Re: Zwagsrückkehr in die GKV (Private Krankenversicherungen)
der Gesetzgeber kann dich zwingen und tut auch genau das. Das nennt man Versicherungspflicht.
wenn du wirklich nicht in die GKV zurück willst, kannst du dich wieder selbständig machen. Eine "hauptberuflich selbständige Tätigkeit" schließt die Versicherungspflicht nämlich aus.
Gruß GKVler
gesamter Thread:
- Zwagsrückkehr in die GKV -
Andreas Kunz Collmenter,
29.05.2009, 09:13
- Re: Zwagsrückkehr in die GKV - GKVler, 29.05.2009, 21:03