Zwagsrückkehr in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich benötige dringend Rat bei folgender Problematik.
Das Gesetzt zur Rückkehr in die GKV nach einer Selbstständigkeit, weist hier aus meiner Sicht erhebliche Lücken auf.
Tatbestand:
Ich bin seit 1998 als Angestellter über der BBG in der PKV (DBV-Winterthur) versichert.
Im Juli 2004 bin ich Geschäftsführer & Inhaber einer GmbH geworden.
Seit Aug. 2008 bin ich wieder als Angestellter über der BBG angestellt. Jetzt will man mich zwingen, wieder in die GKV zurück zu kehren und das Ganze auch noch für 3 Jahre.
Es sei denn ich bekomme eine Freistellungsbescheinigung.
Nun gehöre ich aber nicht zu der Gruppe, welche vor Ihrer Selbstständigkeit in einer GKV versichert waren und nur durch den Umstand der Selbstständigkeit, in eine PKV wechseln konnte.
Ich war ja bereits mehr als 5 Jahre vor meiner Selbstständigkeit in der PKV versichert.
Somit kann man mich doch nicht zwingen, in eine GKV zurück zu kehren. Desweiteren, entstehen mir ja auch erhebliche Mehrkosten (Aufrechterhaltung der Anwartschaften, Zusatzversicherungen um die gleichen Leistungen zu erhalten u.s.w.)
Was sagt dieses Forum zu meinem Fall und wer kann mir hier kluge Tips geben?
Danke und Beste Grüße
Re: Zwagsrückkehr in die GKV
der Gesetzgeber kann dich zwingen und tut auch genau das. Das nennt man Versicherungspflicht.
wenn du wirklich nicht in die GKV zurück willst, kannst du dich wieder selbständig machen. Eine "hauptberuflich selbständige Tätigkeit" schließt die Versicherungspflicht nämlich aus.
Gruß GKVler