Pflichtwechsel von PKV auf GKV (Private Krankenversicherungen)

Ariane @, Samstag, 13.06.2009, 17:42 (vor 5647 Tagen)

Ich bin seit 2000 privatversichert und zufrieden.
Ich war im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Sonderregelung EH Gesetz) bis März 2008 und danach als Gutachterin (selbständig) im Ausland tätig. Ich habe die letzten drei Jahre entweder innerhalb der Sonderregelung gelegen oder die JAEG Grenze überschritten. Seit Dezember 2008 wartete ich auf meinen nächsten Einsatz im Ausland. Aufgrund von Verzögerungen habe ich den Vertrag (nun als Angestellte) erst zum 01. Juni bekommen, nachdem die Zusage bereits Anfang Februar erfolgt war.
Jetzt soll ich in die GKV wechseln müssen, da ich eine 12 Monatsfrist überschritten haben soll (also Selbständigkeit und Arbeitslosigkeit) und ein Angestelltenverhältnis (über der JAEG) eingehe. Hierdurch zahle ich nicht nur wesentlich höhere Monatsbeiträge in der GKV, eine günstige Gruppenversicherung der PKV des Unternehmens ist mir dadurch natürlich auch verwehrt. Dies würde ca. 350 Euro im Monat auf die nächsten drei Jahre ausmachen, die ich mehr zu zahlen hätte. Kann das denn sein? Gibt es irgendeine Lösung, wie ich aus dem Dilemma herauskomme? Wie erhalte ich eine endgültige Befreihung von der GKV?
Bitte schnellstmöglich um Hilfe, da ich sofort reagieren muss. Vielen Dank im Voraus!

Re: Pflichtwechsel von PKV auf GKV

schnuckelchen, Samstag, 13.06.2009, 20:56 (vor 5647 Tagen) @ Ariane


ein Fall für Czauderna... :))

*woistderdennwiederhin?*

Re: Pflichtwechsel von PKV auf GKV

Jochen, Samstag, 13.06.2009, 22:32 (vor 5647 Tagen) @ Ariane

Im September bei den Bundestagswahlen auf keinen Fall die Ulla von der SPD wählen. Die hat uns diesen Mist eingebrockt.

SPD = Sozialisten plündern Deutschland

Re: Pflichtwechsel von PKV auf GKV

Ariane, Sonntag, 14.06.2009, 01:00 (vor 5647 Tagen) @ Jochen

Ja, das ist leider vorbei und hilft mir nicht. Auch die Entscheidung der Karlsruher Richter war in dieser Hinsicht nicht hilfreich. Ich brauche dringend Auskunft zu dieser "über-12-Monate" Regelung. Ich finde Nimenden, egal von welcher KV, der oder die mir wirklich dazu einen gesetzlichen Hintergrund geben kann, an dem ich ansetzen kann.
Wirkliche Hilfe gesucht!!!

Re: Pflichtwechsel von PKV auf GKV

FE @, Sonntag, 14.06.2009, 18:49 (vor 5646 Tagen) @ Ariane

Es ist richtig: Du musst zurück in die GKV. Bestandsschutz hast du wenn du 5 Jahre ununterbrochen in der PKV gewesen bist und in diesem Falle 3 Jahre über der Pflichtgrenze verdient hättest.

Liegt das Jahresentgeld länger als 12 Monate unter der Versicherungsgrenze, wird man automatisch wieder Mitglied der gesetzlichen Kassen. Steigt das Einkommen dagegen innerhalb der 12 – Monatsfrist wieder an, können nur Angestellte in der GKV verbleiben, wenn sie in den vorangegangen fünf Jahren mindestens für zwei Jahre Kassenmitglied waren.

Mitglieder einer PKV, die sich arbeitsuchend melden, werden durch die Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen Versicherung angemeldet. Sollte die Versicherungszeit bei dem privaten Anbieter fünf Jahre überschreiten, besteht die Möglichkeit, in der PKV zu bleiben. Dazu muss mit der Meldung beim Arbeitsamt ein Befreiungsantrag gestellt werden.

Bzgl. des Gruppentarifs: Mir ist kein Gruppentarif bekannt der tatsächliche Vorteile bietet. Viel wichtiger ist die Leistungen im Vorfeld zu vergleichen. PKV ist nicht PKV. Hier gibt es existenzbedrohende Unterschiede. Alles andere ist mehr als grob fahrlässig !
Der Beitragsvorteil liegt bei Gruppenverträgen vielleicht bei 5-7 Euro mtl. . Aber weist du auch ob der Tarif über die Gebührenordnung zahlt, Körperersatzstücke nach Unfall, Heimdialyse, ob er einen Hilfs-/Heilmittelkatalog usw. usw. hat ?

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