Basistarif - Krankengeld (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
aktuell zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wollte ich heute bei einer PKV Informationen zum Basistarif einholen. Dabei ist für mich der wichtigste Punkt, ob das Krankengeld bei einem Angestellten mitversichert ist. Anders als ich der Informationsbroschüre des PKV-Verbands entnehme, wurde mir mitgeteilt, dass das Krankengeld nicht wie bei GKV-Mitgliedern versichert ist.
Was ist richtig?
Als bereits PKV-Versicherter (53 J. alt) ist die Wechselfrist nur noch bis 30.06.2009.
Gilt hierfür das Datum der Antragstellung für den Basistarif.
Vielen Dank für eine Aufklärung!
Viele Grüße
Barbara
Re: Basistarif - Krankengeld
Das Krankengeld ist nicht mit berücksichtigt. Du kannst, bzw. solltest, es zusätzlich abschliessen.
Die Leistungen sind ansonsten analog der GKV, der Beitrag beträgt einheitlich incl. Pflege knapp 600 Euro.
Die Altersrückstellungen sind in der Regel deutlich geringer als im Vollschutztarif.
Mir ist kein Grund ersichtlich warum also jemand in den Basistarif wechseln sollte.
Ich würde wenn dann noch abwarten bis Sie später zu reduzierten Beiträgen in den Grundschutztarif wechseln können.
Evtl. macht aber auch eine andere Variante Sinn.
Das sollte in einer kompetenten Beratung geklärt werden.
Re: Basistarif - Krankengeld
Danke für die Antwort. Inzwischen hat sich die PKV nochmals gemeldet und mitgeteilt, dass das Krankengeld genau wie bei einem GKV-Versicherten im Basistarif geregelt ist (also ca. 70% vom Bruttogehalt Höchstgrenze 3.600,00 €). Der Basistarif scheint ein schwieriges Thema bei der PKV zu sein, man erhält sehr viel verschiedene Auskünfte. Der Grund in den Basistarif zu wechseln ist ein hoher Risikozuschlag im Volltarif und eben das Krankengeld, dass nach Vorerkrankung keine PKV mehr versichert.