Re: Pflichtwechsel von PKV auf GKV (Private Krankenversicherungen)

FE @, Sonntag, 14.06.2009, 18:49 (vor 5646 Tagen) @ Ariane

Es ist richtig: Du musst zurück in die GKV. Bestandsschutz hast du wenn du 5 Jahre ununterbrochen in der PKV gewesen bist und in diesem Falle 3 Jahre über der Pflichtgrenze verdient hättest.

Liegt das Jahresentgeld länger als 12 Monate unter der Versicherungsgrenze, wird man automatisch wieder Mitglied der gesetzlichen Kassen. Steigt das Einkommen dagegen innerhalb der 12 – Monatsfrist wieder an, können nur Angestellte in der GKV verbleiben, wenn sie in den vorangegangen fünf Jahren mindestens für zwei Jahre Kassenmitglied waren.

Mitglieder einer PKV, die sich arbeitsuchend melden, werden durch die Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen Versicherung angemeldet. Sollte die Versicherungszeit bei dem privaten Anbieter fünf Jahre überschreiten, besteht die Möglichkeit, in der PKV zu bleiben. Dazu muss mit der Meldung beim Arbeitsamt ein Befreiungsantrag gestellt werden.

Bzgl. des Gruppentarifs: Mir ist kein Gruppentarif bekannt der tatsächliche Vorteile bietet. Viel wichtiger ist die Leistungen im Vorfeld zu vergleichen. PKV ist nicht PKV. Hier gibt es existenzbedrohende Unterschiede. Alles andere ist mehr als grob fahrlässig !
Der Beitragsvorteil liegt bei Gruppenverträgen vielleicht bei 5-7 Euro mtl. . Aber weist du auch ob der Tarif über die Gebührenordnung zahlt, Körperersatzstücke nach Unfall, Heimdialyse, ob er einen Hilfs-/Heilmittelkatalog usw. usw. hat ?


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