Antrag + Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Gast 2, Dienstag, 02.06.2009, 15:02 (vor 5654 Tagen)

demnächst wird mein Kind geboren. Ich muss dieses in der PKV versichern "(80%Beihilfe). Wie verhält sich das mit dem Antrag:

-Antrag auf PKV kann ich ja erst nach der Geburt stellen, oder?

-muss ich dann schnell reagieren, bevor evtl. Krankheiten festgestellt werden? z.B. gleich am Tag nach der Geburt mit dem U1-Untersuchungsergebnis zur PKV und Antrag unterschreiben?

-was passiert, wenn bereits bei der Geburt/U1 Krankheiten festgestellt werden?

-und was passiert, wenn bei U1 zum Zeitpunkt der Antragstellung/Unterschrift alles in Ordnung ist und ein paar Tage später Krankheiten festgestellt werden, noch bevor die Police ausgehändigt wurde?

-könnte man fürs Neugeborene sofort ab Geburt Wahlleistungen im Krankenhaus "buchen", gelten da Wartezeiten bei Geburt - ist das gefährlich, weil die PKV evtl. den Antrag ablehnt?

-zahlt die PKV dann eigentlich rückwirkend ab Geburt die Rechnungen?

Viele Fragen - ich hoffe ich überfordere das sehr gute Forum nicht! Sorry.

Re: Antrag + Gesundheitsfragen

Sandy @, Dienstag, 02.06.2009, 16:07 (vor 5654 Tagen) @ Gast 2


Mach Dir keine Sorgen, § 198 VVG regelt das umfassend:

(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.


Absatz 4 macht eine Ausnahme, die wohl für euch nicht gilt:


(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Auslands- und die Reisekrankenversicherung nicht, soweit für das Neugeborene oder für das Adoptivkind anderweitiger privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Inland oder Ausland besteht.

Re: Antrag + Gesundheitsfragen

Sandy @, Dienstag, 02.06.2009, 16:15 (vor 5654 Tagen) @ Sandy


wenn du den Antrag spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend stellst, sind amit auch angeborene Krankheiten oder Gebrechen versichert.

Du kannst die Wahlleistungen buchen, die Du oder das andere Elternteil bereits vereinbart hast. Ich würde allerdings der guten Ordnung halber den Versicherer vorab schriftlich informieren (zustimmen muss er ja). Dann kannst Du die Formalitäten vorab erledigen und eine Kostenübernahmeerklärung erhalten.

Ich wünsche eine gute Geburt. Ohne Dich ängstigen zu wollen: Sollte bis zum Tag der Niederkunft noch 3 Monate ins Land gehen, empfehel ich übrigens den Abschluß einer Privat-Rechtsschutzversicherung. Man weiß ja nie und der Streitwert und damit die Gerichtskosten bei Geburtsschäden ist immens.

Re: Antrag + Gesundheitsfragen

Gast 2, Mittwoch, 03.06.2009, 12:28 (vor 5653 Tagen) @ Sandy

Vielen Dank für die schnelle Antwort - es bleiben dennoch Fragen offen:

Wenn das Neugeborne höher versichert werden soll als die Eltern (Bsp. Einbett, statt 2 Bett), wie verhält es sich dann mit den bereits o.g. Punkten:

-Antrag auf PKV kann ich ja erst nach der Geburt stellen, oder?

-muss ich dann schnell reagieren, bevor evtl. Krankheiten festgestellt werden? z.B. gleich am Tag nach der Geburt mit dem U1-Untersuchungsergebnis zur PKV und Antrag unterschreiben?

-was passiert, wenn bereits bei der Geburt/U1 Krankheiten festgestellt werden?

-und was passiert, wenn bei U1 zum Zeitpunkt der Antragstellung/Unterschrift alles in Ordnung ist und ein paar Tage später Krankheiten festgestellt werden, noch bevor die Police ausgehändigt wurde?

Re: Antrag + Gesundheitsfragen

Sandy @, Mittwoch, 03.06.2009, 13:15 (vor 5653 Tagen) @ Gast 2

-Antrag auf PKV kann ich ja erst nach der Geburt stellen, oder?

Ja, meines Wissens schon. Du musst ja das Geburtsdatum angeben. Besprich das am besten mit dem Versicherer oder dessen Außendienst vorab.

-muss ich dann schnell reagieren, bevor evtl. Krankheiten festgestellt werden? z.B. gleich am Tag nach der Geburt mit dem U1-Untersuchungsergebnis zur PKV und Antrag unterschreiben?

Das ist die Lösung, falls Du mit der Gesellschaft keinen anderen Weg findest (s.o.).

-was passiert, wenn bereits bei der Geburt/U1 Krankheiten festgestellt werden?

Du musst die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Die Krankheiten würden mit bewertet. Ggfs. folgt ein Risikoausschluß, eine Mehrprämie oder eine Ablehnung.

-und was passiert, wenn bei U1 zum Zeitpunkt der Antragstellung/Unterschrift alles in Ordnung ist und ein paar Tage später Krankheiten festgestellt werden, noch bevor die Police ausgehändigt wurde?

Wenn bei Abgabe der Vertragserklärung alles in Ordnung ist, musst Du spätere Krankheiten nicht eigeninitiativ nachmelden. Wenn der Versicherer allerdings vor der Vertragsannahme (=Versand von Police oder Annahmeerklärung) nochmal nachfragt, musst Du diese Fragen beantworten. Aber auch nur dann!

vgl § 19 VVG
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

Nur zu Info: Ich habe meine Kinder wie folgt zusatzversichert:
stationär: DKV SM 9 (O)+ Best Care (€ 3,82 + € 4,50)
ambulant: Arag 182 (alt. DKV AM9 + AMX um beim selben Versicherer zu bleiben) (€ 22,76)
Pflege: DKV PET / 80 (€ 3,04)
+ € 50 Krankenhaustagegeld (€ 2,60), damit die Mutter ggfs. mit ins KH kann.

Damit erreichst Du für kleines Geld einen Versicherungsschutz der zusammen mit der GKV besser ist als jede mir bekannte private Vollversicherung. Durch den zusätzlichen Optionstarif (O) kann das Kind binnen 60 Monate ohne Gesundheitsprüfung in die PKV oder (eine neue Zusatzversicherung abschließen). In der heutigen Zeit, in der die Zukunft der Krankenversicherung ungewiss ist, ein m.E. nicht zu unterschätzender Vorteil. EinenOptionstarif sollte daher ohnehin jeder haben.

Übrigens - ich verkaufe keine Zusatzversicherungen ;)

Re: Antrag + Gesundheitsfragen

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 03.06.2009, 20:47 (vor 5653 Tagen) @ Sandy

Danke Sandy - der Beitrag war ein Festessen und zeigt, wie PKV und GKV sinnvoll optimiert werden können und alle sinds zufrieden!

Re: Antrag + Gesundheitsfragen

Sandy @, Donnerstag, 04.06.2009, 21:58 (vor 5652 Tagen) @ Joachim Röhl


Danke JR,

so ein Lob aus berufenem Munde freut mich sehr :))

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