GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens (Private Krankenversicherungen)

stuermer01, Samstag, 06.06.2009, 17:56 (vor 5650 Tagen)

hallo zusammen,

angenommen einem Arbeitnehmer (AN) wird gekündigt und er meldet sich arbeitslos und erhebt eine Kündigungsschutzklage. Das verfahren vor Gericht läuft und in der Zwischenzeit macht sich der AN selbständig. Der AN war bisher gesetzlich krankenversichert. Er ist schon seit 1 Monat selbständig, aber das Arbeitsverhältnis formal läuft noch.

Fragen:
1. Kann der AN seine gesetzliche KV kündigen um sich in die private KV bei einer anderen KK zu wechseln?
2. Wenn ja, muss er der Krankenkasse mitteilen zu welcher KK er wechselt?
3. Welche Kündigungsfrist gilt (normal sind ja 3 Monate), kann er das kurzfristig machen, weil das "Arbeitsverhältnis" könnte ja weniger als 3 Monate weiter laufen?
Danke.

Re: GKV während arbeitsgerichtl. Verfahrens

GKVler, Sonntag, 07.06.2009, 14:48 (vor 5649 Tagen) @ stuermer01

1. das hängt von dem genauen Status ab: du bist krankenversicherungspflichtig, solange du beschäftigt bist - d. h. in dieser Zeit kannst du erstmal nicht in die private wechseln. Sobald du aber "hauptberuflich" selbständig tätig bist, wird diese Versicherungspflicht beendet. Nach deiner Schilderun tippe ich auf eine solche hauptberuflich selbständige Tätigkeit - für eine genaue Beurteilung reichen die Informationen aber nicht aus.
2. ja du musst der "alten" Krankenkasse immer eine Versicherungsbescheinigung der "neuen" Krankenversicherung vorlegen - das hängt mit der Krankenversicherungspflicht für alle zusammen.
3. die Kündigungsfrist ist immer 2 volle Kalendermonate (d. h. wenn du in diesem Monat kündigst zum31.08.2009). du hättest auch zu Beginn deiner Selbständigkeit ohne Kündigungsfrist wechseln können, aber das scheinst du verpasst zu haben.

Gruß GKVler

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