Familie zum Teil in GKV und PKV versichern. (Private Krankenversicherungen)

Geht-gern-angeln. @, Donnerstag, 04.06.2009, 16:09 (vor 5656 Tagen)

Hallo !

Ich bin 32 Jahre , selbstständig und verdiene im Moment knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze. (ca. 44.000 €) Meine Frau und unsere beiden Kinder sind bei mir (über die TK) familienversichert. Die Versicherung kostet im Moment so um die 600,00 Euro pro Monat. Nur Basistarif, kein Schnickschnack.

Soweit zur Situation. Ich habe mir jetzt folgendes überlegt :

Da meine Frau noch studiert könnte Sie sich bei der TK studentisch versichern und die beiden Kinder können sich ebenso bei Ihr familienversichern. Nach dem Studium strebt Sie eine Anstellung an und wäre dadurch ebenfalls weiter selbst versichert.

Ich als Einkommensträger möchte alleine zur PKV wechseln , um dort einen geringeren Beitrag zu zahlen. Für meine Zwecke reicht ein einfacher Tarif aus.

Ich habe gehört, dass das es möglich ist, die Kinder bei der Frau zu versichern, solange der selbstständige Ehepartner unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

Hierzu folgendes Zitat :

( http://www.sponsor4you.de/artikel-kind-private-krankenversicherung.htm )

Sonderfall

Sollte einer der Elternteile selbstständig tätig sein und mit seinem Arbeiteinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2009: EUR 48.600.-) liegen, ist selbst bei einer privaten Versicherung dieses Elternteils in diesem Ausnahmefall eine kostenfreie Mitversicherung des Kindes ( seihe auch Kind Krankenversicherung) in der GKV möglich. Unerheblich in diesem Fall ist, ob der in der GKV versicherte Ehegatte ein höheres oder geringeres Einkommen hat. Sobald die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird, endet die kostenlose Familienversicherung. Es ist entweder ein Wechsel in die PKV zu überlegen, die Alternative wäre ein eigener Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zitat Ende.

Wenn das funktioniert, dann wäre meine Frau mit den Kindern für ca. 60,00 Euro gesetzlich und ich für ca. 140,00 Euro privat versichert. Ersparnis ca. 400,00 Euro.

Wenn meine später dann beruflich erfolgreich ist, dann könnte ich bei Verminderung / Aufgabe meiner selbstständigen Tätigkeit wohl auch problemlos zurück zu TK und mich dann bei meiner Frau familienversichern, richtig ?

Es wäre schön, wenn ich ein Paar Meinungen zu diesem "Plan" haben könnte. Vielleicht hat jemand noch eine andere Idee, wie wir unsere Krankenkassenbeiträge senken können.



Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

Czauderna, Donnerstag, 04.06.2009, 16:19 (vor 5656 Tagen) @ Geht-gern-angeln.

Hallo,
da wäre zuerst zu klären ob die Ehefrau die Voraussetzungen für die studentische Pflichtversicherung erfüllt.
Gruß
Czauderna

Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 04.06.2009, 17:28 (vor 5656 Tagen) @ Geht-gern-angeln.

Oh, da werden gleich wieder Meinungen aufeinandertreffen - ich versuchs mal zunächst mit Zahlen: Deine PKV für 140€ ist ein Tarif mit hoher Zuzahlung, einfacher Erstattung, aber ja so bewußt von Dir beabsichtigt. Deine Ehefrau (Alter?) wird mit den familienversicherten Kindern ganze 65,53€ zahlen, später rauf auf 107,52€ gehen. In Ihre Familienversicherung darfst Du, sobald Du unter 360€ Einkommen aus der Selbstständigkeit gemäß dem 10er Punkt (1) 5 beachte auch die 4 -> lt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html hast.
Hier gleich der Hinweis, damit Dich eine PKV gemäß dem 205er Punkt 2 VVG auch sofort wieder aus dem Vertrag läßt -> http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
Gibt später bei der Umsetzung noch ein bischen Feinschliff wie Vereinbarung von Anwartschaften, ggf. ein interfamiliäres Anstellungsverhältnis etc.
Fragen? e-mail

Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

Geht-gern-angeln. @, Donnerstag, 04.06.2009, 18:15 (vor 5656 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank schonmal für die ersten Antworten. Es scheint also im Prinzip zu funktionieren, wenn man einige Punkte beachtet. Danke für die beiden Links , dass sind doch mal Fakten.

Zu den Fragen :

- meine Frau wird dieses Jahr 30 Jahre alt . D.h. die Möglichkeit der studentischen Versicherung wird damit in diesem Jahr enden. Es gibt allerdings einen Passus, der besagt, dass man länger studentisch krankenversichert sein kann, wenn z.B. familiäre Gründe für die längere Studiendauer vorliegen. Ich denke mal, dass in unserem Fall, wegen der beiden Kinder eine Verlängerung möglich sein wird. Meine Frau hatte während des Studiums Urlaubssemester / Erziehungszeit genommen.

- Nach dem Studium folgt wahrscheinlich ein Voluntariat. Sollte kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestehen, dann erfolgt eine freiwillige Versicherung meiner Frau bei der TK ( ich denke dass sind dann die 107,52 Euro , oder Herr Röhl ? )

- Für mich ist eine hohe Zuzahlung bei der PKV in Ordnung. Ich erfreue mich glücklicherweise guter Gesundheit und sehe meinen Arzt sehr selten.

Gruß Christian.

Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 04.06.2009, 20:16 (vor 5656 Tagen) @ Geht-gern-angeln.

Nein, die 107,52€ sind der Beitrag für Studenten im 1.Semester nach Ende der Versicherungspflicht. Deine Frau dürfte, nur wenn die zu erwartenden Sondertatbestände
(schönstes sozialversicherungsfachdeutsch) nicht greifen dann mit 141,54€ bis maximalst 309,62€ eingestuft werden - das Boot schwimmt aber immer noch und darum geht es Dir Oberoptimierer ja schließlich. Feinheiten kommen sicher noch von Czauderna.

Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

GKVler, Donnerstag, 04.06.2009, 21:41 (vor 5656 Tagen) @ Joachim Röhl

das ist natürlich richtig, solange das Einkommen unter der JAE (Versicherungspflichtgrenze) bleibt - sobald es höher ist, sind für beide Kinder separate Beiträge fällig d. h. statt der 141 € 420 € monatlich (Minimum).
Wenn sich sonst irgendwas unerwartendes im Leben ändern sollte (hab gehört, dass das schon mal vorkommt) sind die schönen Rechnungen sowieso hinfällig...
Gruß GKVler

Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

Geht-gern-angeln. @, Freitag, 05.06.2009, 09:40 (vor 5655 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler ,

Danke für Deinen Beitrag. Die Einwände sind berechtigt.

Das Jahreseinkommen kann ich soweit ganz gut steuern. Unter der JAE zu bleiben ist ist nicht so schwer - andersrum wäre es schwieriger.

Was müsste sich den ändern, dass sich meine Rechnung in Luft auflöst ? Wenn es mehr Kinder werden, dann werden diese (kostenlos) bei meiner Frau versichert..... ansonsten fallen mir wenig Überraschungen ein. Oder habe ich da etwas übersehen ?

Gruß Christian.

Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

Czauderna, Freitag, 05.06.2009, 11:04 (vor 5655 Tagen) @ Geht-gern-angeln.

Hallo,
darf es auch eine Antwort von mir sein ??
Nein, solange das Einkommen unter der Grenze liegt besteht der Anspruch auf Familienversicherung für die Kinder weiter - die Anzahl der Kinder spielt da keine Rolle.
Wenn die Kasse der Verlängerung der Versicherungspflicht als Studentin zustimmt dann wird es doch schon sehr günstig - ca. 65,00 € mtl. für drei Personen ist doch ein Schnäppchen, oder.
Wenn dagegen der Verlängerung nicht zugestimmt wird - dann wird das Einkommen vom Ehemann angerechnet (50%) was einen derzeitigen Höchstbeitrag von ca. 300,00 € (ab 07-09) zur Folge haben könnte.
Gruß
Czauderna

Re: Familie zum Teil in GKV und PKV versichern.

GKVler, Freitag, 05.06.2009, 11:21 (vor 5655 Tagen) @ Geht-gern-angeln.

zunächst mal das, was Czauderna schon gesagt hat...

zum zweiten: es ist natürlich toll, dass du gesund bist und keinen Arzt brauchst und das soll natürlich noch lange so bleiben.
Aber: was für die Vergangenheit gilt, muss nicht für die Zukunft gelten. Auch ein Unfall kann Dinge viel schneller und drastischer ändern, als man sich das vorstellen kann und will. Letztendlich hat man die Krankenversicherung ja auch für diese Fälle, oder etwa nicht??
zum dritten: die wunderbaren Möglichkeiten, die Joachim Röhl nicht müde wird zu verkünden, funktionieren....solange sich die betroffenen Personen gut verstehen und einig sind. Aber auch das kann sich ändern (und ich kenne genügend Fälle, in denen sich das geändert hat) - und dann fängt die Sache an interessant zu werden.
Ein Steuerberater sagte mir mal in einer Lehrveranstaltung, dass man nie einen bürgerlich-rechtlichen Vorteil (oder Recht nach dem BGB - vor allem Besitz, Eigentum und Rechte aufgrund irgendwelcher Verträge) aufgeben sollte, um einen steuerlichen Vorteil zu erlangen. Ich hielt und halte dies für eine gute und richtige Aussage und würde das auf den Krankenkassenbereich ausdehnen...
Gruß GKVler

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