler neben allen Befunden von damals ein. Die Chancen stehen besser, wenn der Auslöser der Depression von außen kam wie unverarbeitete Scheidung, naher Angehöriger vestorben oder Verlust des Arbeitsplatzes...viel Glück und gute Nerven!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum