Re: Zwagsrückkehr in die GKV (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Freitag, 29.05.2009, 21:03 (vor 5658 Tagen) @ Andreas Kunz Collmenter

der Gesetzgeber kann dich zwingen und tut auch genau das. Das nennt man Versicherungspflicht.
wenn du wirklich nicht in die GKV zurück willst, kannst du dich wieder selbständig machen. Eine "hauptberuflich selbständige Tätigkeit" schließt die Versicherungspflicht nämlich aus.

Gruß GKVler


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